Der Bundesrat hat am 28. Juni 2023 die totalrevidierten Rechtsgrundlagen für die gymnasiale Maturität verabschiedet. Zuvor hatte auch die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren EDK an ihrer Plenarversammlung vom 22. Juni die neuen Rechtsgrundlagen gutgeheissen. Die Beschlüsse legen den Grundstein für eine substantielle Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität. Sie stärken die Studierfähigkeit von Maturandinnen und Maturanden und sichern die Vergleichbarkeit der gymnasialen Maturitätszeugnisse in der ganzen Schweiz.
Die Totalrevision aktualisiert die bestehende Verordnung des Bundesrats und das gleichlautende Reglement der EDK über die Anerkennung der gymnasialen Maturitätszeugnisse sowie die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bundesrat und EDK von 1995. Sie sichert schweizweit die Qualität der gymnasialen Maturität und gewährleistet Maturandinnen und Maturanden weiterhin den prüfungsfreien Zugang zu den universitären und pädagogischen Hochschulen.
Die revidierten Rechtsgrundlagen umfassen verschiedene qualitätssteigernde Elemente.
Sie stärken die grundlegenden fachlichen Kompetenzen in der Unterrichtssprache und in Mathematik und werten die Kompetenzen in der Unterrichtssprache und in Mathematik und werten die obligatorischen Fächer Informatik sowie Wirtschaft und Recht zu Grundlagenfächern auf. Zudem wird der Katalog an Schwerpunkt- und Ergänzungsfächern geöffnet; die Kantone können somit zusätzliche Fächer anbieten. |