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Angaben auf der Websites Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten
Angaben über Lehrer (innen) (inkl. Schulleitung) Empfehlung: Ohne ausdrückliche vorgängige und freiwillige Zustimmung der Betroffenen sollen keine - über die Nennung von Name, Vorname und Funktion hinausgehenden - personenbezogenen Angaben über Lehrer(innen) bekannt gegeben werden, also keine Privatadresse, kein Wohnort, keine Privattelefonnummer, keine Privat-E-Mail-Adresse, keine Foto usw.
Angaben über die Schüler(innen) Empfehlung: Ohne ausdrückliche vorgängige und freiwillige Zustimmung der mündigen Schüler(innen) bzw. der Erziehungsberechtigten sollen keine personenbezogenen Angaben über Schüler(innen), höchstens (Klassen-)Listen mit Vorname und allenfalls erstem Buchstaben des Namens, aber ohne weitere Angaben (keine private Adresse, Telefonnummer, E-Mail- Adresse, Foto usw.) bekannt gegeben werden. Sollen Fotos der Schüler(innen) (z.B. des ganzen Schulhauses oder der Klassen) veröffentlicht werden, dann soll dies ohne identifizierende Namensnennung («Hintere Reihe v.l.n.r. ...») geschehen. Selbst in einem solchen Fall ist allerdings ein allfälliger Widerspruch der Berechtigten gegen die Veröffentlichung zu beachten.

Es ist darauf zu achten, dass nicht über «sprechende » Foto-Dateinamen (petermuster.jpg) oder E-Mail-Adressen (vorname.name@provider.ch) die weggelassenen Nachnamen doch wieder bekannt werden.

Wir raten aber - mindestens für Schulen unterhalb der Sekundarstufe 2 - davon ab, Fotos mit voller Namensnennung und weiteren Angaben (z.B. Adresse, Telefonnummer) ins Internet zu stellen, selbst wenn die Zustimmung der Berechtigten vorliegt. Können Kinder direkt mit dem Namen angesprochen werden, kann diese scheinbare Vertrautheit zum gefährlichen Abbau von Vorsicht führen. Download der Datei "Empfehlungen zur Umsetzung der Datenschutz-Rahmenbedingungen"

Quelle: Text Datenschutzbeauftragter Kanton Zürich, 2007
EU Gerichtshof Urteil zum Urheberrecht
2018
EU Gerichtshof Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
2016
EU Gerichtshof Grundsatzurteil zur Datensicherheit
2015

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Quelle:
Datenschutzbeauftragter
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Quelle:
Datenschutzbeauftragter
des Kantons Zürich
Quelle:
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
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Datenschutzbeauftragter Kanton Zürich
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Der Bundesrat MELANI
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesamt für Justiz
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