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Wählen wir eine Internet-Adresse, so erscheint in der Adresszeile die bekannte URL (Uniform Resource Location), welche mit dem Zugriffsprotokoll "http://www.", "https://www.", "http://" oder "http://ftp. beginnt.

Die URL ist die genaue Adresse der Datenquelle, welche die Informationen im World Wide Web liefert. Die URL besteht aus dem Zugriffsprotokoll://host.domain/Pfad/Datenquelle.

Nach dem Zugriffsprotokoll folgt der Hostname, also jener Webserver (Computer), welche die Informationen bereitstellt.

Der Hostname enthält am Schluss immer einen Code (Bsp. ".de"), welcher von der International Organization For Standardization ISO genehmigt und zertifiziert ist.

Der Code muss nicht immer ein Ländercode aus zwei Buchstaben(Bsp. ".ch") sein. Der Domaincode kann auch drei Buchstaben (Bsp. ".com") enthalten. Weitere solche nicht länderspezifische Codes sind u.a. ...

.ARPA Old style Arpanet
.COM Commercial
.EU Europa
.BIZ Business
.TV Televison
.EDU Educational
.GOV Government (für die USA)
.INT International field
.MIL US Military
.NET Network
.ORG Non-Profit Organization

 

Weitere neu geschaffene Codes werden künftig die URL begleiten, so ".asia" oder ".berlin". Die ISO hat an solchem "Wildwuchs" keine Freude. Aber das Geschäft mit der Vergabe der Internet-Adressen ist (noch) fest in US-amerikanischer Hand.

.ch und .swiss-Domain-Namen

Liberalisierung im internationalen Internet Domain Namen-Markt

Weitere neu geschaffene Codes werden künftig die URL begleiten, so ".asia" oder ".berlin". Die ISO hat an solchem "Wildwuchs" keine Freude. Aber das Geschäft mit der Vergabe der Internet-Adressen ist (noch) fest in US-amerikanischer Hand. Neu sind zum Beispiel neben .ch oder .com beliebige Internetendungen frei wählbar, wie die globale Verwaltungsstelle für Internetadressen ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) 2011 entschieden hat.

Schweiz: Verordnung zu den Domainnamen ".ch" und ".swiss"

Die neue Verordnung über die Internet-Domains (VID) sieht eine Trennung der Funktion der Registry oder Registerbetreiberin (Verwaltung der Datenbank der Domainnamen) und der Registrare (Vermarktung von Domainnamen) vor. Die Stiftung SWITCH ist damit beauftragt worden, die Domainnamen der Landes-Domain der ersten Ebene ".ch" bis am 31. März 2015 zu verwalten. Bis zu diesem Datum kann sie daher beide Aufgaben gleichzeitig wahrnehmen. Für die Zukunft musste diese Regelung jedoch an das Modell angepasst werden, das sich auf internationaler Ebene durchgesetzt hat. Im neuen, noch auszuschreibenden Mandat wird der Registry die Organisation, die Administration und die zentrale Verwaltung der Domain ".ch" übertragen. Die Registrare wiederum werden die Domainnamen kommerziell vertreiben. Letztere werden den interessierten Personen weiterhin gemäss dem Prioriätsprinzip ("first come, first serve") zugewiesen.

Die VID sieht das Registry-Registrar-Modell auch für die neue generische Top-Level-Domain ".swiss" vor. Die ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers), die weltweit für das Adressierungs- und Namensgebungssystem verantwortlich ist, hat die entsprechende Verwaltung von .swiss dem Bund übertragen. Internetadressen mit ".swiss" müssen die Interessen der schweizerischen Gemeinschaft fördern und stärken. Auch können ausschliesslich Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder solche mit einem besonderen Bezug zur Schweiz den .swiss-Domainnamen beim BAKOM direkt beantragen. Letzteres übernimmt die Funktion der Registry. Die neue Domain wird im Laufe des nächsten Jahres verfügbar sein.

Wie es der Bund bei der Erweiterung ".swiss" getan hat, können auch andere schweizerische öffentliche Organisationen bei der ICANN die Zuteilung einer so genannten generischen Erweiterung der ersten Ebene beantragen. Die VID sieht überdies Bestimmungen über die Verwaltung allfälliger neuer Erweiterungen vor.

Quelle: Text Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), November 2014

Wirksamere Massnahmen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität auf .ch- und .swiss-Websites

Eine wirksamere Bekämpfung von Cyberkriminellen, die .ch- und .swiss-Adressen für Straftaten nutzen: Das ist eines der Ziele der revidierten Verordnung über Internet-Domains (VID), die der Bundesrat am 15. September 2017 verabschiedet hat. Durch die Revision können nicht nur Adressen von Websites gesperrt werden, mit denen Phishingversuche unternommen werden oder schädliche Software verbreitet wird, sondern auch die Adressen jener Websites, die solche Aktivitäten indirekt unterstützen. Ausserdem wird darin festgelegt, unter welchen Bedingungen der Datenverkehr, der zu diesen Adressen führt, analysiert werden kann, insbesondere um die infizierten Computer zu identifizieren und die Opfer zu informieren. Schliesslich wird dem Bundesrat die Kompetenz erteilt, den Kreis möglicher Halterinnen und Halter von .swiss-Domain-Namen zu definieren.

Seit ihrem Inkrafttreten 2010 haben sich die Bestimmungen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität, die mithilfe von Domain-Namen verübt wird, mehrheitlich bewährt: Die Domains .ch und .swiss gehören zu den sichersten auf der Welt. Allerdings entwickeln sich auch die Methoden der Cyberkriminellen kontinuierlich weiter. Deshalb ist eine Anpassung der VID nötig geworden, bei der zusätzlich die Empfehlungen der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), der globalen Verwaltungsstelle von Internetadressen, integriert werden konnten.

Kampf gegen Phishing und Malware

Der Bundesrat hat grünes Licht gegeben für die neuen Verordnungsbestimmungen, die am 1. November 2017 in Kraft treten werden. Im Kampf gegen Cyberkriminalität werden künftig alle Fälle berücksichtigt, in denen ein Domain-Name zu Phishing-Zwecken oder der Verbreitung von Malware verwendet wird. Demnach wird es künftig möglich sein, auch .ch- oder .swiss-Websites zu sperren, die nicht direkt für rechtswidrige Handlungen genutzt, mit denen jedoch solche Aktivitäten unterstützt werden. Mit den neuen Vorschriften werden ausserdem die provisorischen Massnahmen genauer definiert, die die Behörden anordnen können. So können Letztere namentlich verlangen, dass der zu einer potenziell gefährlichen Internetadresse führende Datenverkehr zu ihnen umgeleitet wird. Auf diese Weise können sie die infizierten Server ausfindig machen, die Opfer informieren und eine technische Analyse der Funktionsweise vornehmen, um Techniken zur Bekämpfung solcher krimineller Handlungen zu entwickeln. Weiter wird es von nun an möglich sein, die Zuteilung von Domain-Namen mit der Endung .ch und .swiss zu verweigern, wenn diese für illegale Zwecke eingesetzt werden könnten. Die neuen Rechtsgrundlagen erleichtern zudem die Amtshilfe und die Zusammenarbeit mit privaten Akteuren im Kampf gegen die Cyberkriminalität.

Zuteilung von .swiss-Domain-Namen

Die Regeln zu .swiss wiederum müssen entsprechend den in den ersten zwei Betriebsjahren mit der Domain gemachten Erfahrungen angepasst werden. Dabei wird am Prinzip festgehalten, dass .swiss-Adressen nur Personen zugeteilt werden können, die als Einzelfirma im Handelsregister eingetragen sind, nicht aber natürlichen Personen. Denn die Domain ist als Ergänzung zur überaus beliebten .ch-Domain zu einem Schaufenster der Schweizer Unternehmen und Institutionen im Internet geworden. Eine allgemeine Öffnung würde das aktuelle Image und die derzeitige Position von .swiss sowohl national als auch international gefährden. Der Bundesrat erhält die Kompetenz über eine künftige Erweiterung des Kreises der möglichen Halterinnen und Halter von .swiss-Adressen entscheiden zu können.

Quelle: Text Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), 15. September 2017


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Europa: Geografie-Spiel mit Ländercodes
Sie sind welterfahren, weitgereist - und haben sich - geben Sie's zu! - schon unzählige Eurovision Song Contests angesehen. Aber kennen Sie sich auch mit der Geografie des World Wide Web aus"

Sehen Sie selbst, wie geschickt Sie mit der Maus umgehen können, und spielen Sie unser Geografiespiel: Hierbei müssen Sie Länder an ihrer Form sowie der dazugehörigen, länderspezifischen Top-Level-Domain (TLD) erkennen und das jeweilige Land korrekt auf einer europäischen Landkarte positionieren.

Kennen Sie den Unterschied zwischen ".be" und ".bg"

Sammeln Sie Punkte und lassen Sie sich mit hilfreichen Tipps unter die Arme greifen, wenn Sie nicht weiterkommen.

Hier geht es zu den Geografie-Spielen

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