Schule und Bildung
Schulreformen im Kanton Aargau
«Bildungskleeblatt»
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Strukturreform Schule Aargau - Vernehmlassungen 2008
Vernehmlassung: ALV 2008
Strukturreform Schule Aargau - Vernehmlassungen 2008
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Vernehmlassung der Erlasse zum Bildungskleeblatt 2008

Weitere Bemerkungen des alv zur Vernehmlassung der Verfassungs-und Gesetzesänderungen für die Umsetzung des Bildungskleeblattes

Der alv will die Reform und er will, dass sie gelingt.
Auch zum jetzigen Zeitpunkt weicht der alv von dieser Zielsetzung nicht ab.
Das grösste Augenmerk richtet er indes auf die Beurteilung der Voraussetzungen und
Rahmenbedingungen für die Umsetzung.
Es ist unumgänglich, dass die Umsetzungsschritte den vorhandenen Rahmenbedingungen
angepasst werden. Dazu gehören vier Hauptthemen:
1. Weiterbildung:

Die Lehrpersonen haben einen grossen Anspruch an die Qualität ihrer Arbeit. Bei strukturellen wie inhaltlichen Reformen ist es daher von zentraler Bedeutung, in welcher Form, in welchem Ausmass und unter welchen Bedingungen sich die Lehrpersonen das zusätzlich benötigte Fachwissen aneignen können. Das Wissen um den Erhalt der notwendigen fachlichen Kompetenz ist entscheidend für eine positive Haltung einer so grossen Reform gegenüber. Lehrpersonen brauchen ein angemessenes Mass an Sicherheit, den geforderten neuen Ansprüchen gerecht werden zu können. Das Ziel muss zweifelsfrei erreichbar erscheinen. Der Weiterbildung kommt daher eine zentrale Rolle in Bezug auf die Umsetzbarkeit der Reform zu. Dementsprechend hat sich der alv intensiv und detailliert mit den Fragen rund um den Weiterbildungsbedarf auseinandergesetzt.

Grundsätzliche Forderungen:

- Die Umsetzung eines Reformschrittes darf erst erfolgen, wenn die notwendigen Weiterbildungen für die Startphase für alle möglich waren.

- Es darf keine kantonalen Insellösungen für Abschlüsse mehr geben.

- Alle Weiterbildungen müssen zu schweizerischen Anerkennungen führen können, wenn auch in Etappen.

- Der Kanton stellt ein grosszügiges Zeitbudget für die Weiterbildungen zur Verfügung

- Der Kanton übernimmt die Kosten für die notwendigen Weiterbildungen.

Basisstufe:

Grundsätzlich sehen wir die Abstufung der Ausbildung in drei Etappen als sinnvoll an. Sie müssen jedoch klar in Richtung einer eidgenössischen Anerkennung gehen. Der Vorbereitung der Arbeit im Teamteaching muss höchste Priorität beigemessen werden, da dies eine wichtige neue Arbeitsweise darstellt. Für die Basisstufe besteht noch keine eigentliche Didaktik, die Entwicklung - on the job - ist sehr anspruchsvoll.

- Das Teamteaching wird von Fachleuten das Jahr durch begleitet. Hierfür müssen genügend Personen zur Verfügung stehen. Achtmal pro Jahr erachten wir als angemessen.

- Für die Stufe CAS muss die EDK-Anerkennung angestrebt werden. Die aargauischen Weiterbildungsteile müssen als Module für das EDK-anerkannte Ergänzungsstudium gelten.

- Das Ergänzungsstudium für Personen mit einer Lehrberechtigung einer Stufe soll berufsbegleitend analog der Weiterbildung für schulische Heilpädagogik möglich sein.

- Es braucht dringend einen Lehrplan und Lehrmittel für die Spiel-und Lernumgebungen und dementsprechende Weiterbildungen.

- Die Herausforderungen der früheren Einschulung dürfen nicht unterschätzt werden. Hier wäre ein Einsatz von Assistenzkräften zur Entlastung der Lehrpersonen bei den reinen Betreuungsaufgaben zu prüfen.

Primarstufe:

Auf dieser Stufe zeigen sich zwei grosse Herausforderungen. Erstens löst die Tatsache, dass die Schülerinnen und Schüler aus der Eingangsstufe kommen und nicht mehr aus dem Kindergarten, auch für diese Stufe eine Entwicklungsarbeit aus. Zweitens wird die Zuteilung in die Stammklassen und in die Niveaukurse der Oberstufe grösste Sorgfalt erfordern. Für die Bewältigung dieser Herausforderungen ist nicht nur die Weiterbildung gefragt. Von grosser Wichtigkeit wird die Zusammenarbeit der Lehrpersonen der Primarstufe und der Sek-I-Stufe sein. Hier muss sich eine neue Kooperationskultur entwickeln.

- Der Weiterbildungsbedarf unter dem Titel - Unterrichtsentwicklung - darf nicht unterschätzt werden. Neben Einführungswochen über mehrere Jahre hinweg ist eine regelmässige Praxisbegleitung ein wichtiger Bestandteil der Sicherung des Entwicklungsprozesses.

- Damit der Zuteilungsprozess nicht zu einem Stolperstein wird, müssen die Lehrpersonen mittels Weiterbildungsangeboten vorbereitet werden.

Sek I:

Die Unterrichtsqualität auf dieser Stufe hängt von einem grossen Teil von der fachlichen (das heisst: auf die Fächer bezogenen) und fachdidaktischen Qualifikation der Lehrperson ab. Die Lehrpersonen weisen jetzt unterschiedliche Ausbildungen auf und haben daher unterschiedliche Bedürfnisse an die Weiterbildung. Diesen muss mit unterschiedlichen Angeboten adäquat Rechnung getragen werden.

- Der fachlichen Nachqualifikation muss ebenfalls individuell angepasst Rechnung getragen werden.

- Es muss möglich sein, ein Fach im Ergänzungsstudium abschliessen zu können.

- Die Ausbildung muss auf der Ebene Master erfolgen.

- Die Weiterbildung muss qualitativ äquivalent zur Erst-Ausbildung und EDK-anerkannt sein.

Integrative Schulung:

Die Integrative Schulung ist ein Projekt für sich, ist aber Voraussetzung für die Einführung einzelner Blätter der Bildungsreform. Daher ist die IS vor der Einführung des Bildungskleeblattes umzusetzen. Die Integrative Schulung ist ein Schulentwicklungsprojekt und benötigt dementsprechend Zeit und Ressourcen. Die Bildung von Unterrichtsteams, die zusammen denken und die Verantwortung für eine Gruppe von Lernenden übernehmen, ist nicht nur eine organisatorische Massnahme.

- Die vier Wochen Weiterbildung im Team, verteilt auf zwei bis drei Jahre, erachten wir als gute Startbedingung.

- Weiter ist die Begleitung der Schulleitung in diesem Prozess enorm wichtig.

- Ebenso ist auch hier eine Praxisbegleitung der Unterrichtsteams erforderlich.

- Es macht aus unserer Sicht Sinn, wenn im Rahmen der Spezialfunktionen im Kollegium der einzelnen Schule eine Lehrperson eine Weiterbildung als Lerncoach absolviert.

Organisation/Führung:

Das ganze Handling der Weiterbildung erfordert vor Ort einerseits einen grossen Organisationsaufwand, der zeitliche Ressourcen benötigt, andererseits jedoch auch hohe fachliche Führungsqualitäten der Schulleitungen, die für diese herausfordernden Aufgaben genügend vorbereitet werden müssen. Die Schulleitungen haben in diesem Prozess eine Schlüsselfunktion, die nicht unterschätzt werden darf.

- Die Schule muss die ganze Zeit hindurch funktionsfähig bleiben.

- Es muss geklärt sein, wie die finanzielle und zeitliche Abgeltung für die Lehrpersonen aussieht.

- Die Schulleitungen brauchen genügend Weiterbildung im Bereich Changemanagement und Personalentwicklung.

- Ebenso brauchen sie fachliche Weiterbildungsangebote und die Möglichkeit eines Coachings während der ganzen Umsetzungsphase.

2. Integrative Schulung

Die Integrative Schulung ist ein grosses und sehr wichtiges Projekt, das je länger je mehr in den Gemeinden umgesetzt wird. Der alv begrüsst diese Entwicklung, bietet der integrative Ansatz doch die grosse Chance, allen Kindern, insbesondere jedoch denjenigen mit einem sozioökonomisch benachteiligten Elternhaus, die ihnen zustehende Bildung und Förderung zukommen zu lassen.

Der Umgang mit der zunehmend schwieriger empfundenen Heterogenität in den Lerngruppen ist die zentrale Herausforderung der Lehrpersonen in den kommenden Jahren. Nebst strukturellen und organisatorischen änderungen ist für eine effektive und gewinnbringende Umsetzung eine änderung der didaktischen Konzeption der Lehrpersonen notwendig.

Die Mentalität, dass eine möglichst grosse Homogenität der Lerngruppe zur Vereinfachung und Verbesserung der Unterrichtsführung und Zielerreichung führt, kann angesichts der stark gewachsenen Heterogenität in der Gesellschaft und der Schule nicht länger aufrecht erhalten bleiben. Dass diese änderung der über lange Zeit gültigen Auffassung von sinnvollen Rahmenbedingungen für ein Erfolg versprechendes Unterrichten Zeit braucht und die Lehrpersonen stark herausfordert, darf nicht unterschätzt werden. Bisherige didaktische Prinzipien müssen aufgegeben, eine neue didaktische Grundhaltung muss gefunden werden.

Um die grössere Heterogenität der Lerngruppe und die umfangreicheren Ansprüche an die Individualisierung einlösen zu können, müssen neue Lehrmittel zur Verfügung gestellt und eingeführt werden. Es ist zu beachten, dass ein grosser Teil der durch die erweiterte Individualisierung verursachten zusätzlichen Unterrichtsvorbereitung durch ein fein elaboriertes Unterrichtsmaterial aufgefangen werden kann. Es ist daher nicht erstaunlich, dass die Verknüpfung der Umsetzung von IS mit den weiteren Veränderungen durch das Bildungskleeblatt die grundsätzlich positive Einschätzung der anstehenden Reformschritte zum Kippen bringen kann.

Die Lehrpersonen haben die berechtigte Befürchtung, dass sie der Gesamtheit und Gleichzeitigkeit der Rerformen nicht mehr gewachsen seien. Umlernen ist häufig schwieriger ist als ein Neulernen. Gerade die Widerstände von erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern sind ernst zu nehmen und nicht einfach abzutun als grundsätzliche Reformgegnerschaft oder schiere Angst vor dem Neuen.

Der alv fordert daher, dass die IS vom Bildungskleeblatt abgekoppelt wird und die Umsetzung vor der eigentlichen Bildungskleeblattreform stattfinden muss. Um diesen Prozess zu begünstigen, sind den Schulen weiterhin grosszügige Unterstützungen zuzusichern.

3. Etappierung mit Etappierungsplan

Eine Reform in der vorliegenden Grössenordnung misst sich an der Seriosität ihrer Umsetzung. Auch wenn die Ziele an sich einsichtig und wünschenswert sind, fehlt vielen Lehrpersonen der Glaube an eine verträgliche und somit Erfolg versprechende Umsetzung. Die Lehrpersonen, und dies nicht nur im Kanton Aargau, stellen fest, dass in den vergangenen Jahrzehnten viele Reformen nicht wirklich konsequent und erfolgreich umgesetzt wurden. Zu viel wurde ausprobiert, erforscht, getestet und schliesslich mangels Geld, mangels Willen oder mangels Erfolgsaussichten zur Seite gelegt.

Es muss für alle Lehrpersonen klar sein, was mit der Reform erreicht werden soll, wo der Gewinn für alle Beteiligten der Schule liegt. Dies erfordert eine schnelle Planung über den gesamten Reformbedarf, wie es mit dem Planungsbericht Bildungskleeblatt geschehen ist.

Neben dem Ziel muss jedoch auch der Weg zum Ziel klar ersichtlich sein. Damit der Weg bei einer so umfassenden Reform übersichtlich bleibt, müssen Etappen festgelegt werden. Die Etappen sind zwingend, damit die Lehrpersonen ihre Kräfte einteilen und abschätzen können. Nur wenn sie sicher sind, dass sie das Ziel auch erreichen, können sie sich auf den Weg machen.

Der alv fordert daher eine klar definierte Etappierung der Umsetzung der Reform. In der Folge wird die konkrete Ausgestaltung der Etappierung ausgeführt.

Unter Etappierung verstehen wir das Aufgliedern der Reform in Teilprojekte. Ein Zeitplan mit fixen Daten hat nur einen Leitcharakter, entscheidend ist die Frage, ob die jeweiligen Anforderungen an das Teilprojekt erfüllt sind. Der Zeitplan muss deshalb an die jeweiligen Fortschritte bei der Implementierung der einzelnen Teilprojekte angepasst werden. Dies gilt in besonderem Masse für den übergang vom Teilprojekt IS zum Teilprojekt Basisstufe.
Anforderungen an jedes Teilprojekt sind:

- Weiterbildung: Startwissen, das vor der Einführung dieses Teilprojekts erworben werden muss, Coaching in der Anfangsphase der Realisierung des Teilprojekts, anschliessend allenfalls Aufbaustudium zu einem interkantonal anerkannten Zertifikat.

- Ressourcen: Personalressourcen, Räume etc.

- Didaktik: Lehrplan, Lehrmittel, Lehrerhandbücher, Beurteilungskriterien, Tests

- Personalpolitik: Personalpolitisch verträgliche Konditionen auf der Grundlage der sieben personalpolitischen Forderungen des alv (Petition vom 25.09.07)

1. 1. Etappe:

Integrative Schulung IS

Wir setzen die Zustimmung zum Konkordat über die Sonderpädagogik voraus. Wir betrachten die Auflösung der Kleinklassen als richtigen Weg. Die integrative Schulung ist nicht eigentlich Teil des Bildungskleeblatts, aber eine Voraussetzung. Es macht keinen Sinn, nebst den neuen Schulstrukturen zunächst noch Kleinklassen zu führen, die zu einem späteren Zeitpunkt in die Regelklassen integriert werden. Eine parallele Führung von Kleinklassen und neuen Strukturen würde bei der Eingangsstufe einen Widerspruch zum Sinn dieser neuen Bildungsstufe bedeuten, bei den übrigen Stufen eine Etablierung eines Zwischensystems zwischen dem heutigen und dem angestrebten neuen Zustand. Für die Lehrpersonen hätte das ein zweifaches Neulernen und Neubegreifen ihrer Arbeit zur Folge, nämlich für das Zwischensystem und für das angestrebte neue System. Das wäre eine überbelastung und eine Verschwendung von Engagement, das produktiver genutzt werden kann.

Was ebenfalls in jedem Fall vermieden werden muss, ist die Situation, dass ein Kind, das integrativ geschult wurde, zu einem späteren Zeitpunkt in eine Kleinklasse eingewiesen wird. Eine gleichzeitige Implementierung der neuen Schulstrukturen und der integrativen Schulung betrachten viele Lehrpersonen nicht zu Unrecht als eine überbelastung für sich selbst, aber auch für das System Schule an und für sich. Der einzige Zeitpunkt für die sinnvolle Implementierung von IS liegt vor der Umsetzung der Bildungskleeblätter Eingangsstufe und Strukturreform. Viele Schulen sind erfreulicherweise bereits auf diesem Weg. Wir begrüssen daher die Anreizsysteme, die eine schnellere Einführung von IS fördern, sehr.

2. 2. Etappe:

Regional gestaffelte Einführung der Basisstufe

Lehrpersonen, die die Teams an der Basisstufe bilden, von Anfang an gemeinsam die neue Bildungsstufe aufbauen können. Die anschliessende Primarstufe umfasst die Klassen 2 bis 5 nach alter Zählung. Somit stehen die Lehrpersonen sowohl für die Basisstufe als auch für die Primarstufe in der richtigen Anzahl zur Verfügung.

Die 2. Klasse Primar ist eine übergangslösung, die nach einem Jahr verschwinden wird, dafür wird dann die Primarschule um ein Jahr verlängert. Die Volksschule insgesamt weist im ersten Einführungsjahr der Basisstufe einen Jahrgangsbestand an Lehrerpensen zu viel auf. Die Einführung der Basisstufe wird regional gestaffelt. Wir schlagen dazu drei Reformregionen vor. In den Reformregionen werden je einige Schulkreise zusammengefasst. Die regionale Staffelung weist zwei Vorteile auf:

Erstens: Da der Weiterbildungsbedarf sehr gross ist und Gefahr besteht, dass die Weiterbildung nicht kantonsdeckend auf den gleichen Zeitpunkt absolviert werden kann auf Grund der begrenzten Kapazitäten der Fachhochschule, garantiert eine regionale Staffelung die zeitgerechte Erfüllung der Weiterbildung.

Zweitens: Die Einführung der Basisstufe in der vorgeschlagenen Weise führt im ersten Einführungsjahr zu einem zusätzlichen Stellenbedarf von einem Jahrgang. Es ist nicht denkbar, so viele Lehrpersonen für ein einziges Jahr anzustellen und danach wieder zu entlassen. Eine regionale Staffelung reduziert den Stellenmehrbedarf auf einen Drittel und verteilt ihn auf drei Jahre.

3. Etappe:

Verlängerung der Primarstufe, Verkürzung und Zusammenführung der Oberstufe
Auch die dritte und die vierte Etappe sind regional gestaffelt. Die dritte Etappe setzt ein Jahr nach der Einführung der Basisstufe ein. Die Primarstufe wird um ein Jahr verlängert und die 1. 2. Klasse nach alter Zählung verschwindet. Die Anzahl der Pensen auf der Primarstufe bleibt somit konstant. Das bedeutet, dass in diesem Jahr keine neuen SchülerInnen in die Oberstufe übertreten.

Die Oberstufen werden nun zusammengeführt. Die Zusammenführung und die Verkürzung der Oberstufe müssen gleichzeitig erfolgen. Würde zusammengeführt vor der Verkürzung, stünden in den neuen Oberstufenzentren nicht genügend Räume zur Verfügung. Im Sinne einer Flexibilisierung ist denkbar, dass an den Oberstufenstandorten, die aufgelöst werden, die bestehenden Klassen noch bis zum Ende ihrer Schulpflicht unterrichtet werden.

Da die Oberstufe nun um eine Klasse reduziert wird, würde sich der Stellenbedarf an der gesamten Volksschule um einen Jahrgang reduzieren. Das bedeutet, dass nun die Lehrpersonen für die Einführung des Sozialindex zur Verfügung stehen.

2. 4. Etappe:

Neue Oberstufe

Ein Jahr nach der dritten Etappe treten die ersten SchülerInnen nach der sechsten Primarklasse (alte Zählung) in die Oberstufe über. Sie bilden die erste Oberstufenklasse nach neuer Struktur mit Stammklassen und Niveaufächern. Die zweiten und dritten Oberstufenklassen (nach alter Zählung 3. und 4. Oberstufenklassen) werden weiterhin in der bisherigen Struktur unterrichtet. Nach weiteren zwei Jahren ist die neue Struktur auf der ganzen Oberstufe umgesetzt.

4. Personalpolitische Forderungen:

Der vom alv im letzten Herbst eingereichten Petition mit den für die Umsetzung der Bildungsreform notwendigen personalpolitischen Forderungen wird Rechnung getragen. Bis jetzt werden die Lehrpersonen in dieser Hinsicht noch hingehalten. Die Aussagen dazu sind noch zu wenig fassbar und verbindlich.

Quelle: Aargauischer Lehrerinnen-und Lehrer-Verband alv, März 2008

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ALV Aargauischer Lehrerinnen
und Lehrer Verband alv
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