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Wildtiere: Der Wolf in der Schweiz
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Wolfsaktivitäten 2022
7. März 2022
Rudel im Val d'Hérens: Junge Wölfin erlegt

Die kantonale Wildhut hat am 5. März 2022 in der Region Nendaz eine junge Wölfin erlegt. Dies geschah auf der Grundlage der von Staatsrat Frédéric Favre erteilten Bewilligung zur Regulierung des Wolfsrudels im Val d'Hérens. Der Abschuss erfolgte in der Nähe eines von Menschen bewohnten Gebietess.

Eine junge Wölfin wurde am 5. März 2022 in der Region Nendaz von der Wildhut erlegt, nachdem der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport, Frédéric Favre, eine Bewilligung zur Regulierung des Rudels erteilt hatte, die am 3. September 2021 im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Der Abschuss erfolgte in der Nähe eines Gebietes mit menschlicher Aktivität und in der Nähe eines Weilers in der Region.

Neben der Reduktion des Wolfsbestands hofft die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) mit dem Abschuss auch eine abschreckende Wirkung erreicht zu haben, damit sich das Rudel nicht in die Nähe von Siedlungen begibt und seine Auswirkungen auf die Weidewirtschaft begrenzt werden.

In Bezug auf die revidierte Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV), die am 15. Juli 2021 in Kraft getreten ist, hatte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) das Gesuch um Regulierung positiv beantwortet und kürzlich eine Erweiterung des Abschussperimeters genehmigt.

Gemäss dem Konzept Wolf Schweiz wurde das erlegte Tier zur Diagnose und Identifizierung an das Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit der Universität Bern (FIWI) überwiesen.

Das Wolfsrudel im Val d'Hérens bestand bis anhin aus fünf Wölfen. Die DJFW setzt sein Monitoring fort, um die Wölfe, die diese Region durchstreifen, zu überwachen und gegebenenfalls den zweiten genehmigten Abschuss durchzuführen. Die Elterntiere müssen verschont werden. Die Bewilligung zur Regulierung ist bis am 31. März 2022 gültig.

Quelle: Text Kanton Wallis , Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 7. März 2022
21. März 2022
Rudel im Val d'Hérens: Zweiter Wolf erlegt

Die Berufswildhüter haben den zweiten Jungwolf aus dem Rudel im Val d'Hérens erlegt. Der Abschuss wurde am 17. März 2022 in der Region Evolène durchgeführt, nachdem der Staatsrat Frédéric Favre Regulierungsabschüsse angeordnet hatte. Die Entnahme erfolgte, wie vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) empfohlen, in der Nähe eines von Menschen bewohnten Gebietes.

Der zweite Jungwolf des Rudels vom Val d'Hérens wurde am 17. März 2022 in der Region Evolène von den Wildhütern der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) erlegt. Der Abschuss folgte auf die zwei Regulierungsabschüsse, die am 30. August 2021 vom Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, angeordnet worden waren. Wie vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) empfohlen, fand der Abschuss - durchgeführt innerhalb des bewilligten Perimeters - in der Nähe eines von Menschen bewohnten Gebietes statt.

In Übereinstimmung mit dem Konzept Wolf Schweiz wurde das erlegte Tier, ein junger Rüde, sofort zur Diagnose und Identifizierung an das Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit der Universität Bern (FIWI) überstellt.

Im August 2021 hatte das BAFU die Präsenz eines Rudels mit fünf Wolfswelpen und die Erfüllung aller Voraussetzungen für die Anordnung der Abschüsse nach der revidierten, am 15. Juli 2021 in Kraft getretenen, Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV), bestätigt. Die Wildhüter durften zwei junge Individuen aus dem Rudel entnehmen, wobei die Abschussquote die Hälfte der im Jahr geborenen Welpen nicht überschreiten durfte und die Elterntiere verschont bleiben mussten. Ein erstes Tier, eine junge Wölfin, war am 5. März 2022 in der Gegend von Nendaz erlegt worden. Die Genehmigung zur Regulierung war bis zum 31. März 2022 gültig.

Quelle: Text Kanton Wallis , Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 21. März 2022
16. Mai 2022
Abschuss eines Wolfs in der Region Schattenberge-Augstbord angeordnet

Der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, hat den Abschuss eines Wolfs zwischen den Gemeinden Ergisch und Unterbäch in der Region Schattenberge-Augstbord angeordnet. Das Grossraubtier hat 28 Nutztiere in einer geschützten Situation auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Nutzflächen (LN) getötet. Damit sind gemäss der revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV), die am 15. Juli 2021 in Kraft getreten ist, die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses erfüllt. Die Bundesverordnung erlaubt den Abschluss von Grossraubtieren, wenn diese innerhalb von vier Monaten mindestens zehn Schafe oder Ziegen getötet haben.

Ein Wolfsabschuss wurde zwischen den Gemeinden Ergisch und Unterbäch in der Region Schattenberge-Augstbord angeordnet. Der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, hat diesen Entscheid getroffen, nachdem er bei den betroffenen kantonalen Dienststellen eine Analyse der Situation angefordert hatte. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW), die für die Regulierung geschützter Arten zuständig ist, und die Dienststelle für Landwirtschaft (DLW), die für den Herdenschutz zuständig ist, haben 28 getötete Nutztiere in geschützter Situation auf mehreren Parzellen landwirtschaftlicher Nutzflächen (LN) gezählt. Gemäss der DJFW ist die Präsenz eines einzelnen Wolfs nachgewiesen.

Die Voraussetzungen für den Abschuss eines einzelnen Wolfs sind damit gemäss Artikel 9bis der revidierten Bundesverordnung über die Jagd (JSV) erfüllt. Die am 15. Juli 2021 in Kraft getretenen neuen Bestimmungen erlauben es den kantonalen Behörden, eine Abschussbewilligung zu erteilen, wenn innerhalb von vier Monaten in geschützten oder nicht schützbaren Situationen mindestens zehn - statt wie vorher fünfzehn - Schafe oder Ziegen getötet wurden.

Der Abschussentscheid wird im Amtsblatt veröffentlicht. Die Bewilligung ist 60 Tage lang gültig, solange wie sich Nutztiere im Abschussperimeter befinden und ein Schadenpotenzial besteht.

In den anderen Regionen des Kantons sind die Voraussetzungen für eine Abschussanordnung durch den Staat gegenwärtig nicht erfüllt.

Quelle: Text Kanton Wallis , Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 16. Mai 2022
20. Mai 2022
Wolf in der Region Schattenberge-Augstbord erlegt

Die kantonale Wildhut hat im Rahmen der Abschussbewilligung, die Staatsrat Frédéric Favre diese Woche erteilt hat, am 20. Mai 2022 in der Region Schattenberge-Augstbord einen einzelnen Wolf erlegt. Der Abschuss ist innerhalb des bewilligten Bereichs erfolgt.

Am 20. Mai 2022 wurde in der Region Schattenberge-Augstbord ein Wolf von der Wildhut erlegt. Dieser Abschuss ist im Anschluss an die Bewilligung, die vom Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, ausgestellt und am selben Tag im Amtsblatt veröffentlicht wurde, erfolgt. Der Abschuss erfolgte innerhalb des genehmigten Bereichs.

Seit Beginn der Saison wurde in dieser Region eine Reihe von Schaf- und Ziegenherden zum Ziel eines einzelnen Wolfes. Insgesamt 28 Nutztiere erlagen diesen Angriffen in geschützten Situationen. Somit waren gemäss der revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV), die am 15. Juli 2021 in Kraft getreten ist, die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses gegeben. Gemäss dem Konzept Wolf Schweiz wird das entnommene Tier zur Diagnose und Identifizierung an das Institut für Tierpathologie der Universität Bern geschickt.

Trotz diesem Abschuss sind die durch den Wolf verursachten Schäden im Kanton weiterhin hoch. Der Staatsrat möchte daher, dass der Bundesrat seinem Antrag auf eine ausserordentliche Regulierung so schnell wie möglich nachkommt.

Quelle: Text Kanton Wallis , Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 20. Mai 2022
15. Juli 2022
Abschuss eines Wolfs in der Region Val-d'Illiez angeordnet

Der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, hat den Abschuss eines Wolfs in der Region Val-d'Illiez angeordnet. Das Grossraubtier hat 12 Nutztiere in einer geschützten Situation getötet. Damit sind gemäss der revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV), die am 15. Juli 2021 in Kraft getreten ist, die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses erfüllt. Die Bundesverordnung erlaubt den Abschluss von Grossraubtieren, wenn diese innerhalb von vier Monaten mindestens zehn Schafe oder Ziegen getötet haben.

Ein Wolfsabschuss wurde im Val-d'Illiez in der Region Chésery - Fontaine Blanche angeordnet. Der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, hat diesen Entscheid getroffen, nachdem er bei den betroffenen kantonalen Dienststellen eine Analyse der Situation angefordert hatte. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW), die für die Regulierung geschützter Arten zuständig ist, und die Dienststelle für Landwirtschaft (DLW), die für den Herdenschutz zuständig ist, haben 12 getötete Nutztiere in geschützter Situation gezählt. Gemäss der DJFW ist die Präsenz eines einzelnen Wolfs nachgewiesen.

Die Voraussetzungen für den Abschuss eines einzelnen Wolfs sind damit gemäss Artikel 9bis der revidierten Bundesverordnung über die Jagd (JSV) erfüllt. Die am 15. Juli 2021 in Kraft getretenen neuen Bestimmungen erlauben es den kantonalen Behörden, eine Abschussbewilligung zu erteilen, wenn innerhalb von vier Monaten in geschützten oder nicht schützbaren Situationen mindestens zehn Schafe oder Ziegen getötet wurden.

Der Abschussentscheid wird im Amtsblatt vom 22. Juli 2022 veröffentlicht. Die Bewilligung ist danach 60 Tage lang gültig, solange sich Nutztiere im Abschussperimeter befinden.

Quelle: Text Kanton Wallis , Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 15. Juli 2022
20. Juli 2022
Abschuss eines Wolfs in der Region Goms-Aletsch angeordnet

Der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, hat den Abschuss eines Wolfs in der Region Goms-Aletsch angeordnet. Das Grossraubtier hat 30 Nutztiere auf einer nicht schützbaren Alpe getötet. Damit sind gemäss der revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV), die am 15. Juli 2021 in Kraft getreten ist, die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses erfüllt. Die Bundesverordnung erlaubt den Abschluss von Einzelwölfen, wenn diese innerhalb von vier Monaten mindestens zehn Schafe oder Ziegen getötet haben.

Ein Wolfsabschuss wurde in der Region Goms-Aletsch angeordnet. Der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, hat diesen Entscheid getroffen, nachdem er bei den betroffenen kantonalen Dienststellen eine Analyse der Situation angefordert hatte. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW), die für die Regulierung geschützter Arten zuständig ist, und die Dienststelle für Landwirtschaft (DLW), die für den Herdenschutz zuständig ist, haben 30 getötete Nutztiere auf einer nicht schützbaren Alpe gezählt. Gemäss der DJFW ist die Präsenz eines einzelnen Wolfs nachgewiesen.

Die Voraussetzungen für den Abschuss eines einzelnen Wolfs sind damit gemäss Artikel 9bis der revidierten Bundesverordnung über die Jagd (JSV) erfüllt. Die am 15. Juli 2021 in Kraft getretenen neuen Bestimmungen erlauben es den kantonalen Behörden, eine Abschussbewilligung zu erteilen, wenn innerhalb von vier Monaten in geschützten oder nicht schützbaren Situationen mindestens zehn Schafe oder Ziegen getötet wurden.

Der Abschussentscheid wird im Amtsblatt vom 22. Juli 2022 veröffentlicht. Die Bewilligung ist danach 60 Tage lang gültig, solange wie sich Nutztiere im Abschussperimeter befinden.

Quelle: Text Kanton Wallis , Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 20. Juli 2022
25. Juli 2022
Wolf in der Region Val-d'Illiez erlegt

Die kantonale Wildhut hat im Rahmen der von Staatsrat Frédéric Favre am 14. Juli 2022 erteilten Abschussbewilligung einen einzelnen Wolf am 23. Juli 2022 in der Region Val-d'Illiez erlegt. Der Abschuss ist innerhalb des bewilligten Bereichs erfolgt.

Am 23. Juli 2022 wurde im Val-d'Illiez in der Region Chésery-Fontaine ein Wolf von der Wildhut erlegt. Dieser Abschuss ist im Anschluss an die am 14. Juli 2022, vom Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, erteilte Bewilligung, erfolgt. Die Bewilligung war seit dem 22. Juli, dem Datum des Erscheinens im Amtsblatt, gültig. Der Abschuss ist innerhalb des genehmigten Bereichs erfolgt.

Seit Beginn der Saison wurde in dieser Region eine Reihe von Schafherden zum Ziel eines einzelnen Wolfes. Insgesamt 12 Nutztiere erlagen diesen Angriffen in geschützten Situationen. Somit waren gemäss der am 15. Juli 2021 in Kraft getretenen, revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV), die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses gegeben. Gemäss dem Konzept Wolf Schweiz wurde das erlegte Tier zur Diagnose und Identifizierung an das Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit (FIWI) der Universität Bern geschickt.

Seit 2021 hat die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) drei Einzelwölfe im Rahmen von drei erteilten Abschussbewilligungen entnommen. Eine vierte Abschussbewilligung für einen Einzelwolf in der Region Goms-Aletsch wurde letzte Woche erteilt. Die professionellen Wildhüter haben ab dem 22. Juli 2022, dem Datum des Erscheinens der Abschussbewilligung im Amtsblatt, 60 Tage Zeit, um das Tier zu erlegen.

Quelle: Text Kanton Wallis , Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 25. Juli 2022
29. Juli 2022
Regulierungsabschüsse im Val d'Hérens

Einer der beiden erlegten Wölfe war kein Jungtier aus dem Rudel

Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) hat die Ergebnisse der Altersanalysen der beiden Individuen erhalten, die im Rahmen der Regulierung des Rudels im Val d'Hérens erlegt wurden. Diese ergaben, dass der am 17. März 2022 entnommene Rüde in seinem sechsten Lebensjahr war. Die genetische Analyse ergab, dass er nicht mit dem bekannten Rudel verwandt war. Trotz aller Vorsichtsmassnahmen, die während des Abschusses durch die Berufswildhüter getroffen wurden, fiel der Rüde somit nicht in die Kategorie der Individuen, die entnommen werden durften. Diese Feststellung zeigt, wie schwierig die Durchführung von Regulationsabschüssen gemäss den derzeit geltenden gesetzlichen Grundlagen ist. Die genetischen Analysen haben hingegen gezeigt, dass die am 5. März 2022 erlegte Jungwölfin in ihrem zweiten Lebensjahr war und dem Rudel im Val d'Hérens angehörte. Die vom Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit (FIWI) der Universität Bern durchgeführte Autopsie ergab zudem, dass das Weibchen trächtig war.

Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) hat die Ergebnisse der Analysen erhalten, die nach dem Abschuss der beiden Wölfe im Rahmen der Regulierung des Rudels im Val d'Hérens durchgeführt wurden. Gemäss Artikel 4bis der revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV) darf die Anzahl der Individuen, die getötet werden dürfen, die Hälfte der Jungtiere des Rudels nicht überschreiten.

Die Ergebnisse der Analysen zeigen, dass der am 17. März 2022 entnommene Wolfsrüde im sechsten Lebensjahr war und kein Nachkomme des Rudels aus dem Val d'Hérens war. Trotz aller Vorsichtsmassnahmen, die während des Abschusses durch die Berufswildhüter getroffen wurden (vorherige Beobachtungen, Abschuss des kleinsten Individuums der Gruppe), fiel der Rüde nicht in die Kategorie der zum Abschuss freigegebenen Individuen. Diese Feststellung zeigt, wie schwierig es ist, bei der Durchführung von Regulationsabschüssen nach den derzeit geltenden gesetzlichen Grundlagen mit Sicherheit zu unterscheiden, welches Individuum zu erlegen ist.

Die am 5. März 2022 erlegte Jungwölfin war gemäss den durchgeführten Analysen im Jahr 2021 geboren und ein direkter Nachkomme des Rudels im Val d'Hérens. Die Analysen des Instituts für Fisch- und Wildtiergesundheit (FIWI) der Universität Bern ergaben, dass diese junge Wölfin trotz ihres jungen Alters zum ersten Mal trächtig war.

Die Regulierung des Rudels im Val d'Hérens war am 30. August 2021 angeordnet worden, nachdem das Bundesamt für Umwelt (BAFU) zugestimmt und aufgrund des kantonalen Monitorings die Anwesenheit eines Rudels mit fünf Wolfswelpen bestätigt hatte. Die Wildhüter der DJFW hatten bis zum 31. März 2022 Zeit, zwei Jungwölfe zu erlegen. Im Val d'Hérens waren elf Schafe in einer geschützten Situation getötet worden.

Quelle: Text Kanton Wallis , Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 29. Juli 2022
28. September 2022
Ablehnung der Regulierung des Wolfsrudels im Val d'Hérens

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat den vom Kanton Wallis am 19. August 2022 eingereichte Antrag um Regulierung des Wolfsrudels im Val d'Hérens abgelehnt. Der Staat Wallis bedauert diesen Entscheid sowie die restriktive Auslegung des BAFU im aktuellen Zusammenhang mit der Ausbreitung des Wolfs.

Der Staat Wallis richtete am 19. August 2022 ein Regulierungs-Gesuch bezüglich des Rudels im Val d'Hérens an das Bundesamt für Umwelt (BAFU). In der Region wurden zwischen Juli und August 2022 gemäss der Zählung der kantonalen Dienststelle für Landwirtschaft (DLW) 33 Schafe getötet. Die Herdenschutzmassnahmen wurden gemäss den Vorgaben des BAFU umgesetzt. Die Alpe wird von zwei Herdenschutzhunden geschützt. Ein Hirte ist ebenfalls ständig anwesend. Der Nachtpferch ist mit einem elektrifizierten Weidenetz mit mehr als 3'000 Volt ausgestattet.

Daher wurde beim BAFU ein Antrag auf Regulierung gemäss Artikel 4bis der revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV) gestellt, die am 15. Juli 2021 in Kraft getreten ist. Zur Erinnerung: Wenn die Anwesenheit eines Rudels bestätigt wird, ist die vorherige Zustimmung des BAFU erforderlich, damit der Kanton eine Regulierung anordnen kann, während der Abschuss eines einzelnen Wolfs in die kantonale Zuständigkeit fällt.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) lehnte dieses Gesuch um Regulierung des Rudels im Val d'Hérens mit der Begründung ab, dass die Dokumentation und Umsetzung des Herdenschutzes ungenügend seien.

Der Staat Wallis bedauert diesen Entscheid sowie die restriktive Auslegung des BAFU im aktuellen Zusammenhang mit der Ausbreitung des Wolfs. Alle verfügbaren Informationen wurden dem Bundesamt für die Beurteilung des Gesuchs übermittelt. Darüber hinaus werden im Rahmen von Anträgen zur Regulierung von Rudeln sehr spezifische, äusserst schwierig zu liefernde Informationen verlangt, wie zum Beispiel der Zeitpunkt des Angriffs oder die Position der Herdenschutzhunde zum Zeitpunkt des Angriffs. Diese Anforderungen erschweren somit die Analyse einer Schutzsituation erheblich, die je nach Tageszeit variieren kann (berücksichtigte Entfernung zum Nachtpferch und zur Tagesweide). Angesichts der allgemeinen Situation der Entwicklung der Wolfspopulation und ihres Zusammenlebens mit der Berglandwirtschaft sowie der Anstrengungen der Landwirte zum Schutz ihrer Herden hätte sich der Staat Wallis mehr Spielraum und Verständnis seitens des BAFU gewünscht und bedauert dessen Inflexibilität in dieser Angelegenheit.

Der Staat Wallis beabsichtigt, beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen den Entscheid des BAFU einzureichen.

Quelle: Text Kanton Wallis , Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 28. September 2022
2. Oktober 2022
Illegaler Wolfsabschuss bei Termen

Am 2. Oktober 2022 wurde in Termen bei Brig ein toter Wolf entdeckt. Dieser wird nun ins Tierspital nach Bern transportiert. Erste Untersuchungen zeigen, dass der Wolf eine Schussverletzung aufweist.

Am 2. Oktober 2022 informierte eine Drittperson die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere über die Entdeckung eines toten Wolfes auf einer Wiese nahe der Waldgrenze in der Gemeinde Termen.

Im Anschluss begab sich die Kantonspolizei zur Bergung des toten Wolfes vor Ort. Das Tier wird nun ins Tierspital nach Bern transportiert. Ersten Erkenntnissen nach weist der tote Wolf eine Schussverletzung auf.

Um die genauen Umstände dieses Vorfalls zu ermitteln, hat die Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei eine Untersuchung eingeleitet.

Quelle: Text Polizei Wallis , 2. Oktober 2022
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