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Schaffhausen
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Jeder kennt Schaffhausen mit seinem Rheinfall. Die historische Stadt mit den 171 Erkern, deren Name so eng mit dem grössten Wasserfall Europas verbunden ist, ist für sich schon eine Reise wert. Sie liegt in der Ferienregion Schaffhausen, die sich rechts des Rheins fast bis zum Schwarzwald erstreckt. Die Landschaft hier ist geprägt vom Flusslauf des Rheins, von weiten Tälern zwischen grünen Hügeln mit Rebhängen, Wäldern und Feldern.

Eine ideale Landschaft für Velo-Ausflüge und Wanderungen und ein guter Ort, um einfach nur zu entspannen. Daran ändern auch die Grenzen nichts. Ihre komplizierten Verläufe zwischen der Schweiz und Deutschland führen dazu, dass man das Staatsgebiet immer mal wieder wechselt. Das ist hier normal und wird kaum mehr wahrgenommen.
Info: Schaffhausen Tourismus

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Randen

Der Randen ist ein nordöstlicher Ausläufer des Tafeljuras. Er besteht zum grössten Teil aus Malmformationen, dem sogenannten Weissen Jura. Typisch für den Randen sind die weitgehend unbesiedelten land- und forstwirtschaftlich genutzten Hochflächen. Waldföhrenstreifen, die Ende des neunzehnten Jahrhunderts auf stillgelegtem Ackerland angelegt wurden, verleihen diesen ein parkähnliches Aussehen.

Die Randenhochflächen fallen von Nordwesten nach Südosten leicht ab. Der höchste Punkt befindet sich in der Gemeinde Merishausen im Bereich des Hagenturms auf 912 m über Meer.

Da die geologischen Schichten noch etwas stärker geneigt sind als die Hochflächen, kommt man von Nordwesten nach Südosten zwar in topographisch tiefere Lagen, aber in geologisch jüngere Schichten.

 

Die Randenhänge sind durch unterschiedlich harte Schichten der Malmformation geprägt. Während die harten Kalkschichten steil und zu einem grossen Teil bewaldet sind, bilden die weicheren Mergelschichten flachere Terrassen, die landwirtschaftlich genutzt werden.

Info: Arbeitsgemeinschaft Kulturlandschaft Randen

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Fahrverbot auf den Randenstrassen
Auf den Strassen des Randengebietes besteht gemäss Art. 2 der Verordnung über die Güter- und Waldstrassen ein allgemeines Fahrverbot für Motorfahrzeuge und Motorräder. Ausgenommen vom Fahrverbot sind der Verkehr im Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft sowie die Zufahrt zu Randenhäusern durch Eigentümer mit gültiger Eigentümerkarte sowie vom Gemeinderat bzw. der Gemeindekanzlei bewilligte Fahrten.

Ausnahmebewilligungen werden nur erteilt, wenn ein beachtliches Bedürfnis des Gesuchstellers ausgewiesen ist. Die Fahrbewilligungen werden zeitlich und örtlich beschränkt. Für die Ausstellung ist eine Kanzleigebühr zu entrichten.

Ausnahmebewilligungen können auf der Gemeinderatskanzlei beantragt werden.

Übertretungen des Fahrverbotes werden an die Schaffhauser Polizei verzeigt.
Info: Gemeinde Merishausen

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