Wandern
im Randengebiet: Siblingen - Beggingen |
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Wandern Schweiz: Ostschweiz |
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Region Randen (Kanton Schaffhausen) Informatione |
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Wandern im Randengebiet |
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Schaffhausen |
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Jeder
kennt Schaffhausen mit seinem Rheinfall. Die historische
Stadt mit den 171 Erkern, deren Name so eng mit dem grössten Wasserfall
Europas verbunden ist, ist für sich schon eine Reise wert. Sie liegt
in der Ferienregion Schaffhausen, die sich rechts des Rheins fast bis zum
Schwarzwald erstreckt. Die Landschaft hier ist geprägt vom Flusslauf
des Rheins, von weiten Tälern zwischen grünen Hügeln mit
Rebhängen, Wäldern und Feldern. |
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Eine ideale Landschaft für
Velo-Ausflüge und Wanderungen und ein guter Ort, um einfach nur zu
entspannen. Daran ändern auch die Grenzen nichts. Ihre komplizierten
Verläufe zwischen der Schweiz und Deutschland führen dazu, dass
man das Staatsgebiet immer mal wieder wechselt. Das ist hier normal und
wird kaum mehr wahrgenommen.
Info: Schaffhausen
Tourismus
Randen |
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Der
Randen ist ein nordöstlicher Ausläufer des Tafeljuras. Er besteht
zum grössten Teil aus Malmformationen, dem sogenannten Weissen Jura.
Typisch für den Randen sind die weitgehend unbesiedelten land- und
forstwirtschaftlich genutzten Hochflächen. Waldföhrenstreifen,
die Ende des neunzehnten Jahrhunderts auf stillgelegtem Ackerland angelegt
wurden, verleihen diesen ein parkähnliches Aussehen.
Die
Randenhochflächen fallen von Nordwesten nach Südosten leicht
ab. Der höchste Punkt befindet sich in der Gemeinde Merishausen im
Bereich des Hagenturms auf 912 m über Meer.
Da die geologischen Schichten
noch etwas stärker geneigt sind als die Hochflächen, kommt man
von Nordwesten nach Südosten zwar in topographisch tiefere Lagen,
aber in geologisch jüngere Schichten.
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Die Randenhänge sind durch
unterschiedlich harte Schichten der Malmformation geprägt. Während
die harten Kalkschichten steil und zu einem grossen Teil bewaldet sind,
bilden die weicheren Mergelschichten flachere Terrassen, die landwirtschaftlich
genutzt werden.
Info: Arbeitsgemeinschaft
Kulturlandschaft Randen
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Geologie der Schweiz Schweiz |
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Fahrverbot
auf den Randenstrassen |
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Auf
den Strassen des Randengebietes besteht gemäss Art. 2 der Verordnung
über die Güter- und Waldstrassen ein allgemeines Fahrverbot für
Motorfahrzeuge und Motorräder. Ausgenommen vom Fahrverbot sind der
Verkehr im Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft sowie die Zufahrt
zu Randenhäusern durch Eigentümer mit gültiger Eigentümerkarte
sowie vom Gemeinderat bzw. der Gemeindekanzlei bewilligte Fahrten.
Ausnahmebewilligungen
werden nur erteilt, wenn ein beachtliches Bedürfnis des Gesuchstellers
ausgewiesen ist. Die Fahrbewilligungen werden zeitlich und örtlich
beschränkt. Für die Ausstellung ist eine Kanzleigebühr zu
entrichten.
Ausnahmebewilligungen
können auf der Gemeinderatskanzlei beantragt werden.
Übertretungen
des Fahrverbotes werden an die Schaffhauser Polizei verzeigt.
Info: Gemeinde
Merishausen |
Wandern
in der Region |
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