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Biologie Schädlinge Feuerbrand-Bakterium (Erwinia amylovora) |
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Feuerbrand-Bakterium (Erwinia amylovora)
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2019: Der Feuerbrand ist im Kanton Wallis im Vormarsch |
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Etwas mehr als einen Monat nach der Entdeckung des ersten Befalls mit Feuerbrand im Wallis in den Apfel- und Birnenkulturen der Talebene im Mittelwallis geht aus einer ersten Standortbestimmung hervor, dass ca. fünfzehn Hektaren im Gebiet von Sitten West bis Granges befallen sind. Aus diesen Grund mussten tausende Bäume ausgerissen werden, was zum heutigen Zeitpunkt einer Entschädigung von mehr als 500'000 Franken an die Produzenten entspricht.
Trotz den obligatorischen Massnahmen, d.h. Herausreissen der betroffenen Bäume und ihrer Nachbarbäume sofern die Kontaminierung 20 bis 30% der Parzelle betrifft sowie Eliminierung aller Bäume bei höheren Werten, ist der Feuerbrand im Wallis weiter im Vormarsch.
Die Krankheit profitiert von den für ihre Entwicklung günstigen Wetterbedingungen (Hitze und Feuchtigkeit) und dem Fehlen eines Heilmittels, um sich in den Anbaugebieten auszubreiten.
Das Amt für Obstbau empfiehlt allen Produzenten der betroffenen Region wachsam zu sein, um eventuell neue Herde aufzudecken sowie eine rigorose Disziplin in Sachen Hygieneregeln und Vorsichtsmassnahmen in den infizierten Zonen, um eine Ausbreitung der für den Obstbau fatalen Krankheit zu verhindern.
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Dem Wallis liegt viel daran, seinen Status als Schutzgebiet zu bewahren. Neben der Möglichkeit, obligatorische Bekämpfungsmassnahmen zu ergreifen, wenn die Anwesenheit des für die Krankheit relevanten Bakteriums Erwinia amylovora bestätigt ist, ermöglicht dieser Status, die Produzenten im Vorfeld zu verpflichten, Pflanzen aus einer Schutzzone zu beschaffen, bevor neu angepflanzt wird. Müssen Bäume herausgerissen werden, garantiert dieser Status die Entschädigung der Produzenten in Höhe von 50-75% durch den Bund und der Rest zu gleichen Teilen durch den Kanton und die betroffene Gemeinde (Wert des Pflanzenkapitals und Ertragsausfall). Zum heutigen Zeitpunkt entsprechen die fünfzehn betroffenen Hektaren einer Entschädigung in Höhe von mehr als 500'000 Franken.
Das Amt für Obstbau hält mit Unterstützung der Pflanzenschutzkontrolleure den erhöhten Rhythmus der Kontrollen vor Ort aufrecht, da das Risiko einer Ausbreitung mit der bevorstehenden Ernte weiterhin hoch ist. Bei jedem Herd werden systematisch im Umkreis von 500 m Schürfproben entnommen. Im Falle neuer Symptome wird eine Probe entnommen und im Amt oder im Labor für Feuerbrand von Agroscope in Wädenswil untersucht. Die kranken Bäume werden danach herausgerissen. Das Amt ermahnt Produzenten und Privatpersonen, unverzüglich jegliche Auffälligkeit zu melden (027 606 76 20).
Quelle: Text Kanton Wallis, Dienststelle für Landwirtschaft , 8. August 2019 |
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Feuerbrand ist eine meldepflichtige Krankheit! |
Pflanzen, die an Feuerbrand erkranken können |
lateinische Namen
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deutsche Namen
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Kernobst
Cydonia
Malus
Pyrus
Ziergehölze
Chaenomeles
Cotoneaster
Mespilus
Pyracantha
Photinia (Stranvaesia) davidiana
Eriobotrya
Wildgehölze
Crataegus
Amelanchier
Sorbus
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Kernobst
Quitte
Apfel, Zierapfel
Birne, Zierbirne und Nashi
Ziergehölze
Scheinquitte, Zierquitte, Feuerbusch
Stein-, Felsen- oder Zwergmispel
Mispel
Feuerdorn
Stranvaesie, Lorbeermispel
Wollmispel
Wildgehölze
Weissdorn, Rotdorn, Hahnendorn
Felsenbirne
Vogelbeere/Eberesche, Mehlbeere, Elsbeere, Speierling, usw. |
Für andere Pflanzenarten sowie für Menschen und Tiere ist das Feuerbrand-Bakterium ungefährlich. |
Laien können den Feuerbrand und die Pilzkrankheit Blütenmonilia nicht unterscheiden. Bei Feuerbrandverdacht in jedem Fall die Feuerbrandmeldestelle der Gemeinde kontaktieren. |
Was ist bei Feuerbrandverdcht zun tun? |
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Bei Neupflanzungen bis auf weiteres auf alle Feuerbrand-Wirtspflanzen verzichten. So können sich die Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer in Zukunft Umtriebe und wahrscheinlich auch zusätzliche Kosten durch Feuerbrandbefall ersparen. |
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Augen auf!
Kontrollieren Sie, ob in Ihrem Garten gefährdete Pflanzen stehen. Beobachten Sie diese besonders in den Sommermonaten nachdem Abblühen. Melden Sie sich bei Verdacht auf Befall umgehend bei der zuständigen Feuerbrandmeldestelle der Gemeinde oder des Kantons. |
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Verdächtige Pflanzenteile nicht berühren (grosse Verschleppungsgefahr)! Nur ausgebildete Feuerbrandkontrolleure der Gemeinde oder des Kantons dürfen Verdachtsproben schneiden. |
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Bei nachgewiesenem Feuerbrandbefall: Nicht unnötig berühren! |
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Befallene Pflanzen sind durch Fachpersonen oder nach deren Anweisung zu entfernen |
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Quelle: Text Feuerbrand.ch Bundesamt für Landwirtschaft, Mai 2009 |
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Bakterium
Ein Bakterium (auch als Bakterie bezeichnet) ist ein einzelliger Mikroorganismus (Kleinstlebewesen). Ein Bakterium enthält keinen Zellkern. Die Vermehrung von Bakterien erfolgt durch Zellteilung.
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