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Seeregulierung
im Kanton Bern |
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Kanton
Bern: Seeregulierung im Kanton Bern
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Das
Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern AWA überwacht und
steuert die Wasserstände der grossen bernischen Seen. An den Ausflüssen
des Brienzer-, Thuner- und Bielersees befinden sich Wehranlagen für die Regulierung der Seewasserstände.
Murten-
und Neuenburgersee sind durch Broye- und
Zihlkanal mit dem Bielersee verbunden.
Somit wirkt sich die Seestandsregulierung des Bielersees indirekt
auch auf den Neuenburger- und den Murtensee aus. Die zentrale Leitstelle
befindet sich in Bern. Die Regulierung (Prognoseregulierung)
erfolgt in einem grossräumig abgestimmten Verbund und auf der Grundlage
von Regulierreglementen unter Einbezug der Informationen der Wetterdienste,
des Bundesamtes für Umwelt sowie der laufenden Beobachtung der aktuellen
hydrologischen Daten.
Der
Regulierdienst verändert die Stellung der Wehrtore auf Grund der in Abhängigkeit der Seepegel (Prognoseregulierung)
festgelegten Abfluss-Werte. Die Regulierreglemente sind das Ergebnis vieler
Kompromisse zwischen unterschiedlichen Interessen und Anforderungen.
Das
heute gültige Regulierreglement für den Ausfluss des Bielersees
stammt von 1980/82. Zum Reglement gehören die Reguliervorschriften,
das Regulierdiagramm sowie der Anhang betreffend die Drosselung des
Bielerseeausflusses bei grossen Emmehochwassern, in dem auch
die so genannte Murgenthalerbedingung (Prognoseregulierung)
definiert ist. Das Reglement wurde erarbeitet von den Kantonen der zweiten
Juragewässerkorrektion mit Unterstützung des Bundes.
Der Bundesrat genehmigte es 1983.
Der
Zweck der Seeregulierung bestand ursprünglich darin, die Schwankung
der Seestände zu verringern. Pegelspitzen
sollten gedämpft und Niederwasserstände angehoben werden. Natürlicherweise
hätten die Seen eine wesentlich höhere Schwankungsbreite. Mit
der Regulierung ging ein Teil der Dynamik des Gewässers verloren.
Für
die Jurarandseen wurden im Rahmen der zweiten
Juragewässerkorrektion die folgenden Hoch- und Niedrigwassergrenzen festgehalten:
Ziel
der Regulierung ist, die Wasserstände der Seen innerhalb der oben
angegebenen Grenzen zu halten. Unter- oder überschreitungen dieser
Vorgaben können aber als Folge von extremen Witterungsverhältnissen
immer wieder vorkommen (z.B. extreme Trockenheit, grosse Schneeschmelze,
Dauerregen etc.). Aus diesem Grund ist beispielsweise der Hochwassersicherheit
von Gebäuden und Anlagen rund um die Seen - genauso wie entlang der
Gewässer - nach wie vor grosse Beachtung zu schenken.
In
der Schweiz sind, mit Ausnahme des Boden- und Walensees, alle grösseren
Seen reguliert.
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Quelle:
Text Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern AWA, März 2009 |
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