Im Einvernehmen mit der Regierung antworte ich auf diese Anfrage wie folgt: Zuerst möchte ich an die Vorgehensweise für ein Projekt von der Tragweite des generellen Projekts für die Rhonekorrektion (GP-R3) erinnern. Eine Gruppe von 24 privaten Ingenieurbüros (GR3) hat vom Staatsrat diesen Auftrag erhalten. Diese Spezialisten wurden von einem Kollegium von Experten - unter der Aufsicht des Kantons und des Bundes - begleitet. Insgesamt haben mehr als 60 Personen während 3 Jahren an der Ausarbeitung dieses Projekts gearbeitet. In diesem Zusammenhang gesehen stellt der Rücktritt eines Mitglieds der Ingenieurgemeinschaft einen sicherlich bedauerlichen, aber bei einem Projekt dieser Grössenordnung alles in allem nicht aussergewöhnlichen Vorfall dar. Wegen Unstimmigkeiten mit der Gruppenleitung und den technischen Verantwortlichen seiner Ingenieurgemeinschaft ist er auf eigenen Wunsch in der vorbereitenden Phase der Ausarbeitung der Varianten ausgeschieden und hat die weiteren Etappen nicht mehr weiterverfolgt. Er hat unsere Dienststellen informiert. Diese haben ihn angehört, seinen Entscheid zur Kenntnis genommen und die Ingenieurgemeinschaft aufgefordert, die Formalitäten zu regeln. Diese Angelegenheit betrifft also das Funktionieren einer einfachen Privatgesellschaft (GR3) und nicht das Funktionieren des gesamten Projekts. Es handelt sich um einen kleinen Zwischenfall, dem man eine Bedeutung beizumessen versucht, die er nicht hat. Um keine Zeit zu verlieren, möchten wir Sie über den Fortgang der Projektevaluation informieren. Diese Debatten über die "Rhone»-Varianten waren vorhersehbar - in Anbetracht dessen, was für unseren Kanton auf dem Spiel steht, und unter Berücksichtigung der emotionalen Aspekte, im Zusammenhang mit der Rhone und den landwirtschaftlichen Nutzflächen. Bereits vor 20 Jahren haben wir die ersten Diagnosen über den Zustand des Flusses gestellt und seit mehr als 10 Jahren arbeiten wir generelle Varianten aus! Wir haben alle Fragen beantwortet, die von den Gegnern der Variante "Flussaufweitung» gestellt wurden: Reichen einfache Unterhaltsmassnahmen nicht aus? Könnte man nicht einfach nur die Dämme verstärken? Könnte man die Hochwasser nicht in unseren Stauwerken zurückhalten? Wie sähe es mit einem unterirdischen Stollen (das berühmte Aquädukt) aus? Könnte man nicht die Dämme erhöhen? Wäre eine generelle Absenkung der Flusssohle keine Lösung? Nach Prüfung aller Varianten haben wir ohne Dogmatismus das bestmögliche generelle Projekt erstellt, massgeschneidert mit Aufweitungen, Absenkungen und Verstärkungen je nach Gegebenheiten. Bei den Detailprojekten wird man noch genauer sein können. Man muss das Wesentliche im Auge behalten: Diese Flusskorrektion muss nachhaltig sein, denn es geht um den Schutz von 100'000 Einwohnern der Ebene, die heute bedroht sind, und zwar dermassen, dass in zahlreichen Sektoren heute nicht einmal mehr Wohnhäuser gebaut werden dürfen! Die letzte Lösung, für die Sie sich eingesetzt haben, die systematische Absenkung der Sohle um 2 m, wurde geprüft und verworfen, als wir die Sicherheit hatten, dass sie wegen ihrer grossen Auswirkungen auf das Grundwasser nicht realistisch ist. Die ADSA (Association pour la Défense du Sol Agricole) hat das Gegenteil behauptet und sich dabei auf technische Studien gestützt, die lange geheim geblieben sind. Diese Studien der ADSA wurden schliesslich dem Staatsrat übergeben, der beschlossen hat, sie Experten zur Stellungnahme vorzulegen, wie es der Verein ADSA gefordert hatte. Inzwischen ist uns die Meinung dieser Experten - deren Kompetenzen weithin anerkannt und unbestritten sind - bekannt. Professor Hans-Erwin Minor von der ETHZ, der mit der Stellungnahme zu den hydraulischen Fragen beauftragt wurde, stellt dazu fest: "Rein hydraulisch betrachtet, kann also mit einer Eintiefung oder mit einer Verbreiterung das Hochwasserschutzziel erreicht werden. » Die Schlussfolgerung seiner Analyse lautet: "Der ... gewählte Ansatz ... mit zusätzlichen Massnahmen die Restrisiken zu limitieren, entspricht dem heute in der Schweiz üblichen Vorgehen.» Er verweist auf die notwendige Geschiebebewirtschaftung, wobei er unterstreicht, dass "eine reine Eintiefung nicht genehmigungsfähig wäre». Hinsichtlich der hydrogeologischen Aspekte verweist er auf den Experten Professor François Zwahlen, Direktor des Zentrums für Hydrogeologie der Universität Neuenburg (CHYN). Das Urteil dieses vom Staatsrat beauftragten Experten lautet: "Die fortlaufende Eintiefung des Hauptgerinnes des Flusses von Brig bis zum Genfersee, wie die ADSA sie vorschlägt, wird Auswirkungen auf einen Grossteil des Grundwassers haben. Diese Auswirkung wird nicht vernachlässigbar sein und eine erhebliche Absenkung [des Grundwasserspiegels] zur Folge haben [...]. Der Vorschlag der ADSA ist einer guten Grundwasserbewirtschaftung nicht förderlich.» Und schliesslich: "Das Rhoneprojekt begrenzt die Auswirkungen auf das Grundwasser optimal, indem es den Fluss nur dort eintieft, wo keine andere Lösung möglich ist. Wir sind der Ansicht, dass es sich um ein gutes Projekt handelt, und empfehlen die Umsetzung der im Synthesebericht des generellen Projekts vom Mai 2008 präsentierten Version.» Die Schlussfolgerungen der technischen Studien der ADSA werden somit von den Experten verworfen. Darüber hinaus sei daran erinnert, dass diese Lösung Gegenstand eines Vorstosses im Bundesparlament war. Der Bundesrat hat diesen mit der einfachen Feststellung beantwortet, dass sie sicherheitsmässig nicht nachhaltig sei, zu starke Auswirkungen auf das Grundwasser habe und den natürlichen Zustand des Flusses nicht verbessere. Die Lösung hätte eigentlich dreimal besser sein sollen, sie hat sich aber als dreimal schlechter herausgestellt. Und schliesslich wurde festgestellt, dass diese Lösung nicht den gesetzlichen Grundlagen entspricht. Das ist also die Realität: Alle Möglichkeiten wurden ausgelotet, mit dem Resultat, dass die im GP-R3 vorgeschlagene nuancierte Lösung zur Erreichung der Ziele als einzige in Betracht kommt. Natürlich kann diese Lösung keine Wunder vollbringen, natürlich fordert sie einiges, namentlich von den Landwirtschaftskreisen. Wir sind uns dessen bewusst und haben alles unternommen, um die Auswirkungen des Projekts auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen zu begrenzen. Darüber hinaus schlagen wir eine Abfederung dieser negativen Folgen durch massive Investitionen zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Strukturen vor. Will man die optimale Lösung für den Hochwasserschutz - dem hier Priorität eingeräumt wird - muss Boden geopfert werden. Von welchem Opfer ist die Rede? Von 4% der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Ebene in den nächsten 40 Jahren. Ein Promille pro Jahr. Das entspricht der 3- bis 4-fachen Fläche, die allein in einem Jahr in der Gemeinde Fully dem Bau von Wohnhäusern zum Opfer fällt. Es wird zwar ein Tribut gefordert, aber wir werden sicherlich Kompensationen finden. Alle 4 Jahre tauchen neue "Wunderlösungen» auf. Vor vier Jahren, fast auf den Tag genau, wurde das Aquädukt als Patenlösung in den Medien propagiert und der Staatsrat aufgefordert, dieses an Stelle der 3. Rhonekorrektion auszuführen. Wer setzt sich heute noch für dieses Aquädukt ein? Wer hat noch nicht verstanden, dass es für die Sicherheit keine gute Lösung ist? Zusammenfassend ist festzustellen, dass das in die Vernehmlassung geschickte generelle Projekt der Rhonekorrektion nicht vollständig geändert werden kann - wegen der zwingenden Projektvorgaben und der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Um ein vom Standpunkt der Sicherheit gesehen gutes Projekt zu realisieren - ein nachhaltiges Projekt mit einem Mehrwert für Natur und Gesellschaft im Sinne des Gesetzes, das der Grosse Rat vor weniger als zwei Jahren am 15. März 2007 einstimmig verabschiedet hat - werden Flächen gebraucht. Der im Projekt vorgesehene Flussbereich kann nicht mehr erheblich reduziert werden. Die Bundesämter haben festgestellt: "Das GP-R3 kann nicht weiter reduziert werden, der Handlungsspielraum wurde ausgeschöpft.» (...) "Die Aufweitungen sind für die Ausgewogenheit des Projekts unabdingbar und können kaum mehr in Frage gestellt werden. Im Vorprojekt wurde der verfügbare Handlungsspielraum voll ausgenutzt». Das wird uns nicht daran hindern, dieses Projekt im Rahmen der Aktualisierung des GP-R3 und dann in der Phase der Auflagedossiers örtlich zu optimieren - immer im Sinne einer massvollen und rationellen Nutzung des Bodens. Das wird uns ferner nicht daran hindern, den landwirtschaftlichen Boden entschlossen zu verteidigen - mit der Forderung, die Rhoneflächen in maximalem Ausmass als ökologische Ausgleichsflächen verwenden zu können, mit einer Begrenzung der Ausweitung der Bauzonen und mit massiven Investitionen in begleitende Massnahmen, wie die Integralmeliorationen. Jede Infragestellung gestattet es, namentlich durch neutrale Expertisen wie im vorliegenden Fall, die Zweckmässigkeit des gewählten Projekts erneut zu bekräftigen. Aber die Zeit des Polemisierens muss jetzt der Vergangenheit angehören, damit wir gemeinsam unsere Energie für die möglichst rasche Realisierung dieses lebenswichtigen Projekts einsetzen können. Und ich bin überzeugt: Wir können es. Die grosse Baustelle der prioritären Massnahme in Visp, die vorigen Monat eröffnet wurde, ist der Beweis dafür.
|