Klima
im Wandel - Climate Change
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Klimakonferenz COP12: Nairobi (Kenia) 2006 |
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Klimakonferenz COP12: Nairobi (Kenia) 2006 |
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Klimakonferenz-COP12
Nairobi 2006
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Zusammenarbeit
und Dialog: Reduktion der Treibhausgasemissionen
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Das
Kyoto-Protokoll ist seit dem 16. Februar 2005 in Kraft. Mit Ausnahme der
Vereinigten Staaten und Australiens wurde es von den Industrieländern
sowie von zahlreichen Entwicklungsländern ratifiziert. Gemäss
Protokoll sind einzig die Industriestaaten zur Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen
verpflichtet. Ihre Bemühungen reichen allerdings nicht aus, um die
Konzentrationen in der Atmosphäre auf einem ungefährlichen Niveau
zu stabilisieren, wie es Artikel 2 der Rahmenkonvention der Vereinten Nationen
über Klimaänderungen (Klimakonvention) fordert. Bis zu den Jahren
2015-2020 werden die Entwicklungsländer gleich viel Treibhausgase
ausstossen wie die Industriestaaten. |
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Anlässlich
der letzten Weltklimakonferenz (Montreal, Dezember 2005) wurde ein Dialog
in Gang gebracht, der darauf abzielt, sämtliche Staaten in die Bemühungen
um Emissionsverminderungen einzubinden. Angesprochen sind in erster Linie
die Schwellenländer sowie diejenigen Länder, deren Emissionen
einen hohen Anteil am Gesamtausstoss darstellen, namentlich die Vereinigten
Staaten und Australien, die das Kyoto-Protokoll nicht unterzeichnet haben.
Der zweite wichtige Bereich der Klimakonvention betrifft die Anpassung
an die Klimaänderungen.
Die
Verhandlungen über Emissionsverminderungen beziehen sich namentlich
auf zwei Punkte:
1.
Langfristige Zusammenarbeit im Rahmen der Klimakonvention |
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Im
allgemeinen Rahmen der Konvention wurde ein Dialog über die langfristige
Zusammenarbeit der Staaten lanciert, um die Strategien zu prüfen,
die es allen Ländern- und insbesondere den Grossemittenten unter den
Entwicklungsländern- ermöglichen würden, sich an den Bemühungen
zur Verminderung des Ausstosses von Treibhausgasen zu beteiligen.
Dieser
Dialog
umfasst vier Hauptaspekte:
die
nachhaltige Entwicklung,
die Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel,
die Reduktionstechnologien zur Reduktion von Treibhausgasen,
die Marktmechanismen.
Anlässlich
eines ersten Workshops im Mai 2006 betonten die Industrieländer, es
seien Bemühungen um Emissionsverminderungen von Seiten der Entwicklungsländer
erforderlich. Diese wiederum hoben die Wichtigkeit einer verstärkten
Umsetzung der Konvention, das heisst die finanzielle und technologische
Unterstützung durch die Industrieländer, hervor. Der nächste
Workshop findet anlässlich der 12. Vertragsparteienkonferenz in Nairobi
im November 2006 statt. Dort werden die Parteien darum bemüht sein,
die Diskussion auf konkrete Aktionen in den Bereichen Technologien und
Marktinstrumente zum Schutze des Klimas zu konzentrieren.
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2.
Verhandlungen über den 2. Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls |
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Im
Rahmen des Kyoto-Protokolls hat der Verhandlungsprozess über den zweiten
Verpflichtungszeitraum für das Protokoll begonnen. Dabei geht es um
die Festlegung der Verpflichtungen zur Emissionsverminderung durch die
Parteien für die Zeit nach 2012. Die Arbeitsgruppe, in der die künftigen
Verpflichtungen für die Zeit nach 2012 verhandelt werden, kam im Mai
2006 zum ersten Mal zusammen. Die Industrieländer (Anhang I der Konvention)
liessen verlauten, dass sie nicht in der Lage seien, ein quantifiziertes
Reduktionsziel anzugeben, solange die Bedingungen für diese Zielerreichung
nicht in ihrer Gesamtheit bekannt seien (Anwendung der flexiblen Mechanismen,
Kohlenstoffsenken, Dauer des Verpflichtungszeitraums, änderungen anderer
Artikel des Protokolls, die sich namentlich auf die Verpflichtungen der
Nichtindustrieländer im Rahmen des Protokolls beziehen würden).
Die
Entwicklungsländer verlangten, dass die in Anhang I aufgeführten
Staaten ihre Ziele unverzüglich quantifizierten. Das nächste
Treffen der Gruppe wird im November 2006 anlässlich der zweiten Tagung
der Vertragsparteien des Protokolls in Nairobi stattfinden. Dieser Prozess
wird mehrere Jahre dauern.
Die
Schweiz ist - wie die andern Industrieländer - dabei, ihr Ziel für
die Zeit nach 2012 auszuarbeiten. Doch dafür benötigt sie noch
Zeit, und vor allem muss sie wissen, wie die Struktur des zukünftigen
internationalen Klimaregimes aussehen wird.
Anpassungen
an die Klimaänderungen
Zusätzlich
zu den Emissionsreduktionsmassnahmen sehen sich auch sämtliche Länder
gezwungen, sich mit den nachteiligen Konsequenzen des Klimawandels auseinander
zu setzen. Sie müssen Anpassungsmassnahmen beschliessen, um die Auswirkungen
der Klimaänderung möglichst gering zuhalten. Die 12. Vertragsperteienkonferenz
(COP 12) wird in Nairobi die Umsetzung eines Aktionsplans für die
nächsten fünf Jahre vorantreiben müssen, um wissenschaftliche,
technische und sozioökonomische Fragen zur Anpassung zu erörtern,
Erfahrungen in diesem Bereich auszutauschen, Klimadaten und -modelle verfügbar
zu machen und die Anfälligkeit der Länder auf die Auswirkungen
des Klimawandels abzuschätzen.
Die
Schweiz verlangt im Rahmen dieser Diskussion, dass sämtliche Staaten-
sowohl die Industrie- wie die Entwicklungsländer- die Anpassungsmassnahmen
in ihre Klimastrategien einfliessen lassen.
Von
Rio bis heute
Der
Erdgipfel von Rio (1992) rückte die Notwendigkeit einer weltweiten
nachhaltigen Entwicklung ins Bewusstsein der Öffentlichkeit. Anlässlich
des Gipfels wurden drei wichtige Konventionen verabschiedet: das Rahmenübereinkommen
der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, das Rahmenübereinkommen
der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt und das Rahmenübereinkommen
der Vereinten Nationen über die Wüstenbildung. Alle drei Konventionen
sind in der Zwischenzeit in Kraft getreten und haben ganz konkrete Fortschritte
ermöglicht:
die
Berücksichtigung der Ziele der Konventionen in den nationalen Politiken.
Im Bereich der Klimaänderungen beispielsweise zielen das schweizerische
CO2- Gesetz wie auch die Massnahmen der Industrienationen und zahlreicher
Entwicklungsländer auf eine Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen
ab;
die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit zwischen Industrie-
und Entwicklungsländern im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung.
Der Globale Umweltfonds (Global Environment Facility, GEF) finanziert mehr
als 1600 Projekte in 140 Ländern. Die seit der Gründung des Fonds
(1991) investierten 6,2 Milliarden US-Dollar haben zusätzliche Investitionen
im Umfang von 20 Milliarden Dollar in Form von Kofinanzierungen generiert.
Allerdings bleibt noch viel zu tun, bis die Ziele der Konventionen verwirklicht
sind.
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Quelle:
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation UVEK, Bundesamt für Umwelt, November 2006 |
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Externe
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Nairobi
2006: United Nations Climate Change Conference (COP 12 ) |
United
Nations Framework Convention on Climate Change |
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jointly funded by the Department of Trade and Industry (DTI)
and
the Department for Environment, Food and Rural Affairs (Defra)
United
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