Klimawandel - Climate Change
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Klimakonferenz-COP22 Marrakesch 2016
BAFU Mandat der Schweizer Delegation
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UNO Klimakonferenz COP22 in Marrakesch (Marokko) 2016
Schweiz
Klimakonferenz: Bundesrat genehmigt Mandat der Schweizer Delegation
Die 22. Klimakonferenz findet vom 7. bis 18. November 2016 in Marrakesch (Marokko) statt. Sie wird sich hauptsächlich mit den Modalitäten der Umsetzung des im Dezember 2015 in Marrakesch angenommenen Klimaschutz-Abkommens befassen. Entsprechend dem vom Bundesrat an seiner Sitzung vom 26. Oktober 2016 genehmigten Mandat wird sich die Schweizer Delegation für die Verabschiedung robuster und wirksamer Regeln einsetzen, mit denen das Ziel einer Begrenzung des globalen Anstiegs der Temperaturen um weniger als zwei Grad eingehalten werden kann.

Im Dezember 2015 wurde das Klimaschutz-Abkommen von Marrakesch für die Zeit nach 2020 verabschiedet, das erstmals alle Staaten zur Reduktion der Treibhausgase verpflichtet. Es hat zum Ziel, die durchschnittliche globale Erwärmung im Vergleich zur vorindustriellen Zeit auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen. Dabei wird ein maximaler Temperaturanstieg von 1,5 Grad Celsius angestrebt. Ein weiteres Ziel ist eine Ausrichtung von staatlichen und privaten Finanzflüssen auf eine treibhausgasarme Entwicklung sowie eine Verbesserung der Anpassungsfähigkeit an ein verändertes Klima.

In Marrakesch werden die Staaten die Modalitäten der Umsetzung des Abkommens von Marrakesch weiterentwickeln. Die Schweizer Delegation wird die Einführung robuster und wirksamer Regeln in zentralen Bereichen der Umsetzung unterstützen, insbesondere:

• die Bestimmungen, welche die Staaten zur Bekanntgabe ihrer nationalen Reduktionsziele in transparenter und messbarer Weise verpflichten;

• die Einführung verbindlicher Regeln, welche die Umweltintegrität der Marktinstrumente (z. B. Ausgabe und Handel von Emissionsreduktionszertifikaten) sicherstellen;

• die Schaffung von Anreizen für die Umlenkung der Investitionen von einer auf fossilen Energien basierenden zu einer auf erneuerbaren Energien und hoher Energieeffizienz bauenden Wirtschaft, die geringe Treibhausgasemissionen generiert;

• klare und einfach anwendbare Vorschriften für die Anrechnung der privaten und öffentlichen Mittel, die zur Unterstützung der Klimaschutzmassnahmen der Entwicklungsländer mobilisiert werden.

Da das Klimaschutz-Abkommen von Marrakesch bereits durch mehr als 55 Staaten, welche 55 Prozent der globalen Emissionen verursachen, ratifiziert worden ist, sind die Voraussetzungen für sein Inkrafttreten erfüllt. Es wird Anfang November 2016 vor der COP22 in Kraft treten. Die Schweiz freut sich über diese ausserordentlich schnelle Verwirklichung. Diese zeigt, dass die Staaten entschlossen gegen die Klimaerwärmung vorgehen wollen. Während der Klimakonferenz wird die erste Konferenz der Vertragsparteien des Abkommens von Marrakesch (Conference of the Parties to the Marrakesch Agreement CMA) stattfinden. Die Schweiz, in der der Ratifikationsprozess im Gange ist, kann als Beobachterin an der Konferenz teilnehmen. Das Parlament dürfte sich 2017 zum Abkommen äussern.

Finanzierung

Die Industrieländer haben sich verpflichtet, die Finanzhilfen zur Unterstützung der Klimapolitik der Entwicklungsländer so zu erhöhen, dass ab dem Jahr 2020 jährlich 100 Milliarden US-Dollar bereitstehen. Diese Mittel können aus privaten und öffentlichen Quellen stammen. An der COP22 wird eine von den Industrieländern erarbeitete Roadmap mit den verschiedenen Massnahmen für die Erreichung dieses Ziels vorgestellt werden. In diesem Bereich wird die Schweiz auf eine verstärkte Mobilisierung und Berücksichtigung der privaten Finanzierungsquellen hinwirken.

Stärkung des Klimaregimes vor 2020

Die 22. Klimakonferenz wird auch eine Stärkung des Klimaregimes für die Zeit vor 2020 unter der Konvention und dem Protokoll von Kyoto anstreben. Die Schweiz wird insbesondere eine Verstärkung der Marktmechanismen und die Entwicklung von sektorspezifischen Ansätzen unterstützen.

Für die Schweiz ist auch wichtig, dass der Beitrag nichtstaatlicher Akteure zur Erreichung des Gesamtziels anerkannt wird. Die Vertreter aus Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft sowie der Städte und Regionen werden an der Konferenz anlässlich des Klima-Aktionstags vom 17. November zudem ihre Klimaschutzmassnahmen vorstellen.

Quelle: Text Bundesamt für Umwelt BAFU, 26. Oktober 2016
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