Entwicklung
der Berggebiete |
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Berglandwirtschaft SAB |
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Berglandwirtschaft
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Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) |
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Politische Agenda der SAB 2012 – 2015 |
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Für den Zeitraum 2012 bis 2015 stehen für die SAB aus Sicht der Berggebiete und ländlichen Räume die folgenden politischen Themen im Vordergrund.
Regionalpolitik und Politik für die Berggebiete und ländlichen Räume |
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- Erarbeiten einer Strategie des Bundes für die Berggebiete
und ländlichen Räume.
- Weiterführung der Regionalpolitik des Bundes nach 2015.
- Anpassung des bestehenden Instrumentariums der NRP
an die Erkenntnisse seit dem Inkrafttreten.
- Keine weitere Ausdehnung des räumlichen Geltungsbereichs der NRP.
- Erweiterung der bestehenden Tripartiten Agglomerationskonferenz um die Berggebiete und ländlichen Räume zu einer einzigen Tripartiten Konferenz, welche auch den Dialog zwischen Stadt und Land fördert.
- Die sektorübergreifende Koordination für die Berggebiete und ländlichen Räume muss in die Tat umgesetzt werden durch die Schaffung einer Task Force Bund – Kantone und SAB.
- Vorlagen des Bundes müssen einer Raumverträglichkeitsprüfung unterzogen werden.
- Die positiven Externalitäten der Berggebiete und ländlichen Räume müssen anerkannt werden.
- Gezielte Förderung neuer Informations-und Kommunikationstechnologien zwecks Schaffung attraktiver Arbeitsplätze in den Berggebieten und ländlichen Räumen.
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- Sicherstellung einer modernen, flächendeckenden Grundversorgung in allen Bereichen (Telekommunikation, Post, Verkehr, Energie, Bildung, Gesundheitswesen u.a.).
- Dazu Einführung einer allgemeinen Verfassungsbestimmung und Umsetzung über die sektoralpolitischen Ziele.
- Ausloten von Optimierungspotenzialen durch sektorübergreifende Zusammenarbeitsformen auf der regionalen Ebene. |
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- Weiterführung der politisch breit abgestützten und fein austarierten Aufgabenteilung und Finanzströme im Bundesfinanzausgleich durch Einflussnahme auf die weitere Ausgestaltung der NFA, insbesondere im Rahmen des zweiten Wirksamkeitsberichts zur NFA (2014).
- Verhindern von Verschiebungen zu Ungunsten der Kantone und der Berggebiete. |
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- Unterstützen der Bestrebungen für gesunde Bundesfinanzen, jedoch nicht einseitig zu Lasten der Berggebiete und ländlichen Räume.
- Allfällige weitere Sparprogramme des Bundes müssen auf deren räumliche Auswirkungen hin überprüft werden.
- Die Wachstumsvorgaben der Aufgabenüberprüfung müssen and die territorialen Bedürfnisse angepasst werden. Insbesondere im Verkehrsbereich muss das Ausgabenwachstum in Einklang mit der zunehmenden Mobilität und der Teuerung erfolgen. |
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- Agrarpolitik 2014 – 17 zu Gunsten der Bergland-und Berglandwirtschaft ausgestalten.
- Strukturwandel im Rahmen des Generationenwechsels.
- Ausreichend finanzielle Mittel für umweltgerechte Strukturverbesserungsmassnahmen bereit stellen.
- Verbesserung der Einkommenslage der Bergbauernfamilien.
- Verstärkte Ausrichtung auf die Ernährungssouveränität und produzierende Landwirtschaft.
- Verzicht auf ein bilaterales Freihandelsabkommen im Agrarbereich mit der EU.
- Konsequente Durchsetzung einer Swissness-und Qualitätsstrategie für die Landwirtschaft.
- Verbesserter Schutz von Berg-und Alpprodukten, auch im internationalen Kontext.
- Stärkung der ländlichen Entwicklung insbesondere durch Förderung regionaler und sektorübergreifender Projekte.
- Stellung der Paralandwirtschaft (Agrotourismus) verbessern durch Anrechnung der Leistungen bei der Berechnung der Standardarbeitskräfte und durch erleichterte Umnutzungsmöglichkeiten in der Raumplanung.
- Stärkung der Beratung im Berggebiet.
- Verstärktes Zusammengehen mit anderen Institutionen der Aussenwirtschaftsförderung für das internationale Marketing. |
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- Ausrichtung der Raumplanung auf die zentralen Herausforderungen, namentlich das Bevölkerungswachstum und die zunehmende Zersiedelung im Mittelland.
- Aufhebung der Lex Koller.
- Revision des Raumplanungsgesetzes mit Schwerpunkten: Siedlungsentwicklung nach Innen, Verankerung der ländlichen Räume, Stärkung der Zusammenarbeit in funktionalen Räumen, Förderung innovativer Vorhaben, Vereinfachung des Bauens ausserhalb der Bauzone und Einbezug der Waldfläche in die kantonale Richtplanung.
- Stärkere Berücksichtigung der Anliegen der Wirtschaft in der Raumplanung.
- Ablehnung der Landschaftsinitiative und der Volksinitiative "gegen den masslosen Bau von Zweitwohnungen“. Dafür Revision des Raumplanungsgesetzes wie bereits vom eidgenössischen Parlament beschlossen. |
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- Weiterführung der Aktivitäten von Schweiz Tourismus und der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit.
- Stärkung von InnoTour als zentralem Instrument zur Verbesserung der Angebotsstrukturen und der Zusammenarbeit im Tourismus.
- Aufwerten des Tourismus auf eidgenössischer Ebene durch ein nationales Tourismusgesetz.
- Dauerhafte Fortführung des MWST-Sondersatzes für den Tourismus oder bei einem Zweisatz-Modell Unterstellung der touristischen Leistungen unter den reduzierten Satz. |
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- Vermitteln eines modernen Images der Berggebiete als Wirtschaftsstandort.
- Fördern der Innovation und Schaffung attraktiver Arbeitsplätze in den Berggebieten und ländlichen Räumen
- Förderung günstiger Umfeldfaktoren für den Erhalt bestehender und die Ansiedlung neuer Betriebe beispielsweise durch gute Infrastruktur, Kinderbetreuung, Bildungseinrichtungen usw.
- Abbau administrativer Hemmnisse und Erleichterung des elektronischen Behördenverkehrs.
- Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten.
- Förderung moderner Formen der Heimarbeit und Telearbeit. |
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- Revision des Waldgesetzes zur Flexibilisierung der Walflächenpolitik bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Rodungsverbots.
- Stärkung der Wertschöpfungskette Holz durch sektorübergreifende Zusammenarbeit insbesondere auch mit der Regionalpolitik und durch geeignete Fördermassnahmen im Rahmen des Waldgesetzes.
- Erschliessung des Waldes zwecks Nutzung, Pflege und Unterhalt insbesondere auch des Schutzwaldes
- Klärung des Stellenwertes der Wytweiden / Waldweiden. |
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- Weiterführung der Bestrebungen zur Steigerung der Energieeffizienz insbesondere über das Programm EnergieSchweiz.
- Substanzieller Ausbau der erneuerbaren Energien inkl. Wasserkraft. Neubeurteilung der Interessensabwägung zwischen Versorgungssicherheit und Gewässerschutz / Restwassermengen.
- Verstärkter Ausbau von Pump-/Speicherwerken zur Veredelung der Wasserkraft und zur Abdeckung von Bedarfsspitzen.
- Verzicht auf einschränkende Bestimmungen bei Kleinwasserkraftwerken.
- Forcierter Ausbau von Solaranlagen auf bestehenden Gebäuden mit Vorrang vor dem Ortsbildschutz und falls erforderlich verbunden mit einer Erhöhung der kostendeckenden Einspeisevergütung.
- Ausbau von Windkraftanlagen an geeigneten, bereits anthropogen geprägten Standorten.
- Erleichtern der energetischen Verwertung von Biomasse auf landwirtschaftlichen Betrieben in Zusammenhang mit der Raumplanung.
- Verstärkte regionale Zusammenarbeit bei der Nutzung erneuerbarer Energien.
- Realisierung der Verkabelung von Freileitungen in bewohnten und touristisch interessanten Gebieten. |
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- Sicherstellung der langfristigen Finanzierung des Verkehrs auf Strasse und Schiene, wobei zusätzliche Quersubventionierungen abzulehnen sind. Strassenseitig muss eine höhere Zweckbindung der Strassenabgaben im Vordergrund stehen. Die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs ist in erster Linie eine Aufgabe der öffentlichen Hand. Daneben stehen auch die Betreiber und die Nutzer in der Verantwortung.
- Gewährleisten der Erschliessung aller Regionen mit einem angepassten Verkehrsangebot und verbesserte grossräumige Erschliessung der Berggebiete.
- Gewährleistung des Substanzerhaltes bei den Hauptstrassen und im öffentlichen Regionalverkehr.
- Realisierung eines durchgehenden Halbstundentaktes auf
dem Netz der Privatbahnen bei entsprechender Nachfrage.
- Gewährleisten einer durchgehenden Transportkette.
- Suche nach Lösungen zur Bewältigung des Freizeitverkehrs.
- Sicherstellung des Schienengüterverkehrs in der Fläche und
Fortführung der Verlagerungspolitik im alpenquerenden Güterverkehr.
- Schaffen einer Grundlage für die finanzielle Unterstützung der Seilbahnen ausserhalb der Regionalpolitik.
- Errichtung einer RailCom als unabhängige Regulationsbehörde zur Schaffung von mehr Transparenz über die Finanzströme und zur Überwachung der Einhaltung der Grundversorgungsbestimmungen.
- Verzicht auf die rechtliche Trennung von Betrieb und Infrastruktur. |
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Telekommunikation und Post |
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- Erarbeitung einer Breitbandstrategie des Bundes und Erstellen und Publikation einer flächendeckenden Übersicht über die bestehende hochwertige Breitandinfrastruktur (Glasfaser, Kabelnetz, LTE etc.).
- Anpassung der Grundversorgung im Telekommunikationsbereich an die modernen Bedürfnisse und den technologischen Fortschritt durch Aufnahme von Übertragungsraten entsprechend einer Glasfaserverbindung in den Grundversorgungsauftrag.
- Schaffung von Investitionsanreizen für den Ausbau des hochwertigen Breitbandnetzes durch Verwendung der Erträge aus der Versteigerung der Mobilfunklizenzen.
- Keine investitionshemmende ex ante Regulierung im Telekom-Sektor. Beibehaltung der Aktienmehrheit des Bundes an der Swisscom, um die Leistungen dieses nationalen Unternehmens optimal beeinflussen zu können.
- Verzicht auf eine weitergehende Postmarktöffnung. Aufrechterhaltung der Grundversorgung bei der Post und eines an den Kundenbedürfnissen orientierten Poststellennetzes.
- Beibehaltung der Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Post auch bei Umwandlung in eine Aktiengesellschaft. |
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- Gewährleistung des Zugangs zu europäischen Forschungsund Kooperationsprogrammen. -Einbezug der Berggebiete und ländlichen Räume in Projekte der angewandten Forschung.
- Stärkere Ausrichtung der KTI auf räumliche Fragestellungen.
- Stärkung der Ressortforschung des Bundes und deren
Ausrichtung auf räumliche Fragestellungen.
- Ermöglichen neuer Unterrichtsformen bei schrumpfenden Schülerzahlen. |
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Sozialpolitik und Gesundheitswesen |
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- Gezielte Unterstützung der Berggebiete und ländlichen Räume in der Bewältigung des demographischen Wandels, wobei es auch die Chancen zu nutzen gilt beispielsweise durch eine Ausrichtung des Tourismus auf neue Gästebedürfnisse.
- Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Grundversorgung namentlich durch eine Anpassung des TarMed-Tarifs, durch die Aufhebung des Numerus Clausus für das Medizinstudium, durch die Förderung von Kooperationsmodellen und durch eine kantonale Grundversorgungsstrategie. |
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- Gewährleisten einer ausreichenden finanziellen Unterstützung für den Erhalt besonders wertvoller Kultur-und Baudenkmäler in den Berggebieten und ländlichen Räumen.
- Unterstützung gelebter Traditionen und Brauchtümer
- Sicherung einer dauerhaften finanziellen Basis für das Schweizerische Alpine Museum in Bern. |
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Klimawandel und CO2-Emissionen |
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- Reduktion der CO2-Emissionen um 20% gegenüber dem Zustand 1990 durch Massnahmen im In-und Ausland insbesondere durch Anrechnung der Senkenleistung des Waldes, durch Beteiligung der Schweiz am internationalen Zertifikatehandel, durch eine CO2-Abgabe auf Brennstoffen und durch freiwillige Massnahmen seitens der Wirtschaft.
- Erarbeiten und Umsetzen einer Bundesstrategie für Klimawandelanpassungsmassnahmen.
- Anpassung der Bestimmungen zum Schutz vor Naturgefahren an die veränderten Verhältnisse (bspw. Naturgefahrenkarten, Hochwasserberechnungen usw.). |
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Umgang mit Grossraubtieren |
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- Lösung des Problems der Grossraubtiere (Wölfe, Bären) durch Herabsetzung des Schutzstatus in der Berner Konvention oder allenfalls Kündigung und Neuverhandlung der Berner Konvention sowie durch eine Revision der Jagdverordnung. Gerechte Entgeltung für entstandene Schäden an Nutztieren sowie setzen von Anreizen für die Prävention vor Grossraubtieren. |
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- Die Pärke von nationaler Bedeutung (Nationalpärke, Regionale Naturpärke, Naturerlebnispärke) zeichnen ebenso wie die UNESCO-Gebiete besonders wertvolle Gebiete aus. Das finanzielle Engagement des Bundes für diese Gebiete muss mindestens verdoppelt werden, damit die an sie verknüpften Erwartungen erfüllt werden können.
- Die administrativen Auflagen an die Pärke müssen reduziert und die Verwendung der Labels vereinfacht werden. In regionalen Naturpärken muss die wirtschaftliche Entwicklung im Zentrum stehen. |
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Internationale Beziehungen |
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- Fortführung der bilateralen Beziehungen mit der EU.
- Die Schweiz nimmt Abstand von Verpflichtungen, welche einseitig zu Ungunsten der Schweiz ausgestaltet sind (Bsp. einseitige Übernahme des Cassis-de-Dijon Prinzips).
- Verstärktes Engagement der Schweiz in internationalen Bergpartnerschaften namentlich über die DEZA und das ARE.
- Beteiligung der Schweiz am Aufbau einer Makroregion Alpen. |
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Quelle: Text
Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB), Juli 2011
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Die SAB ist ein Verein. Mitglieder sind alle Bergkantone, Berggemeinden, landwirtschaftliche und Selbsthilfeorganisatione usw. Die Tätigkeitsbereiche sind u.a.die politische Interessevertretung für die Berggebiete und ländlichen Räume, die Information der Öffentlichkeit über die Anliegen der Berggebiete und ländlichen Räume. |
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