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Tourismusresort: Quartiergestaltungspläne rechtskräftig und Infrastrukturvertrag abgeschlossen
19.12.2008
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Tourismus-Grossprojekt in Andermatt (Uri)
Quartiergestaltungspläne zum Tourismusresort Andermatt und Infrastrukturvertrag

Der Regierungsrat hat die Quartiergestaltungspläne zum Tourismusresort in Andermatt genehmigt. Mit der rechtskräftigen Genehmigung der Quartiergestaltungspläne ist die Bauherrschaft nun in der Lage, die konkreten Bauprojekte zu erarbeiten. Sie beabsichtigt, im Frühjahr 2009 für das Hotel Bellevue, den Golfplatz und das Podium das Baubewilligungsgesuch den Baubehörden einzureichen.

Die Quartiergestaltungspläne für die geplanten Hotels, Ferienhäuser, Villen sowie das Sportzentrum und den 18-Loch-Golfplatz wurden von der Andermatt Alpine Destination Company (AADC) in einem kooperativen Planungsprozess erarbeitet. Die zuständigen Behörden, die Bevölkerung und die Umweltverbände waren von allem Anfang an in die Erarbeitung der Pläne einbezogen. Nach Auffassung des Regierungsrats zeichnen sich die Quartiergestaltungspläne durch eine städtebaulich und architektonisch hohe Qualität aus.

Das Plangenehmigungsverfahren wurde innert kürzester Frist durchgeführt. Anfang August 2008 reichte die Bauherrschaft die Quartiergestaltungspläne zusammen mit dem Umweltverträglichkeitsbericht den kommunalen und kantonalen Behörden zur Prüfung ein. Am 15. August 2008 erfolgte die öffentliche Planauflage. Innert der 30-tägigen Auflagefrist ging keine einzige Einsprache ein. Am 7. November 2008 erliessen die Gemeindebehörden von Andermatt und Hospental die Quartiergestaltungspläne und attestierten dem Vorhaben im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung die Umweltverträglichkeit. Die Entscheide der Gemeindebehörden von Andermatt und Hospental blieben unangefochten.

Der Bau des Tourismusresorts erfordert die Realisierung verschiedener öffentlicher Infrastrukturvorhaben. Der Regierungsrat hat deshalb mit der AADC einen Planungs- und Infrastrukturvertrag abgeschlossen. Der Vertrag legt im Bereich der Planung des Hochwasserschutzes und der Strassenerschliessung die Zuständigkeiten fest. Zudem regelt er den Kostenteiler für diese öffentlichen Infrastrukturanlagen. Im Weiteren werden im Vertrag die Sicherheiten festgelegt, die die Bauherrschaft für die integrale Realisierung des Tourismusresorts zu leisten hat.

Quelle: Text Kanton Uri, Dezember 2008

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