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Resultate der Konsultation

Angesichts der bildungs- und staatspolitischen Tragweite des Projekts Bildungsraum Nordwestschweiz haben die vier Kantonsregierungen im Mai 2007 eine vierkantonale Konsultation über den Grundsatz lanciert.

Die Bildungsdirektoren der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn, die Regierungsräte Huber, Wüthrich-Pelloli, Eymann und Fischer haben die Konsultation ausgewertet.

Die Resultate zeigen, dass die Vorteile eines Bildungsraums in den vier Kantonen einleuchten und eine Zusammenarbeit auf Basis eines Staatsvertrags (siehe: Kein Staatsvertrag) allgemein auf Zustimmung stösst.

Inhalte eines Staatsvertrags

Entsprechend den Ergebnissen der Konsultation soll sich ein Staatsvertrag auf Zielsetzungen konzentrieren, die die inhaltliche Harmonisierung und Qualitätsentwicklung der vier Schulsysteme betreffen. Vorgesehen wird die Ausrichtung des Bildungsraums auf den Grundsatz der integrativen Bildung. Die Kantone sollen die Verpflichtung eingehen, Lehrpersonen gute Rahmenbedingungen für den Umgang mit der Diversität und für die individuellen Förderung der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Unter diesen Voraussetzungen soll auch das Begabungsförderungsprogramm "Bereichern und Beschleunigen" entwickelt werden. Vorgesehen werden weiter eine gemeinsame Stundentafel für die Volksschule, eine Abstimmung der Selektionsverfahren und -instrumente, Leistungstests, ein gemeinsamer Volksschulabschluss sowie eine vertiefte Zusammenarbeit auch auf der Sekundarstufe II.

Gemeinsame Neugestaltung der Primarschule und Einführung von Tagesstrukturen

Die Primarschule, die gemäss nationalen Vorgaben neu acht Jahre dauern wird, soll nach einem gemeinsamen Modell ausgestaltet werden. Dazu soll auch das Modell der Eingangsstufe (Grund- oder Basisstufe) gemeinsam gewählt werden. Die vier Bildungsdirektoren sehen vor, dass die Entscheidungsgrundlagen bis im Frühling 2008 vorliegen und das Modell der Eingangsstufe zusammen mit dem Staatsvertrag in die Vernehmlassung geschickt werden kann. Für die in allen vier Kantonen vorgesehene Einführung von bedarfsorientierten Tagesstrukturen sollen gemeinsam Qualitätsstandards ausgearbeitet werden.

Inhaltliche und zeitliche Harmonisierung der Sekundarstufe I

Die Ergebnisse der Konsultation zeigen, dass die Ausgangslage der vier Kantone bezüglich der Ausgestaltung der Sekundarstufe I zu unterschiedlich ist, um auf Anhieb eine vollständige Vereinheitlichung zu erreichen. Dennoch sind wesentliche Schritte zu einer Harmonisierung mög-lich. So hat die Konsultation als wichtiges Resultat ergeben, dass in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt, in denen die Sekundarschule neu gestaltet werden muss, die Struktur 8 Jahre Primarschule, 3 Jahre Sekundarstufe I und vier Jahre Sekundarstufe II hohe Akzeptanz findet.

In Solothurn erfolgt der übertritt ins Gymnasium in der Regel bereits nach 2 Jahren, was in den drei anderen Kantonen als individuell möglicher Weg vorgesehen wird. In allen vier Kantonen soll eine inhaltliche Harmonisierung und eine hohe Durchlässigkeit zwi-schen den Leistungszügen erreicht werden. Bestehen bleibt die unterschiedliche Ausgangslage der Kantone in Bezug auf die Anzahl von Leistungszügen (zwei resp. drei). Dieser Unterschied kann jedoch dank der vorgesehenen inhaltlichen Harmonisierung minimiert werden. Damit ist die Mobilität gewährleistet.

Zusammenarbeit auch auf der Sekundarstufe II

Die Resultate der Konsultation zeigen, dass eine vierjährige Dauer des Gymnasiums unbestritten ist. Die Bildungsdirektoren sehen weiter vor, den Schulbesuch über die Kantonsgrenzen hinweg verstärkt zu ermöglichen. Verfahren und Standards für die Mittelschulabschüsse sollen gemeinsam weiterentwickelt werden. Im Berufsschulbereich wird insbesondere eine gemeinsame Umsetzung von Bundesvorgaben vorgesehen. Für den Berufsbildungsbereich wie für die Mittelschule soll die Begabungsförderung verstärkt werden.

Aufgenommene Kritikpunkte

Negative Stellungnahmen und Vorbehalte, die in der Konsultation geäussert worden sind, be-treffen einzelne Aspekte und können im Wesentlichen berücksichtigt werden. So soll das vorgesehene Begabungsförderungsprogramm so ausgestaltet werden, dass es dem Grundsatz der integrativen Bildung entspricht und nicht auf Kosten der Funktionsfähigkeit der Regelklasse geht. Die Schule soll nicht komplizierter werden oder schwieriger führbar werden. Bei der Umsetzung des Staatsvertrags soll Rücksicht auf die unterschiedliche Ausgangslage der Kantone genommen werden: Zeitpunkt und Art der Umsetzung werden von der jeweiligen kantonalen Gesetzgebung bestimmt. Um die parlamentarische Mitwirkung zu gewährleisten, soll der Staatsvertrag ein eigentliches parlamentarisches Controlling vorsehen. Damit können die Parlamente planungsverbindliche Vorgaben für die Weiterentwicklung festlegen. Den Forderungen nach Transparenz über die Konsequenzen des Bildungsraums wollen die Bildungsdirektoren der Nordwestschweiz damit Rechnung tragen, dass sie ein Gesamtpaket zu den anstehenden Bildungsreformen in die Vernehmlassung schicken. Dieses Paket soll die Vorlage zur Ratifizierung der beiden gesamtschweizerischen Konkordate HarmoS und Sonderpädagogik, die Vorlage zur Ratifizierung des Staatsvertrags Bildungsraum und vor allem auch die dazu nötigen kantonalen Gesetzesanpassungen und Finanzplanungen umfassen.

Quelle: Text DEPARTEMENT BILDUNG UND KULTUR DES KANTONS SOLOTHURN , Dezember 2007

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