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Schulreformen
in der Schweiz |
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Bildungsraum
Nordwestschweiz |
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Bildungsraum Nordwestschweiz |
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Projekt
Bildungsraum Nordwestschweiz |
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Resultate
der Konsultation
Angesichts
der bildungs- und staatspolitischen Tragweite des Projekts Bildungsraum
Nordwestschweiz haben die vier Kantonsregierungen im Mai 2007 eine vierkantonale
Konsultation über den Grundsatz lanciert. |
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Die
Bildungsdirektoren der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt
und Solothurn, die Regierungsräte Huber, Wüthrich-Pelloli,
Eymann und Fischer haben die Konsultation ausgewertet.
Die Resultate zeigen,
dass die Vorteile eines Bildungsraums in den vier Kantonen einleuchten
und eine Zusammenarbeit auf Basis eines Staatsvertrags (siehe: Kein
Staatsvertrag) allgemein auf Zustimmung
stösst. |
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Inhalte
eines Staatsvertrags |
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Entsprechend
den Ergebnissen der Konsultation soll sich ein Staatsvertrag auf Zielsetzungen
konzentrieren, die die inhaltliche Harmonisierung und Qualitätsentwicklung
der vier Schulsysteme betreffen. Vorgesehen wird die Ausrichtung des Bildungsraums
auf den Grundsatz der integrativen Bildung. Die Kantone sollen die Verpflichtung
eingehen, Lehrpersonen gute Rahmenbedingungen für den Umgang mit der
Diversität und für die individuellen Förderung der Kinder
und Jugendlichen zu gewährleisten. Unter diesen Voraussetzungen soll
auch das Begabungsförderungsprogramm "Bereichern und Beschleunigen"
entwickelt werden. Vorgesehen werden weiter eine gemeinsame Stundentafel
für die Volksschule, eine Abstimmung der Selektionsverfahren und -instrumente,
Leistungstests, ein gemeinsamer Volksschulabschluss sowie eine vertiefte
Zusammenarbeit auch auf der Sekundarstufe II.
Gemeinsame
Neugestaltung der Primarschule und Einführung von Tagesstrukturen |
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Die
Primarschule, die gemäss nationalen Vorgaben neu acht Jahre dauern
wird, soll nach einem gemeinsamen Modell ausgestaltet werden. Dazu soll
auch das Modell der Eingangsstufe (Grund- oder Basisstufe) gemeinsam gewählt
werden. Die vier Bildungsdirektoren sehen vor, dass die Entscheidungsgrundlagen
bis im Frühling 2008 vorliegen und das Modell der Eingangsstufe zusammen
mit dem Staatsvertrag in die Vernehmlassung geschickt werden kann. Für
die in allen vier Kantonen vorgesehene Einführung von bedarfsorientierten
Tagesstrukturen sollen gemeinsam Qualitätsstandards ausgearbeitet
werden.
Inhaltliche
und zeitliche Harmonisierung der Sekundarstufe I |
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Die
Ergebnisse der Konsultation zeigen, dass die Ausgangslage der vier Kantone
bezüglich der Ausgestaltung der Sekundarstufe I zu unterschiedlich
ist, um auf Anhieb eine vollständige Vereinheitlichung zu erreichen.
Dennoch sind wesentliche Schritte zu einer Harmonisierung mög-lich.
So hat die Konsultation als wichtiges Resultat ergeben, dass in den Kantonen
Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt, in denen die Sekundarschule neu
gestaltet werden muss, die Struktur 8 Jahre Primarschule, 3 Jahre Sekundarstufe
I und vier Jahre Sekundarstufe II hohe Akzeptanz findet.
In Solothurn erfolgt
der übertritt ins Gymnasium in der Regel bereits nach 2 Jahren, was
in den drei anderen Kantonen als individuell möglicher Weg vorgesehen
wird. In allen vier Kantonen soll eine inhaltliche Harmonisierung und eine
hohe Durchlässigkeit zwi-schen den Leistungszügen erreicht werden.
Bestehen bleibt die unterschiedliche Ausgangslage der Kantone in Bezug
auf die Anzahl von Leistungszügen (zwei resp. drei). Dieser Unterschied
kann jedoch dank der vorgesehenen inhaltlichen Harmonisierung minimiert
werden. Damit ist die Mobilität gewährleistet.
Zusammenarbeit
auch auf der Sekundarstufe II |
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Die
Resultate der Konsultation zeigen, dass eine vierjährige Dauer des
Gymnasiums unbestritten ist. Die Bildungsdirektoren sehen weiter vor, den
Schulbesuch über die Kantonsgrenzen hinweg verstärkt zu ermöglichen.
Verfahren und Standards für die Mittelschulabschüsse sollen gemeinsam
weiterentwickelt werden. Im Berufsschulbereich wird insbesondere eine gemeinsame
Umsetzung von Bundesvorgaben vorgesehen. Für den Berufsbildungsbereich
wie für die Mittelschule soll die Begabungsförderung verstärkt
werden.
Aufgenommene
Kritikpunkte |
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Negative
Stellungnahmen und Vorbehalte, die in der Konsultation geäussert worden
sind, be-treffen einzelne Aspekte und können im Wesentlichen berücksichtigt
werden. So soll das vorgesehene Begabungsförderungsprogramm so ausgestaltet
werden, dass es dem Grundsatz der integrativen Bildung entspricht und nicht
auf Kosten der Funktionsfähigkeit der Regelklasse geht. Die Schule
soll nicht komplizierter werden oder schwieriger führbar werden. Bei
der Umsetzung des Staatsvertrags soll Rücksicht auf die unterschiedliche
Ausgangslage der Kantone genommen werden: Zeitpunkt und Art der Umsetzung
werden von der jeweiligen kantonalen Gesetzgebung bestimmt. Um die parlamentarische
Mitwirkung zu gewährleisten, soll der Staatsvertrag ein eigentliches
parlamentarisches Controlling vorsehen. Damit können die Parlamente
planungsverbindliche Vorgaben für die Weiterentwicklung festlegen.
Den Forderungen nach Transparenz über die Konsequenzen des Bildungsraums
wollen die Bildungsdirektoren der Nordwestschweiz damit Rechnung tragen,
dass sie ein Gesamtpaket zu den anstehenden Bildungsreformen in die Vernehmlassung
schicken. Dieses Paket soll die Vorlage zur Ratifizierung der beiden gesamtschweizerischen
Konkordate HarmoS und Sonderpädagogik, die Vorlage zur Ratifizierung
des Staatsvertrags Bildungsraum und vor allem auch die dazu nötigen
kantonalen Gesetzesanpassungen und Finanzplanungen umfassen.
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Quelle:
Text DEPARTEMENT BILDUNG UND KULTUR DES KANTONS SOLOTHURN , Dezember 2007 |
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