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Bildungsraum Nordwestschweiz: Kein Staatsvertrag

Der Bildungsraum Nordwestschweiz hat Zukunft: Zustimmung zum pädagogischen Programm Die Vernehmlassungsresultate aus den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn zeigen, dass das HarmoS-Konkordat, das Sonderpädagogik-Konkordat und das pädagogische Programm des Bildungsraums Nordwestschweiz Zustimmung finden. Kritisch beurteilt wird die Einführung der Basisstufe, die Meinungen über den Abschluss eines Staatsvertrags sind geteilt. Die Bildungsdirektoren interpretieren dieses Resultat als Votum für die inhaltliche Zusammenarbeit im Bildungsraum. Diese soll auf Grundlage der mehrheitsfähigen Inhalte weitergeführt und vorerst auf Ebene der Regierungen geregelt werden. Die Basisstufe wird als vierkantonales Element nicht mehr weiterverfolgt.

In den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn hat die Vernehmlassung zur gesamtschweizerischen Harmonisierung und zur Zusammenarbeit im Bildungsraum stattgefunden. Die Bildungsdirektoren der vier Kantone des Bildungsraums nehmen aufgrund der Analyse der Resultate eine Standortbestimmung vor. Darin berücksichtigen sie auch die Resultate der Volksabstimmung zum Bildungskleeblatt im Kanton Aargau.

Ja zu HarmoS und zum Bildungsraum

Der Beitritt zum HarmoS-Konkordat wird in den drei Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn deutlich befürwortet. überwiegende Zustimmung gibt es trotz skeptischer Stimmen auch für den Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat. Deutlich ist die Zustimmung zu wesentlichen Punkten des pädagogischen Programms für den Bildungsraum Nordwestschweiz ausgefallen. Dies gilt im Besonderen für die geplante Förderung von Kindern mit ungenügenden Deutschkenntnissen vor der Einschulung, die Einführung eines gemeinsamen Lehrplans mit Schwerpunktsetzung im Bereich Sprachkompetenz sowie Natur und Technik sowie für die Einführung von Leistungstests und Abschlusszertifikat. Diese und eine Reihe weitere, aufeinander abgestimmter pädagogischer Ziele und Massnahmen sollen nun auf den verschiedenen Schulstufen, vom Vorschulbereich bis zur Berufsbildung und den Gymnasien, gemeinsam geplant und realisiert werden. Die Massnahmen setzen gezielt am bekannten Handlungsbedarf an und schaffen die Voraussetzungen für eine nachhaltige, qualitative Entwicklung des ganzen Bildungssystems.

Neugestaltung des Schuleingangsbereichs

Die Gestaltung und Weiterentwicklung des Schuleingangsbereichs ist weiterhin ein zentrales Thema im Bildungsraum. Die Basisstufe wird als vierkantonales Element nicht mehr weiterverfolgt. Der Kindergarten soll als Teil einer achtjährigen Primarstufe weiterentwickelt werden. Die Ergebnisse des Schulentwicklungsprojekts EDK-Ost zur Grundstufe/Basisstufe werden bei der Weiterentwicklung des Schuleingangsbereichs berücksichtigt.

Gemeinsame Struktur bleibt Ziel

Für alle vier Bildungsdirektoren bleibt das Ziel die Realisierung einer gemäss Bundesverfassung gesamtschweizerisch harmonisierten Schulstruktur (Schuleintrittsalter, Schulpflicht, Dauer und Ziele der Bildungsstufen und deren übergänge). Die vier Kantone sollen entsprechend ihrer unterschiedlichen Ausgangslagen die angestrebte gemeinsame Struktur je auf eigenem Weg realisieren. In den beiden Basel und in Solothurn sollen nach der deutlichen Zustimmung in der Vernehmlassung die Vorlage zum Beitritt zum HarmoS-Konkordat, zum Sonderpädagogik-Konkordat sowie die entsprechenden kantonalen Gesetzesanpassungen zur Strukturänderung bereits Ende 2009 den Parlamenten zugeleitet werden. Im Kanton Aargau hat der Bildungsdirektor in den letzten Wochen Sondierungsgespräche mit Parteien und Verbänden geführt, um die Möglichkeiten für nächste Schritte nach der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 zu prüfen. Der Regierungsrat sieht vor, das weitere Vorgehen im Herbst 2009 festzulegen.

Zusammenarbeit auf eine verbindliche Grundlage stellen

Die vier Bildungsdirektoren wollen die Zusammenarbeit im Bildungsraum auf verbindlichere Basis stellen. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die Meinungen über den Abschluss eines Staatsvertrags geteilt sind. Zudem sind, aufgrund der unterschiedlichen Vorgehensweise in der Strukturfrage, die Voraussetzungen für den Abschluss eines Staatsvertrags noch nicht gegeben. Zur Fortführung der Zusammenarbeit soll daher bis Ende 2009 eine Vereinbarung unter den Regierungen abgeschlossen werden, wobei die Parlamente weiterhin am Dialog beteiligt bleiben sollen.

Quelle: Text Kanton Aargau, Departement Bildung, Kultur und Sport BKS, Juli 2007

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