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Schulreformen
in der Schweiz |
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Bildungsraum
Nordwestschweiz |
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Bildungsraum Nordwestschweiz |
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Bildungsraum
Nordwestschweiz: Kein Staatsvertrag |
Der
Bildungsraum Nordwestschweiz hat Zukunft: Zustimmung zum pädagogischen
Programm
Die
Vernehmlassungsresultate aus den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt
und Solothurn zeigen, dass das HarmoS-Konkordat, das Sonderpädagogik-Konkordat
und das pädagogische Programm des Bildungsraums Nordwestschweiz Zustimmung
finden. Kritisch beurteilt wird die Einführung der Basisstufe, die
Meinungen über den Abschluss eines Staatsvertrags sind geteilt. Die
Bildungsdirektoren interpretieren dieses Resultat als Votum für die
inhaltliche Zusammenarbeit im Bildungsraum. Diese soll auf Grundlage der
mehrheitsfähigen Inhalte weitergeführt und vorerst auf Ebene
der Regierungen geregelt werden. Die Basisstufe wird als vierkantonales
Element nicht mehr weiterverfolgt.
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In
den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn hat die Vernehmlassung
zur gesamtschweizerischen Harmonisierung und zur Zusammenarbeit im Bildungsraum
stattgefunden. Die Bildungsdirektoren der vier Kantone des Bildungsraums
nehmen aufgrund der Analyse der Resultate eine Standortbestimmung vor.
Darin berücksichtigen sie auch die Resultate der Volksabstimmung zum
Bildungskleeblatt im Kanton Aargau.
Ja
zu HarmoS und zum Bildungsraum |
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Der
Beitritt zum HarmoS-Konkordat wird in den drei Kantonen Basel-Landschaft,
Basel-Stadt und Solothurn deutlich befürwortet. überwiegende
Zustimmung gibt es trotz skeptischer Stimmen auch für den Beitritt
zum Sonderpädagogik-Konkordat. Deutlich ist die Zustimmung zu wesentlichen
Punkten des pädagogischen Programms für den Bildungsraum Nordwestschweiz
ausgefallen. Dies gilt im Besonderen für die geplante Förderung
von Kindern mit ungenügenden Deutschkenntnissen vor der Einschulung,
die Einführung eines gemeinsamen Lehrplans mit Schwerpunktsetzung
im Bereich Sprachkompetenz sowie Natur und Technik sowie für die Einführung
von Leistungstests und Abschlusszertifikat. Diese und eine Reihe weitere,
aufeinander abgestimmter pädagogischer Ziele und Massnahmen sollen
nun auf den verschiedenen Schulstufen, vom Vorschulbereich bis zur Berufsbildung
und den Gymnasien, gemeinsam geplant und realisiert werden. Die Massnahmen
setzen gezielt am bekannten Handlungsbedarf an und schaffen die Voraussetzungen
für eine nachhaltige, qualitative Entwicklung des ganzen Bildungssystems.
Neugestaltung
des Schuleingangsbereichs |
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Die
Gestaltung und Weiterentwicklung des Schuleingangsbereichs ist weiterhin
ein zentrales Thema im Bildungsraum. Die Basisstufe wird als vierkantonales
Element nicht mehr weiterverfolgt. Der Kindergarten soll als Teil einer
achtjährigen Primarstufe weiterentwickelt werden. Die Ergebnisse des
Schulentwicklungsprojekts EDK-Ost zur Grundstufe/Basisstufe werden bei
der Weiterentwicklung des Schuleingangsbereichs berücksichtigt.
Gemeinsame
Struktur bleibt Ziel |
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Für
alle vier Bildungsdirektoren bleibt das Ziel die Realisierung einer gemäss
Bundesverfassung gesamtschweizerisch harmonisierten Schulstruktur (Schuleintrittsalter,
Schulpflicht, Dauer und Ziele der Bildungsstufen und deren übergänge).
Die vier Kantone sollen entsprechend ihrer unterschiedlichen Ausgangslagen
die angestrebte gemeinsame Struktur je auf eigenem Weg realisieren. In
den beiden Basel und in Solothurn sollen nach der deutlichen Zustimmung
in der Vernehmlassung die Vorlage zum Beitritt zum HarmoS-Konkordat, zum
Sonderpädagogik-Konkordat sowie die entsprechenden kantonalen Gesetzesanpassungen
zur Strukturänderung bereits Ende 2009 den Parlamenten zugeleitet
werden. Im Kanton Aargau hat der Bildungsdirektor in den letzten Wochen
Sondierungsgespräche mit Parteien und Verbänden geführt,
um die Möglichkeiten für nächste Schritte nach der Volksabstimmung
vom 17. Mai 2009 zu prüfen. Der Regierungsrat sieht vor, das weitere
Vorgehen im Herbst 2009 festzulegen.
Zusammenarbeit
auf eine verbindliche Grundlage stellen |
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Die
vier Bildungsdirektoren wollen die Zusammenarbeit im Bildungsraum auf verbindlichere
Basis stellen. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die Meinungen über
den Abschluss eines Staatsvertrags geteilt sind. Zudem sind, aufgrund
der unterschiedlichen Vorgehensweise in der Strukturfrage, die Voraussetzungen
für den Abschluss eines Staatsvertrags noch nicht gegeben. Zur Fortführung
der Zusammenarbeit soll daher bis Ende 2009 eine Vereinbarung unter den
Regierungen abgeschlossen werden, wobei die Parlamente weiterhin am Dialog
beteiligt bleiben sollen.
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Quelle:
Text Kanton Aargau, Departement Bildung, Kultur und Sport BKS, Juli 2007 |
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