Schule Schweiz - Bildung Schweiz
Aktion gegen den Bildungsabbau im Kanton Aargau 2003
Bildungspolitik im Kanton Aargau
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Entlastungsmassnahmen Präzisierungen
Informationen aus dem Schulbereich
Bildungspolitik: Entlastungsmassnahmen
Bildungsdepartement: Präzisierungen zu den Entlastungsmassnahmen

Das Departement Bildung, Kultur und Sport hat am 21. November 2003 die Massnahmen zum Entlastungsprogramm präzisiert:

Reduktion Textiles Werken
Ursprünglich war vorgesehen, die Zahl der Gesamtlektionen an der Primarschule um die Hälfte zu reduzieren. Neu wird auch geprüft, an der Primarschule von 8 nur 5 Lektionen zu reduzieren. Dafür sollen auf der Oberstufe die bisher obligatorischen Einzellektionen in Werken und Textilem Werken für die Sekundarschule und die Bezirksschule sowie die beiden obligatorischen Doppellektionen an der Realschule zu einer Doppellektion im Wahlpflichtfachbereich für Sekundar- und Realschule bzw. im Wahlfachbereich für die Bezirksschule abgeändert werden. Die Massnahme in der ursprünglichen Form hätte den Verlust von knapp 90 Vollzeitäquivalenten zur Folge. Aus diesem Grund arbeitet der Kanton erstmals einen Sozialplan aus.
Erhöhung Mindestbestände an der Primarschule auf 22 Schüler.

Die der Klasse zugeteilten Lehrerlektionen werden je nach Klasse und Schülerzahl abgestuft. Zum Beispiel: 1. Klasse: 19 bis 21 Schüler mit 25 Lektionen; 15 bis 18 Schüler mit 22 Lektionen; 5. Klasse: 19 bis 21 Schüler mit 27 Lektionen; 15 bis 18 Schüler mit 25 Lektionen. Ein Vollpensum von 29 Lektionen erhalten nur einklassige Abteilungen mit 22 und mehr Schülern. Bisher reichten dafür 20 Schüler.

Erhöhung Maximalzahlen an der Bezirks- und Sekundarschule von 25 auf 27 Schüler.

Diese Mass nahme greift zuerst an den 1. Klassen und wird etappenweise eingeführt. Die Höchstzahlen von 22 Schülern an der Real- und von 28 Schülern an der Primarschule bleiben unverändert.

Anhebung Minimalzahl Bezirksschule auf 18 Schüler.

Diese Massnahme erfordert eine Ergänzung des Schulgesetzes. Es soll rechtlich festgesetzt werden, dass bei Unterschreitung der Minimalzahl zur Bildung einer Abteilung Bezirksschulen zur Zusammenarbeit verpflichtet sind. Einschränkung Wahlfachpalette Latein und Griechisch.

Latein kann an der Bez in Gruppen ab mindes-tens 6 Schülern wie bisher unterrichtet werden. Bei kleineren Schülerzahlen soll eine Senkung der Lektionenzahl an der eigenen Schule - zum Beispiel durch Zusammenlegung von Klassen - oder in Kooperation mit anderen Schulen erzielt werden. Griechisch wird aus dem Lehrplan der Bez gestrichen. Die interessierten Schüler können dieses Fach an der Kanti beginnen. Plafonierung bei den Einschulungsklassen.
Die Zahl der Einschulungsklassen wird im nächsten Schuljahr nicht erhöht. Die sinkenden Schülerzahlen bei den Einzuschulenden rechtfertigen diese Massnahme.

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