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Neuer Berufsauftrag für die Lehrpersonen der Volksschule
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Zürich: Neuer Berufsauftrag für die Lehrpersonen der Volksschule
Berufsauftrag
Januar 2008
Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich startet eine Vernehmlassung für das Konzept eines neuen Berufsauftrags für die Lehrpersonen der Volksschule. Dies hat der Regierungsrat beschlossen. Mit dem neu formulierten und präzisierten Berufsauftrag sollen die Erwartungen an die Lehrpersonen klarer definiert werden. Gleichzeitig sollen ihre Anstellungsbedingungen denjenigen des übrigen öffentlichen Personals angeglichen werden

Heute wird der Berufsauftrag der Lehrpersonen im Wesentlichen über die pro Woche erteilten Lektionen definiert. Zentrale weitere Aufgaben wie zum Beispiel die Verantwortung für die eigene Klasse, die Zusammenarbeit im Team und mit Eltern, Weiterbildung und Administration sind nur rudimentär beschrieben. Eine klare Abgrenzung, welche Aufgaben in welchem Umfang eine Lehrperson im Rahmen ihres Berufsauftrags zu erfüllen hat, fehlt. Mit der Definition des Berufsauftrags sollen die Erwartungen an die Lehrpersonen geklärt und transparent gemacht werden, auch gegenüber den Eltern.

Eine weitere zentrale Stossrichtung des neuen Berufsauftrages ist es, die Anstellungsverhältnisse der Lehrpersonen denjenigen des übrigen öffentlichen Personals anzugleichen (Jahresarbeitszeit). Die Aufgaben neben der gesetzlich fixierten Unterrichtsverpflichtung werden verbindlich definiert.

Mit der zeitlichen Quantifizierung der einzelnen Aufgabenbereiche erhalten Lehrpersonen Klarheit über die an sie gestellten Erwartungen und Schutz vor überlastung. Auf der anderen Seite erhalten Schulleiterinnen und Schulleiter ein gutes Führungsinstrument und die Schulbehörden werden von operativen Aufgaben entlastet. Die heutigen Anforderungen an die Schule verlangen nach einer klaren und transparenten Aufgabenzuteilung und -verteilung zwischen Lehrpersonen, Schulleitungen und Behörden. Verbindlichkeit ist gefragt. Sie ist auch Bedingung dafür, dass die neue Führungsstruktur und die Neuordnung der Kompetenzen in der geleiteten Schule funktionieren.

Der neue Berufsauftrag soll auch eine flexiblere Handhabung der Unterrichtsverpflichtung enthalten. Lehrpersonen können je nach Fähigkeiten und Kompetenzen vermehrt im Unterricht, in der Unterrichtsentwicklung oder für die Erledigung von für die Schule relevanter Aufgaben eingesetzt werden. Diese gezielte Nutzung von professionellen Ressourcen ermöglicht den Schulen mehr Freiraum in der Gestaltung des Schulbetriebs und einen besseren teaminternen Ausgleich von Belastungen und Aufgaben. Die Lehrpersonen können sich ihren Stärken und Fähigkeiten entsprechend klarer entwickeln - in Richtung Unterricht, Schulentwicklung oder Administration. Die betroffenen Behörden, Institutionen und Verbände werden zur Vernehmlassung bis am 30. Mai 2008 eingeladen.

Quelle: Text Bildungsdirektion des Kantons Zürich 2008
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Quelle: Kanton Zürich
 
Berufsauftrag der Lehrpersonen der Volksschule (Konzept)
Auszug aus dem Protokoll
des Regierungsrates des Kantons Zürich
Sitzung vom 23. Januar 2008
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Ausgangslage
Der Berufsauftrag der Lehrpersonen wird heute im Wesentlichen über die pro Woche erteilten Lektionen definiert. Damit wird jedoch die Arbeit der Lehrpersonen unzureichend beschrieben. So gehört u. a. neben dem Unterrichten und der Verantwortung für die eigene Klasse auch die Verantwortung für die Schule als Ganze zum Aufgabenbereich der Lehrpersonen. Dies hat zu Unklarheiten in der Arbeitsteilung und -erfüllung sowie in der Abgrenzung gegenüber Erwartungen geführt, die nicht zum Berufsauftrag gehören. Mit der Schulleitung ist zudem ein neuer Funktionsbereich geschaffen worden, der ebenfalls der Klärung der Kompetenzen und Aufgaben unter den Mitarbeitenden einer Schule bedarf.
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