Basel-Stadt:
Obligatorische Sprachförderung für Dreijährige |
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Basler
Projekt zur Verbesserung der Deutschkenntnisse vor dem Kindergarten
Sprachförderung |
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Februar
2008
Alle
Kinder sollen mit ausreichenden Deutschkenntnissen in den Kindergarten
eintreten: So lautet das Ziel eines Projekts des Erziehungsdepartements
des Kantons Basel-Stadt. Kinder mit ungenügenden Sprachkompetenzen
sollen ein Jahr vor Beginn des Kindergartens erfasst und zum Besuch einer
Sprachspielgruppe in einem privaten Tagesheim oder in einer privaten Spielgruppe
verpflichtet werden (zwei Halbtage pro Woche, min. 150 Stunden). Das Projekt
«Mit ausreichenden Deutschkenntnissen in den Kindergarten»
hat Pioniercharakter.
Kinder
aus sozial benachteiligten, bildungsfernen oder fremdsprachigen Familien
erbringen im Durchschnitt erheblich schlechtere Schulleistungen als Kinder
aus bildungsnahen und deutschsprachigen Familien. Trotz enormen Anstrengungen
der Lehrpersonen und verschiedenen Fördermassnahmen gelingt es Kindergarten
und Schule häufig nicht, diesen Schülerinnen und Schülern
gute Bildungschancen zu vermitteln. Die frühe Förderung - also
die Förderung der null- bis vierjährigen Kinder - könnte
der Schlüssel zu einer besseren Chancengerechtigkeit sein. Hier setzt
das Projekt «Mit ausreichenden Deutschkenntnissen in den Kindergarten»
des Erziehungsdepartements den Kantons Basel-Stadt ein. |
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Ziel
des Projekts ist eine Erhöhung sowie eine gerechtere Verteilung der
Bildungs- und Berufschancen von Jugendlichen in Basel-Stadt. Vieles zur
Verbesserung der Situation ist an den Schulen bereits im Gang oder in Vorbereitung:
Leistungstests und Bildungsstandards, individuelle Förderung im Unterricht,
Ressourcen nach Sozialindex, die Gestaltung der Schule als Lebensraum zur
Förderung der Grundkompetenzen. Diese Massnahmen sind unverzichtbar,
aber mit hohem Aufwand verbunden. Eine frühe Förderung der Sprachkenntnisse
vor Beginn der obligatorischen Schulzeit, also vor Kindergarteneintritt,
wäre als Massnahme besonders wirkungsvoll und mit verhältnismässig
kleinem Aufwand verbunden.
Um
jene Kinder bestimmen zu können, die im Rahmen des Projekts «Mit
ausreichenden Deutschkenntnissen in den Kindergarten» gefördert
werden sollen, muss das Aufnahmeverfahren für den Kindergarten angepasst
werden: Es erfolgt bereits ein Jahr früher und beinhaltet neu auch
die Erfassung der Deutschkenntnisse der Jungen und Mädchen (Elternabend,
Fragebogen, Sprachstandserhebung). Kinder ohne genügende Deutschkenntnisse
- voraussichtlich etwa ein Drittel aller Kinder - werden ein Jahr lang
zweimal pro Woche zum Besuch einer Sprachspielgruppe verpflichtet (min.
150 Stunden). Diese werden von privat organisierten Tagesheimen und Spielgruppen
angeboten und können sowohl von Kindern besucht werden, die vom Obligatorium
betroffen sind, als auch von solchen, die nicht vom Obligatorium betroffen
sind. Das Angebot erfolgt durch ausgebildete Betreuerinnen und Betreuer,
die Kosten für Kinder, die zum Besuch der Spielgruppe verpflichtet
sind, werden vom Kanton getragen.
Das
Obligatorium ist wichtig, weil besonders Bedürftige sonst nur schlecht
erreichbar wären; gerade Eltern mit bildungsfernem Hintergrund sehen
die Notwendigkeit einer Frühförderung für ihre Kinder häufig
nicht ein. Das Bildungsrecht der Kinder wird in diesem Fall noch höher
gewichtet als die Erziehungsrechte der Eltern. Selektiv ist das Obligatorium,
damit die staatliche Intervention einerseits und die Kosten andererseits
auf ein Minimum reduziert werden können.
Das
Projekt «Mit ausreichenden Deutschkenntnissen in den Kindergarten»
hat Pioniercharakter. Dies gilt beispielsweise für das Alter der Zielgruppe,
die Drei- und Vierjährigen, also Kinder vor dem Kindergarteneintritt;
frühe Sprachfördermassnahmen in Sprachspielgruppen in Deutschland
und Österreich erfassen bisher Vier- und Fünfjährige, also
Kinder im Kindergartenalter.
Neu für die Schweiz wäre das Obligatorium:
Die Teilnahme in Sprachspielgruppen, wie es sie in den Kantonen Zürich
und St. Gallen gibt, ist freiwillig. Und schliesslich ist auch die Dauer
- nämlich ein einjähriger Besuch der Sprachspielgruppe - nicht
selbstverständlich; in anderen Versuchen ist die Dauer des Besuchs
zum Teil erheblich kürzer.
Die
geplante Sprachförderung der Dreijährigen ist Teil einer umfassenden
Frühförderung der null- bis vierjährigen Kinder, die im
Rahmen der interdepartementalen Arbeitsgruppe «Frühbereich»
koordiniert werden soll. Diese umfassende Frühförderung beinhaltet
die Gesundheitsvorsorge von der Geburt an, die Unterstützung der Eltern
und weitere Angebote zur Ergänzung der Obhut durch die Eltern.
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Quelle:
Kanton Basel-Stadt, Resort Schulen, Februar 2008 |
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