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Basel-Stadt Basel-Stadt: Obligatorische Sprachförderung für Dreijährige
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Basel-Stadt: Obligatorische Sprachförderung für Dreijährige

Basler Projekt zur Verbesserung der Deutschkenntnisse vor dem Kindergarten

Sprachförderung
Februar 2008
Alle Kinder sollen mit ausreichenden Deutschkenntnissen in den Kindergarten eintreten: So lautet das Ziel eines Projekts des Erziehungsdepartements des Kantons Basel-Stadt. Kinder mit ungenügenden Sprachkompetenzen sollen ein Jahr vor Beginn des Kindergartens erfasst und zum Besuch einer Sprachspielgruppe in einem privaten Tagesheim oder in einer privaten Spielgruppe verpflichtet werden (zwei Halbtage pro Woche, min. 150 Stunden). Das Projekt «Mit ausreichenden Deutschkenntnissen in den Kindergarten» hat Pioniercharakter. Kinder aus sozial benachteiligten, bildungsfernen oder fremdsprachigen Familien erbringen im Durchschnitt erheblich schlechtere Schulleistungen als Kinder aus bildungsnahen und deutschsprachigen Familien. Trotz enormen Anstrengungen der Lehrpersonen und verschiedenen Fördermassnahmen gelingt es Kindergarten und Schule häufig nicht, diesen Schülerinnen und Schülern gute Bildungschancen zu vermitteln. Die frühe Förderung - also die Förderung der null- bis vierjährigen Kinder - könnte der Schlüssel zu einer besseren Chancengerechtigkeit sein. Hier setzt das Projekt «Mit ausreichenden Deutschkenntnissen in den Kindergarten» des Erziehungsdepartements den Kantons Basel-Stadt ein.

Ziel des Projekts ist eine Erhöhung sowie eine gerechtere Verteilung der Bildungs- und Berufschancen von Jugendlichen in Basel-Stadt. Vieles zur Verbesserung der Situation ist an den Schulen bereits im Gang oder in Vorbereitung: Leistungstests und Bildungsstandards, individuelle Förderung im Unterricht, Ressourcen nach Sozialindex, die Gestaltung der Schule als Lebensraum zur Förderung der Grundkompetenzen. Diese Massnahmen sind unverzichtbar, aber mit hohem Aufwand verbunden. Eine frühe Förderung der Sprachkenntnisse vor Beginn der obligatorischen Schulzeit, also vor Kindergarteneintritt, wäre als Massnahme besonders wirkungsvoll und mit verhältnismässig kleinem Aufwand verbunden.

Um jene Kinder bestimmen zu können, die im Rahmen des Projekts «Mit ausreichenden Deutschkenntnissen in den Kindergarten» gefördert werden sollen, muss das Aufnahmeverfahren für den Kindergarten angepasst werden: Es erfolgt bereits ein Jahr früher und beinhaltet neu auch die Erfassung der Deutschkenntnisse der Jungen und Mädchen (Elternabend, Fragebogen, Sprachstandserhebung). Kinder ohne genügende Deutschkenntnisse - voraussichtlich etwa ein Drittel aller Kinder - werden ein Jahr lang zweimal pro Woche zum Besuch einer Sprachspielgruppe verpflichtet (min. 150 Stunden). Diese werden von privat organisierten Tagesheimen und Spielgruppen angeboten und können sowohl von Kindern besucht werden, die vom Obligatorium betroffen sind, als auch von solchen, die nicht vom Obligatorium betroffen sind. Das Angebot erfolgt durch ausgebildete Betreuerinnen und Betreuer, die Kosten für Kinder, die zum Besuch der Spielgruppe verpflichtet sind, werden vom Kanton getragen.

Das Obligatorium ist wichtig, weil besonders Bedürftige sonst nur schlecht erreichbar wären; gerade Eltern mit bildungsfernem Hintergrund sehen die Notwendigkeit einer Frühförderung für ihre Kinder häufig nicht ein. Das Bildungsrecht der Kinder wird in diesem Fall noch höher gewichtet als die Erziehungsrechte der Eltern. Selektiv ist das Obligatorium, damit die staatliche Intervention einerseits und die Kosten andererseits auf ein Minimum reduziert werden können. Das Projekt «Mit ausreichenden Deutschkenntnissen in den Kindergarten» hat Pioniercharakter. Dies gilt beispielsweise für das Alter der Zielgruppe, die Drei- und Vierjährigen, also Kinder vor dem Kindergarteneintritt; frühe Sprachfördermassnahmen in Sprachspielgruppen in Deutschland und Österreich erfassen bisher Vier- und Fünfjährige, also Kinder im Kindergartenalter.

Neu für die Schweiz wäre das Obligatorium: Die Teilnahme in Sprachspielgruppen, wie es sie in den Kantonen Zürich und St. Gallen gibt, ist freiwillig. Und schliesslich ist auch die Dauer - nämlich ein einjähriger Besuch der Sprachspielgruppe - nicht selbstverständlich; in anderen Versuchen ist die Dauer des Besuchs zum Teil erheblich kürzer. Die geplante Sprachförderung der Dreijährigen ist Teil einer umfassenden Frühförderung der null- bis vierjährigen Kinder, die im Rahmen der interdepartementalen Arbeitsgruppe «Frühbereich» koordiniert werden soll. Diese umfassende Frühförderung beinhaltet die Gesundheitsvorsorge von der Geburt an, die Unterstützung der Eltern und weitere Angebote zur Ergänzung der Obhut durch die Eltern.

Quelle: Kanton Basel-Stadt, Resort Schulen, Februar 2008

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