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Bildungsreformen im Kanton Basellandschaft
Baselland
Bildungsreformen
Juni 2009
Die Schulleitungskonferenz Kindergarten und Primarschule, die sämtliche Schulleitungen dieser Stufen im Kanton Baselland umfasst, befürwortet in ihrer Antwort auf die laufenden Vernehmlassungen grundsätzlich die geplanten Bildungsreformen (HarmoS-Konkordat, Bildungsraum Nordwestschweiz, Sonderschulkonkordat, Passepartout). Die Konferenzmitglieder stellen sich dabei auf den Standpunkt, dass sämtliche Reformvorhaben nur umsetzbar sind, wenn die Lehrpersonen und Schulleitungen der Kindergarten- und Primarstufe genügend qualifiziert werden und über genügend zeitliche Ressourcen verfügen. Diese notwendigen Zeit-Ressourcen sind in der aktuellen Landratsvorlage noch nicht eingeplant!

Die Schulleitungskonferenz macht ihre inhaltliche Zustimmung von der Erfüllung der organisatorischen und zeitlichen Rahmenbedingungen abhängig; nur so ist eine professionelle Arbeit und damit die Qualität der Guten Schule Baselland zu gewährleisten. Mit Blick auf den ehrgeizigen Zeitplan fordern die Schulleitungen eine grössere zeitliche Staffelung der Reformvorhaben, insbesondere eine spätere Einführung der Basisstufe, damit die notwendigen pädagogischen und organisatorischen Planungsschritte sorgfältig abgeschlossen werden können, keine unnötigen Personalengpässe in Kauf genommen werden müssen und die offenen Raumfragen geklärt werden können.

Die Schulleitungskonferenz Kindergarten und Primarschule (SLK KG / Primar) hat sich an einer ganztätigen Fachtagung anfangs Mai 2009 aus erster Hand über die Grundlagen für die bevorstehenden Bildungsreformen informieren lassen und die Position der SLK für die Antworten der nun abgeschlossenen Vernehmlassungen erarbeitet; diese sind Ende Mai der Bildungs-, Sport- und Kulturdirektion BKSD eingereicht worden. Inhaltlich ist die SLK mit allen Anträgen an den Landrat grossmehrheitlich einverstanden. Der Zeitplan wird als zu ehrgeizig betrachtet.

Die SLK fordert zudem, dass die kantonalen Reformschritte interkantonal abgestimmt (z.B. Stichwort Lehrplan 21) und insgesamt über einen längeren Zeitraum hinweg gestaffelt eingeführt werden, etwa Basisstufe. Die notwendigen Ressourcen für die Schulleitungen (Zeitressourcen und Weiterbildungen) für die Einführungsphasen der Bildungsreformen sowie für den künftigen Mehraufwand im schulischen Alltag müssen zwingend in die Landratsvorlage aufgenommen werden; dies ist noch nicht der Fall. Zudem müssen die benötigten Ressourcen für die qualitativ hoch stehende und anspruchsvolle Arbeit der Lehrpersonen für die stärker integrativ und kooperativ ausgerichtete Tätigkeit auf allen Stufen (Basisstufe, Aufbaustufe) ebenfalls in der Landratsvorlage ausgewiesen werden. Die benötigten Finanzmittel für die einzelnen Reformprojekte müssen für Lehrpersonen und Schulleitungen eindeutig quantifiziert und in der vollständigen Form von der Regierung und dem Parlament bewilligt werden. Basisstufe - pädagogische Vorteile müssen überzeugend ausgestaltet sein

Die Basisstufe hat auch in der Schulleitungskonferenz zu intensiven, konstruktiven Diskussionen geführt. Die SLK unterstützt die Schaffung einer Basis- und Aufbaustufe, insbesondere den Umbau des Schuleingangsbereichs in Form einer Basisstufe, die nicht freiwillig sondern gleichzeitig und flächendeckend im Kanton eingeführt werden soll. Um genügend Zeit für die noch fehlenden Planungsarbeiten (Lehrmittel, Raumplanung, Teambildung und Fortbildung etc.) zu gewinnen, befürwortet die SLK eine zeitliche Verschiebung des Einführungszeitpunkts (übergangsfrist, z.B. ab 2018 bis 2021); dies erleichtert auch die Personalgewinnung.

Die BKSD wird eingeladen interessierten Gemeinden die Möglichkeit von Schulversuchen mit der Basisstufe zu ermöglichen, die die Voraussetzungen für eine Einführung erfüllen. Konkrete Erfahrungen mit der Basisstufe unter den hiesigen Bedingungen können eine nicht-ideologische Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen und damit eine qualifizierte Einführung fördern. Die höheren Kosten der Basisstufe rechtfertigen sich nach Ansicht der SLK nur, wenn der pädagogische Erfolg gewährleistet ist (Output = weniger Separation, integrative Grundhaltung; grössere Schulerfolgschancen für alle Kinder; Konstanz der Bezugspersonen, weniger Brüche in der Schullaufbahn vor allem für die Kleinsten im Schulsystem). Dazu ist der Qualifizierung, der guten Kooperation und Teamfähigkeit der Lehrpersonen, den geeigneten Lehrmitteln sowie geeigneten Räumlichkeiten genügend Aufmerksamkeit zu schenken.

Zu den Gelingensbedingungen gehören zeitliche Ressourcen für die Koordination zwischen den Lehrpersonen sowie verbindliche, kantonal geregelte Richtlinien für die Schulräume. Die vorgesehenen 150% Stellenprozente für die Regelklassenlehrpersonen in der Basisstufe sind für die SLK, als Minimum akzeptiert und dürfen nicht unterschritten werden; die Leistungen der Speziellen Förderung müssen zusätzlich gewährleistet sein. Den Schulen soll von Anfang an die Möglichkeit erlaubt sein, die anschliessende Aufbaustufe in Form von altersgemischten Lerngruppen zu organisieren.

Um den zusätzlichen Zeitaufwand der Schulleitungen für sämtliche Reformprojekte für die Planung, Koordination und Personalführung sicherzustellen, muss die zur Verfügung stehende Arbeitszeit der Schulleitungen massiv erhöht werden - sowohl während der Einführungsphase wie auch anschliessend im veränderten Schulalltag. Allein die Umsetzung des Sonderschulkonkordates führt zu einem ausgewiesenen, zeitlichen Mehraufwand etwa für die Personalführung, die Koordination mit den Heilpädagogischen Schulen, die Beurteilung der getroffenen Massnahmen mit "kollektiven Ressourcen", um gegebenenfalls "verstärkte Massnahmen" mit individueller Ressourcenzumessung einzuleiten.

Verändertes Berufsbild der Lehrpersonen

Die geplanten Bildungsreformen werden das tradierte Berufsbild der Lehrpersonen nach und nach grundlegend verändern; es ist eine Notwendigkeit, diese Veränderungen aktiv anzugehen und kurz-, mittel- und langfristige Massnahmen rechtzeitig in die Wege zu leiten. Die Schulleitungskonferenz bekennt sich zum Klassenlehrpersonen-Prinzip auf der Kindergarten- und Primarstufe; die Lehrpersonen sollen auch in Zukunft breit einsetzbar sein. Die SLK ist jedoch davon überzeugt, dass die Forderung nach einem weiter bestehenden Generalistentum mit ganz unterschiedlichen Kompetenzprofilen nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Es müssen innovative Modelle für die künftigen Berufsprofile entwickelt werden, damit der berechtigten Forderungen nach einem eindeutigen Klassenlehrerprinzip einerseits und den steigenden Fachanforderung andererseits Rechnung getragen werden kann. Eine Reduktion der Unterrichtsverpflichtung für Klassenlehrpersonen ist zu budgetieren.

Quelle: Schulleitungskonferenz Kindergarten und Primarschule des Kantons Basellandschaft, Juni 2009
Fremdsprachenprojekt «Passepartout»
Bern Umfrage zu Arbeitsbedingungen von Lehrpersonen
Aargau Studie zu Arbeitsbedingungen von Lehrpersonen
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