Erziehungsdirektoren-Konferenz
EDK |
Harmonisierung
der obligatorischen Schule (HarmoS) |
HarmoS:
Konkordat geht in Vernehmlassung |
Kindergarten
obligatorisch, die Ziele und wichtigsten Strukturen der obligatorischen
Schule harmonisiert, landesweit verbindliche Standards, sprachregionale
Lehrpläne: die Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz eröffnet
die Vernehmlassung zu einem neuen schweizerischen Schulkonkordat über
die Harmonisierung der obligatorischen Schule. |
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Die
Ziele von HarmoS sind die Weiterentwicklung der Qualität der obligatorischen
Schule, die Verbesserung der Durchlässigkeit und der Abbau von schulischen
Mobilitätshindernissen. Zur Qualitätsentwicklung gehört
auch der Ausbau der frühen Förderung. |
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Subsidiarität: Bei ihrem Harmonisierungsvorhaben nimmt die EDK Rücksicht auf sprachregionale
Besonderheiten und Traditionen, die gerade im Bereich der Volksschule ausgeprägt
sind. Sie beachtet ebenfalls die hohe Verankerung der Schule vor Ort und
die Verantwortung der Einzelschule und der Lehrpersonen für den Bildungsprozess. |
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Das
Wichtigste regeln und über Ziele steuern: In einem mehrsprachigen
und mehrkulturellen Land kann Harmonisierung nicht heissen: "Jetzt wird
überall alles gleich gemacht." Auf gesamtschweizerischer Ebene wird
vielmehr das Wichtigste geregelt: das sind - neben den wichtigsten Strukturen
- die verbindlich zu erreichenden Ziele. Dieses Vorgehen entspricht auch
einer modernen Systemsteuerung, die sich an den Ergebnissen orientiert. |
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Die
Annahme der revidierten Bildungsartikel in der Bundesverfassung (Volksabstimmung
am 21. Mai 2006) würde die Harmonisierungsvorhaben der Kantone entscheidend
stärken.
Die
wichtigsten Neuerungen |
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Das
geltende Schulkonkordat von 1970 regelt Schuleintrittsalter und Dauer der
Schulzeit gesamtschweizerisch. Der Entwurf für ein neues Schulkonkordat
- die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen
Schule - aktualisiert diese Vorgaben und bestimmt eine Reihe von neuen
Harmonisierungsgegenständen.
Bei
den Strukturen: |
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Der
Kindergarten wird obligatorisch. Das Kind besucht ab dem erfüllten
vierten Altersjahr den Kindergarten oder eine so genannte Eingangsstufe
(Grund- oder Basisstufe). Erstes schulisches Lernen soll - je nach Fähigkeiten
des Kindes - bereits ab Beginn möglich werden. |
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Die
erste Schulstufe (Kindergarten oder Eingangsstufe + Primarschulstufe) dauert
neu acht Jahre, die Sekundarstufe drei Jahre. |
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Die
Unterrichtszeit wird vorzugsweise in Blockzeiten organisiert. Die Kantone
sorgen für ein bedarfsgerechtes Angebot an Tagesstrukturen (Betreuung
ausserhalb der Unterrichtszeit, Mittagstisch, Aufgabenhilfe). |
Bei
den Zielen und Lerninhalten: |
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Das
Konkordat schafft die Grundlage für die Einführung von landesweit
verbindlichen Standards. über die Standards werden die Basiskompetenzen
vorgegeben, die alle Schülerinnen und Schüler per Ende des 2.,
6. und 9. Schuljahres (nach neuer Struktur per Ende des 4., 8. und 11.
Schuljahres) erreichen sollen. |
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Lehrpläne
werden künftig auf sprachregionaler Ebene entwickelt. Ebenso ist die
Entwicklung von Lehrmitteln auf dieser Ebene zu koordinieren. |
Bei
der Qualitätssicherung und -entwicklung auf Systemebene: |
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Das
Konkordat legt die wichtigsten Instrumente für die gesamtschweizerische
Systemsteuerung fest: die CH-Standards, individuelle Portfolios, sprachregionale
Lehrpläne und ein schweizerisches Bildungsmonitoring.
Der
Fahrplan |
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Nach
der Vernehmlassung in den Kantonen (bis 30. November 2006) wird das HarmoS-Konkordat
durch die EDK überarbeitet. Ende 2007 geht es zur Ratifikation (Beitrittsverfahren)
in die Kantone.
Das
HarmoS-Konkordat tritt in Kraft, wenn 10 Kantone ihren Beitritt erklärt
haben. Das kantonale Parlament muss dem Beitritt zustimmen, je nach kantonalem
Recht auch das Volk. Die ersten Verfahren dürften Anfang 2009 abgeschlossen
sein. Ab In-Kraft-Treten haben die Kantone vier Jahre Zeit, die notwendigen
Anpassungen vorzunehmen.
Convention
scolaire romande - Westschweizer Schulvereinbarung
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Gleichzeitig
mit dem HarmoS-Konkordat der EDK lanciert die Westschweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz
(CIIP) die Vernehmlassung zum Entwurf für eine Westschweizer Schulvereinbarung.
Ziel ist die Schaffung eines Westschweizer Bildungsraums («Espace
romand de la formation»), wie ihn die CIIP in ihrer politischen Erklärung
vom 15. April 2005 beschrieben hat.
Mit
der Westschweizer Schulvereinbarung werden folgende Ziele verfolgt:
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auf
Ebene der französischsprachigen Schweiz diejenigen Aufgaben umzusetzen,
welche das HarmoS-Konkordat an die EDK-Regionalkonferenzen delegiert (Harmonisierung
der Lehrpläne, Koordination der Lehrmittel, Entwicklung und Anwendung
von Referenztests auf Basis der nationalen Bildungsstandards); |
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weitere
für die französischsprachige Schweiz relevante Koordinationsbereiche
zu regeln (Lerninhalte für die Grundbildung, Weiterbildung für
Lehrpersonen, Ausbildung von schulischen Führungskräften, weitere
Präzisierungen zu den Schulstufen, weitere Harmonisierungsfragen zu
anderen Bildungsbereichen usw.). |
Die
Vernehmlassung zum Entwurf für eine Westschweizer Schulvereinbarung
verläuft zeitlich parallel zum HarmoS-Konkordat. In der Westschweiz
wird sich auch eine Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern aus allen
kantonalen Parlamenten an der Vernehmlassung beteiligen. Die Ratifizierungprozesse
in den kantonalen Parlamenten der Westschweiz beginnen ab Ende 2007.
Die
Westschweiz will mit ihrer Schulvereinbarung einen massgeblichen Beitrag
leisten für die Umsetzung der gesamtschweizerischen Harmonisierungsvorhaben,
wichtigstes Ziel ist die Weiterentwicklung der Qualität der öffentlichen
Schule.
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Quelle:
Text EDK Februar 2006 |
HarmoS-
und MAR-Vernehmlassungen
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Bericht
VSG |
Verein
Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer |
Bericht
VSG |
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Weitere Informationen |
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Links |
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Externe
Links |
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EDK Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS)
HarmoS Konkordat über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) |
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