Schule und Bildung
Schule Schweiz - Bildung Schweiz
Erziehungsdirektoren-Konferenz EDK
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Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS)
HarmoS: Konkordat geht in Vernehmlassung
HarmoS: Vernehmlassung VSG
Westschweizer Schulvereinbarung
Bildungsforschung u. Bildungsreformen
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HarmoS: Konkordat geht in Vernehmlassung
Kindergarten obligatorisch, die Ziele und wichtigsten Strukturen der obligatorischen Schule harmonisiert, landesweit verbindliche Standards, sprachregionale Lehrpläne: die Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz eröffnet die Vernehmlassung zu einem neuen schweizerischen Schulkonkordat über die Harmonisierung der obligatorischen Schule.
Die Ziele von HarmoS sind die Weiterentwicklung der Qualität der obligatorischen Schule, die Verbesserung der Durchlässigkeit und der Abbau von schulischen Mobilitätshindernissen. Zur Qualitätsentwicklung gehört auch der Ausbau der frühen Förderung.
Subsidiarität: Bei ihrem Harmonisierungsvorhaben nimmt die EDK Rücksicht auf sprachregionale Besonderheiten und Traditionen, die gerade im Bereich der Volksschule ausgeprägt sind. Sie beachtet ebenfalls die hohe Verankerung der Schule vor Ort und die Verantwortung der Einzelschule und der Lehrpersonen für den Bildungsprozess.
Das Wichtigste regeln und über Ziele steuern: In einem mehrsprachigen und mehrkulturellen Land kann Harmonisierung nicht heissen: "Jetzt wird überall alles gleich gemacht." Auf gesamtschweizerischer Ebene wird vielmehr das Wichtigste geregelt: das sind - neben den wichtigsten Strukturen - die verbindlich zu erreichenden Ziele. Dieses Vorgehen entspricht auch einer modernen Systemsteuerung, die sich an den Ergebnissen orientiert.

Die Annahme der revidierten Bildungsartikel in der Bundesverfassung (Volksabstimmung am 21. Mai 2006) würde die Harmonisierungsvorhaben der Kantone entscheidend stärken.

Die wichtigsten Neuerungen

Das geltende Schulkonkordat von 1970 regelt Schuleintrittsalter und Dauer der Schulzeit gesamtschweizerisch. Der Entwurf für ein neues Schulkonkordat - die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule - aktualisiert diese Vorgaben und bestimmt eine Reihe von neuen Harmonisierungsgegenständen.

Bei den Strukturen:
Der Kindergarten wird obligatorisch. Das Kind besucht ab dem erfüllten vierten Altersjahr den Kindergarten oder eine so genannte Eingangsstufe (Grund- oder Basisstufe). Erstes schulisches Lernen soll - je nach Fähigkeiten des Kindes - bereits ab Beginn möglich werden.
Die erste Schulstufe (Kindergarten oder Eingangsstufe + Primarschulstufe) dauert neu acht Jahre, die Sekundarstufe drei Jahre.
Die Unterrichtszeit wird vorzugsweise in Blockzeiten organisiert. Die Kantone sorgen für ein bedarfsgerechtes Angebot an Tagesstrukturen (Betreuung ausserhalb der Unterrichtszeit, Mittagstisch, Aufgabenhilfe).
Bei den Zielen und Lerninhalten:
Das Konkordat schafft die Grundlage für die Einführung von landesweit verbindlichen Standards. über die Standards werden die Basiskompetenzen vorgegeben, die alle Schülerinnen und Schüler per Ende des 2., 6. und 9. Schuljahres (nach neuer Struktur per Ende des 4., 8. und 11. Schuljahres) erreichen sollen.
Lehrpläne werden künftig auf sprachregionaler Ebene entwickelt. Ebenso ist die Entwicklung von Lehrmitteln auf dieser Ebene zu koordinieren.
Bei der Qualitätssicherung und -entwicklung auf Systemebene:

Das Konkordat legt die wichtigsten Instrumente für die gesamtschweizerische Systemsteuerung fest: die CH-Standards, individuelle Portfolios, sprachregionale Lehrpläne und ein schweizerisches Bildungsmonitoring.

Der Fahrplan

Nach der Vernehmlassung in den Kantonen (bis 30. November 2006) wird das HarmoS-Konkordat durch die EDK überarbeitet. Ende 2007 geht es zur Ratifikation (Beitrittsverfahren) in die Kantone.

Das HarmoS-Konkordat tritt in Kraft, wenn 10 Kantone ihren Beitritt erklärt haben. Das kantonale Parlament muss dem Beitritt zustimmen, je nach kantonalem Recht auch das Volk. Die ersten Verfahren dürften Anfang 2009 abgeschlossen sein. Ab In-Kraft-Treten haben die Kantone vier Jahre Zeit, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.

Convention scolaire romande - Westschweizer Schulvereinbarung

Gleichzeitig mit dem HarmoS-Konkordat der EDK lanciert die Westschweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz (CIIP) die Vernehmlassung zum Entwurf für eine Westschweizer Schulvereinbarung. Ziel ist die Schaffung eines Westschweizer Bildungsraums («Espace romand de la formation»), wie ihn die CIIP in ihrer politischen Erklärung vom 15. April 2005 beschrieben hat.

Mit der Westschweizer Schulvereinbarung werden folgende Ziele verfolgt:

auf Ebene der französischsprachigen Schweiz diejenigen Aufgaben umzusetzen, welche das HarmoS-Konkordat an die EDK-Regionalkonferenzen delegiert (Harmonisierung der Lehrpläne, Koordination der Lehrmittel, Entwicklung und Anwendung von Referenztests auf Basis der nationalen Bildungsstandards);
weitere für die französischsprachige Schweiz relevante Koordinationsbereiche zu regeln (Lerninhalte für die Grundbildung, Weiterbildung für Lehrpersonen, Ausbildung von schulischen Führungskräften, weitere Präzisierungen zu den Schulstufen, weitere Harmonisierungsfragen zu anderen Bildungsbereichen usw.).

Die Vernehmlassung zum Entwurf für eine Westschweizer Schulvereinbarung verläuft zeitlich parallel zum HarmoS-Konkordat. In der Westschweiz wird sich auch eine Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern aus allen kantonalen Parlamenten an der Vernehmlassung beteiligen. Die Ratifizierungprozesse in den kantonalen Parlamenten der Westschweiz beginnen ab Ende 2007. Die Westschweiz will mit ihrer Schulvereinbarung einen massgeblichen Beitrag leisten für die Umsetzung der gesamtschweizerischen Harmonisierungsvorhaben, wichtigstes Ziel ist die Weiterentwicklung der Qualität der öffentlichen Schule.

Quelle: Text EDK Februar 2006
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Quelle: Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz EDK
Kurz-Information zum HarmoS-Konkordat
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Quelle: Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz EDK
HarmoS-Konkordat im Wortlaut und Erläuterungen zum Inhalt
972 KB PDF-File
HarmoS- und MAR-Vernehmlassungen
RAOnline Download
Bericht VSG Verein Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer Bericht VSG
Quelle: VSG
Vernehmlassung zur MAR
Maturitäts-Reform
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Weitere Informationen
Reformen auf nationaler Ebene Harmonisierung
Qualitätsmanagement Qualitätskontrolle
Bildungsstandard
Lehrplan 21: Lehrplan für die Volksschule
Links
Externe Links
EDK Schweiz
EDK Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS)
HarmoS Konkordat über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat)
Verein Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer VSG
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