Schule und Bildung
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Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS)
Schweiz Lehrplan 21
LCH Lehrplan 21 Auftragsklärung 2009
LCH Lehrplan 21 Vernehmlassung 2009
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LCH Lehrplan 21 Vernehmlassung 2009
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Bildungsforschung u. Bildungsreformen
Lehrplan 21 - Deutschschweizer Lehrplan
Notwendige Aufklärung für die Schule dank LEHRPLAN 21

Zusammenfassung der Stellungnahme von Beat W. Zemp, Zentralpräsident LCH, für die Medienkonferenz der deutschsprachigen EDK-Regionen vom 5. November 2009 in Luzern

Der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer LCH nimmt den Auswertungsbericht zur Vernehmlassung über die Grundlagen für den Lehrplan 21 mit Befriedigung zur Kenntnis und stellt fest, dass die Rückmeldungen aus der Lehrerschaft darin gut aufgenommen wurden. Der LCH begrüsst die Beschlüsse der Plenarversammlung der deutschsprachigen EDK-Regionen vom 30. Oktober 2009 zum Lehrplanprojekt 21 und ist bereit, bei der Erarbeitung des Lehrplans in allen dafür vorgesehenen Gremien mitzuwirken. Die Lehrerschaft will einen sprachregional verbindlichen Lehrplan, der die dringend nötige Auftragsklärung für die Aufgaben der Volksschule vornimmt. Die zunehmende Aufgabendelegation an die "Reparaturwerkstatt Schule" muss gestoppt werden durch einen handlichen, klaren und nicht überladenen Lehrplan.

Das wichtigste Resultat der LCH-internen Vernehmlassung zum Lehrplan 21 ist das klare Bekenntnis der Lehrerschaft zu einem gemeinsamen und verbindlichen Lehrplan für die deutschsprachigen Volksschulen aller Kantone. Der LCH wird sich dafür einsetzen, dass möglichst alle 21 Kantone der vorgesehenen Projektvereinbarung zum Lehrplan 21 beitreten. Damit ist am besten Gewähr geboten, dass die Ziele der Volksschule harmonisiert werden, wie dies in Art. 62 Abs.4 der Bundesverfassung postuliert wird.

Wenn sich genügend Kantone am Projekt beteiligen, soll es im Jahre 2007 gestartet werden. Der neue Lehrplan wäre dann 2011 zur Einführung bereit.

Primat des Lehrplans und Bezug zu HarmoS sichern

Die von der EDK noch zu verabschiedenden Bildungsstandards des HarmoS-Konkordats müssen kohärent in den Lehrplan 21 übernommen werden. Erst danach können darauf abgestimmte Lehrmittel und Lerntests für das Bildungsmonitoring entwickelt werden (und nicht umgekehrt). Die Vorrangsstellung des Lehrplans gelingt aber nur, wenn sich Lehrpersonen, Lehrmittelverlage und Testagenturen daran ausrichten können. Daher muss der Lehrplan einfach, verständlich und in der Schulpraxis umsetzbar sein. Gegen einen überladenen Lehrplan würde sich der LCH wehren.

Klärung der überfachlichen Themen

Neben den unbestritten wichtigen Themen wie ICT/Medien, berufliche Orientierung, nachhaltige Entwicklung, politische Bildung und Gesundheit gibt es eine lange Liste von zusätzlich geforderten überfachlichen Themen, die nicht einem einzelnen Schulfach zugeordnet werden können. Hier ist dringend Klärungsbedarf angesagt. Zudem benötigt der Lehrplan ein Verfahren, welches den Lehrplanbehörden vorgibt, wie mit kommenden gesellschaftliche Anliegen an die Schule umzugehen ist.

Allmähliche Angleichung der Lektionentafel

Eine Analyse der heutigen Lektionentafeln ergibt grosse Unterschiede bei den Fächerdotationen zwischen den Kantonen. Der LCH erwartet, dass sich mit der Einführung eines gemeinsamen Lehrplans die heute noch stark unterschiedlichen Lektionentafeln mittelfristig angleichen müssen. Mit der Einführung von moderaten Bandbreiten (analog zum Maturitätsanerkennungsreglement) und einem System von Jahresstundentafeln würde die notwendige Flexibilität für die Schulen und Kantone gewahrt bleiben.

Zeitliche Freiräume nicht weiter einschränken

Die von der Plenarversammlung der Deutschschweizer Erziehungsdirektor(inn)en beschlossene "Füllungsquote" von 80 % der gesamten Unterrichtszeit für die Erreichung der gemeinsam vereinbarten Lehrplanziele (Kernauftrag) darf nicht mit neuen Ansprüchen laufend aufgefüllt werden, wie dies bei früheren Lehrplänen der Fall war. Die restlichen 20 % benötigt die Lehrerschaft für die Erfüllung besonderer Bildungsansprüche, die sich aus den lokalen, regionalen und kantonalen Schulprofilen und aus der besonderen Förderung jedes Kindes und jedes Jugendlichen ergeben.

Mitwirkung der aktiven Lehrerschaft

Eine Lehrplanrevision ist ein komplexes Vorhaben, das nicht ohne Einbindung der aktiven Lehrerschaft gelingen kann. Der LCH vertritt gegen 50'000 Lehrpersonen aller Schulstufen und hat 21 Kantonalsektionen in den deutsch- und gemischtsprachigen Kantonen. Er ist daher vital interessiert und auch bereit, an der Erarbeitung des Lehrplans 21 mitzuwirken. Die geschieht namentlich ...

- durch die aktive Mitarbeit in allen Fachbereichsteams, die sich paritätisch aus aktiven Lehrpersonen und Fachdidaktiker(innen) der verschiedenen Schulstufen zusammensetzen;
- durch die Mitarbeit dreier Vertreter(innen) des LCH (Vorschule, Primarstufe, Sek I) in der Begleitgruppe;
- durch die Mitarbeit der Pädagogischen Fachstelle des LCH im Fachbeirat;
- durch die Teilnahme des LCH-Präsidenten und der LCH-Zentralsekretärin an den Plenarversammlungen mit beratender Stimme sowie
- durch den Einbezug des LCH in die Konsultation zur Lehrplanvorlage.

Realistischer Zeitplan
Mit der grundlegenden Überarbeitung des Zeitplans und einer Projektlaufzeit von Oktober 2010 bis zum Frühjahr 2014 ist nun auch genügend Zeit vorhanden für eine seriöse Rekrutierung der Fachbereichteams und für die notwendige Meinungsbildung und Konsensfindung in den verschiedenen Gremien der Bildungsbehörden und der Lehrerschaft.

Quelle: Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer LCH, November 2009

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DIE LEHRERSCHAFT WILL EINEN HANDLICHEN, KLAREN UND VERBINDLICHEN LEHRPLAN

Zusammenfassung der Stellungnahme des LCH vom 18. Mai 2009 zur Vernehmlassung der Grundlagen für den Lehrplan 21

Der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) erneuert sein deutliches Bekenntnis zur Notwendigkeit einer besseren Au DIE LEHRERSCHAFT WILL EINEN HANDLICHEN, KLAREN UND VERBINDLICHEN LEHRPLAN

Der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) erneuert sein deutliches Bekenntnis zur Notwendigkeit einer besseren Auftragsklärung für die Volksschule. Diese soll für alle 21 deutsch- und gemischtsprachigen Kantone einheitlich erfolgen, also auch für die Kantone, welche dem HarmoS-Konkordat nicht oder noch nicht beigetreten sind. Der Lehrplan 21 soll die überladenen und bezüglich Verbindlichkeit diffusen heutigen Lehrpläne ablösen.

Erwartet wird ein Lehrplan, der schlanker und handlicher ist, der in einer verständlichen Auftragssprache abgefasst ist, der mittels Kompetenzrastern zeigt, welche Fähigkeiten in welcher Güte über die Schulstufen hinweg systematisch aufgebaut werden sollen.

Zu den Fachbereichen des Lehrplans
Der Vorschlag wird knapp mehrheitlich unterstützt. Es liegen aber zahlreiche Bedenken und Änderungsvorschläge vor, die untereinander nicht einheitlich sind. Eine grosse Mehrheit hat allerdings den Eindruck, dass die ganze Fächerordnung tendenziell zu sprachlastig ist. Zudem wird sehr häufig gefordert, dem Bereich "Deutsch für Fremdsprachige" grösseres Gewicht zu geben. Im Bereich der Naturwissenschaften bildet sich auch im LCH die Kontroverse zwischen einem integrierendem und einem sich an den klassischen Disziplinen orientierenden Ansatz ab.

Der LCH favorisiert die kluge Kombinationslösung, wie sie schon lange etwa im Lehrplan der Zentralschweizer Kantone oder des Kantons Bern erfolgreich praktiziert wird: Ein im Ansatz integrierter Lehrplan Naturwissenschaften, wobei zwingende disziplinspezifische Grundbestandteile der Biologie, der Physik und der Chemie explizit ausgewiesen werden. Dies schliesst nicht aus, dass dann in den Promotionsordnungen disziplinspezifische Elemente angemessen bewertet werden. Die Diskussion dürfte sich beruhigen, wenn mal der konkrete Lehrplan vorliegt. Ähnliches gilt für andere Bereiche wie z.B. "Räume, Zeiten, Gesellschaften" wo ebenfalls disziplinspezifische Elemente - beispielsweise aus der Geschichte oder der Geografie - im Lehrplan konkret ausgewiesen werden können.

Deutlich verlangt der LCH die Ausgliederung des Bereichs der beruflichen Orientierung aus dem Gefäss "Wirtschaft, Arbeit, Haushalt". Für die Berufswahlunterstützung ist ein eigenes Konzept und dann eventuell ein eigener Teillehrplan auszuarbeiten. Sehr heterogen sind in der Lehrerschaft die Auffassungen bezüglich des Bereichs "Musik, Kunst und Gestaltung". Hier verlangt der LCH dringlich ein Vorprojekt, welches die extrem unterschiedlichen Traditionen und Vorstellungen namentlich in den Bereichen des Werkens und des bildnerischen Gestaltens zusammenführt.

Zur besseren Illustration der einzelnen Fachbereiche wurden im Grundlagenbericht thematische Beispiele gegeben. Der LCH äussert sich dazu nicht, weil diesen inhaltlichen Angaben eben nur Beispielcharakter ohne jegliches Präjudiz für die erst 2010 beginnende Lehrplanentwicklung zukommt.

Soll zusätzlich der Fachbereich "Latein" ausgearbeitet werden?

Der LCH begrüsst eine Klärung des Stellenwerts des Lateins auf der Sekundarstufe I und die Ausarbeitung eines Konzepts. Für die Erstellung eines gemeinsamen Lehrplans sind aber momentan die Verhältnisse in den Kantonen noch allzu unterschiedlich. Die konzeptuelle Diskussion hat auch zu prüfen, auf Kosten welcher anderer Bereiche denn ein obligatorischer oder als Wahlpflichtangebot konzipierter Lateinunterricht zu situieren wäre.

Zu den überfachlichen Kompetenzen

Die Mitgliedsorganisationen des LCH sind fast durchwegs entweder völlig einverstanden oder mehrheitlich einverstanden. Es werden eine Reihe von möglichen Detailveränderungen und Ergänzungen gemacht und der Projektleitung weitergeleitet.

Zu den überfachlichen Themen

Der LCH ist mit den Vorschlägen mehrheitlich einverstanden. Er plädiert für die zusätzliche Aufnahme von Tastaturschreiben und eben für ein besonderes Konzept zur Berufswahlvorbereitung. Entscheidend wird sein, dass einerseits der Gefahr widerstanden wird, bei den überfachlichen Kompetenzen sämtliche gesellschaftlichen Missions-und Nacherziehungs-Anliegen zu deponieren und die Schule damit zu überfordern, und dass anderseits die verbleibenden überfachlichen Kompetenzen als Bildungsauftrag an die Schule explizit in die Verantwortung der Fächerbereiche eingebaut werden. Es müssen dann dazu auch die entsprechenden Instrumente für die Überprüfung der Zielerreichung geschaffen werden.

Zum Aufbau des Lehrplans

Zwar herrscht in den internen Stellungnahmen weitgehend Einverständnis mit dem Vorschlag, es zeigt sich jedoch, dass die Vorlage nicht wirklich klar war. Man wird wohl erste ausgearbeitete Entwürfe abwarten müssen, um nochmals eine Beurteilung der Praktikabilität der Gliederung des Lehrplans bzw. der verschiedenen Textsorten der Auftragserteilung beurteilen zu können. Ein ungelöstes Problem ist die Periodizität des Wechsels der Klassenlehrpersonen im ersten und zweiten Zyklus. Viele Kantone haben einen Zweijahresrhythmus, viele andere Kantone einen Dreijahresrhythmus. Dieser Rhythmus müsste entweder vereinheitlicht werden oder wird dann als Schwierigkeit für die Strukturierung des Lehrplans bestehen bleiben. Ebenfalls heterogen ist das Meinungsbild zur Frage der Feinstrukturierung des Lehrplans. Einige hätten gerne Jahrespläne und andere bevorzugen einen Auftrag pro Zyklus (vier Jahre), um dann innerhalb dieses längeren Zyklus' eine eigenständige, lokal passende Abfolgeplanung vornehmen zu können.

Zur Unterscheidung zwischen grundlegenden und erweiterten Kompetenzerwartungen

Der LCH ist mit diesem Vorschlag grossmehrheitlich einverstanden. Die Vielzahl der kantonalen Modelle der Differenzierung auf der Sekundarstufe I lassen einen für Schultypen zugeschnittenen Deutschschweizer Lehrplan ohnehin nicht zu, und selbst innerhalb einer kantonalen Regelung differieren ja die Quotenanteile der verschiedenen Schultypen oft sehr stark, was entsprechende Niveauunterschiede zur Folge hat.

Eine Passung des Lehrplans für unterschiedliche pädagogische bzw. strukturelle Lösungen des Umgangs mit heterogenen Voraussetzungen und Laufbahnperspektiven im dritten Zyklus kann allein mit dem Ansatz der Kompetenzraster befriedigend hergestellt werden. Der Lehrplan muss also unbedingt dieses Versprechen der Lieferung von Kompetenzrastern einlösen. Dann kann jeweils kantonal oder vor Ort entschieden werden, für welche Schulform welches Kompetenzniveau vorausgesetzt bzw. als Zielvorgabe erwartet wird.

Die Diskussion hat zudem gezeigt, dass die Formulierung im Grundlagenbericht missverständlich als Vorschlag zu zwei Kompetenzniveaus verstanden wurde. Der LCH versteht dies nicht so. Wir gehen davon aus, dass Mindestforderungen an das Erreichen bestimmter Fähigkeiten bei allen Schülerinnen und Schülern festgelegt werden, dass dann aber für die meisten Schülerinnen unterschiedliche höhere Niveaus das Ziel sein werden. Wir halten uns da an Kompetenzraster, wie sie beispielsweise das europäische Sprachenportfolio benutzt, wo also die Kompetenzen in ein halbes Dutzend Niveaustufen des Erreichens gegliedert werden. Dies hat dann gar nichts mit entsprechenden Schulstrukturen zu tun.

Der LCH wendet sich in diesem Zusammenhang auch gegen ein bürokratisches Modell der Beschreibung von Kompetenzen bzw. des Aufbaus von Kompetenzen. Für ganz unterschiedliche Fähigkeiten generell einen Aufbau in vier oder sechs oder acht Stufen vorzusehen, ist fachdidaktisch bzw. lernpsychologisch absurd. Es muss möglich sein, für jede Kompetenz einen jeweils Sinn machenden Aufbau zu beschreiben. Das Lernen von Kompetenzen folgt in der Wirklichkeit der lernenden Gehirne nicht der Bequemlichkeitslogik von Testkonstrukteuren und Promotionsordnungen.

Zur Verteilung der Zeit auf die Fachbereiche

Wie zu erwarten ist, gehen in der Lehrerschaft die Meinungen bezüglich Verteilung der Unterrichtszeit erheblich auseinander. Wenn es in dieser Frage eine mehrheitliche Meinung im LCH gibt, dann ist es die Kritik an der Sprachlastigkeit der zeitlichen Verteilung. Im Übrigen gibt es für fast alle anderen Fachbereiche vereinzelt Forderungen nach mehr Stunden. Hier muss letztlich die Politik einen Entscheid fällen und dann den Auftrag der Schule entsprechend anpassen.

Eher klar ist das Meinungsbild bezüglich des zeitlichen Freiraums. Die vorgeschlagenen 15 % erscheinen mehrheitlich als deutlich zu wenig. Der Kernauftrag im Lehrplan darf nicht 85 % der Zeit beanspruchen, sondern muss eher in 60 % bis 70 % des zur Verfügung stehenden Gesamtvolumens bewältigbar sein. Die übrige Zeit wird absolut benötigt für die besondere Förderung aller Schülerinnen und Schüler, namentlich auch der Leistungsschwachen der besonders Leistungsstarken, sowie für die Pflege von besonderen Bildungsansprüchen, die sich kantonal bzw. aus dem jeweiligen regionalen oder lokalen Schulprofil ergeben. Die bisherigen Lehrpläne aus den Siebziger- und Achtzigerjahren gingen auch mit einer 80 %-Formel ans Werk und haben dann 150 % gefüllt.

Zur Schaffung einer gemeinsamen verbindlichen Rahmenstundentafel

Die Schaffung einer gemeinsamen verbindlichen Rahmenstundentafel wird vom LCH klar unterstützt. Dabei ist jedoch noch vertieft zu diskutieren, ob man nicht vom bisherigen System der Wochenstundentafel abweichen und zu einem neuen System einer Jahresstundentafel mit entsprechenden Freiheiten für die Schulen wechseln soll.

Bezüglich der Bandbreiten in einer Deutschschweizer Stundentafel gehen die Auffassungen auseinander. Mit einer grosszügigen Toleranz dürfte der angestrebte Koordinationseffekt höchstens auf der Ebene der politischen Rhetorik, nicht aber auf der Ebene der Schulpraxis zu realisieren sein.

Zum weiteren Vorgehen

Bevor die eigentlichen Autorenarbeiten an den Fachbereichslehrplänen beginnen können, sind noch viele offene Fragen zu klären. Der LCH ist bereit, an diesen Klärungen aktiv mitzuwirken. Insgesamt dürfte der Zeitplan zu eng sein. Der LCH bevorzugt eine seriöse Entwicklung zu einem praxisgerechten Lehrplan, was viel Zeit für die Diskussion von Entwürfen und für Abstimmungsprozesse zwischen den verschiedenen Fachbereichen benötigt. Ein expertokratisch erstellter und dann "durchgepeitschter" und in der Praxis nicht gut aufgenommener Lehrplan wäre zum Fenster hinausgeworfenes Geld. Ein guter Lehrplan dürfte für wiederum zwanzig Jahre in den Kernelementen tauglich sein. Und da spielt es eine untergeordnete Rolle, ob er ein oder zwei Jahre früher oder später in Kraft gesetzt werden kann.

Quelle: Text Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer LCH, Juni 2009

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DIE SCHULE - REPARATURWERKSTATT DER GESELLSCHAFT
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Quelle: Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer LCH
DIE SCHULE - REPARATURWERKSTATT DER GESELLSCHAFT

Der Lehrberuf als Sisphusarbeit

Folienvorlagen über die möglichen Unterrichtsaufträge für die Lehrpersonen

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SVP Schweiz: Volksschule - Der SVP-Lehrplan
Economiesuisse: Volksschule - Fokus auf das Wesentliche
SVP Schweiz: Volksschule - Zurück zum Leistungsprinzip
AG Studie zu Arbeitsbedingungen, Belastungen (2008)
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