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Neuordnung der Verfassungsbestimmungen zur Bildung
Volksabstimmung Mai 2006
Neuordnung der Verfassungsbestimmungen zur Bildung Februar 2006
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Bildungsforschung & Bildungsreformen
Neuordnung der Verfassungsbestimmungen zur Bildung

Bern, 23. Februar 2006

Am 21. Mai 2006 findet die Eidgenössische Volksabstimmung über die Neuordnung der Bundesverfassung im Bildungsbereich statt. Die Bundesräte Pascal Couchepin und Joseph Deiss haben die Abstimmungskampagne gemeinsam mit dem Präsidenten der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), Hans-Ulrich Stöckling, und den Präsidenten der zuständigen parlamentarischen Subkommissionen, Johannes Randegger und Peter Bieri, eröffnet.

Die vorgeschlagene Verfassungsänderung zielt auf eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung des Schweizer Bildungssystems ab und verpflichtet Bund und Kantone sowie die Kantone untereinander zu enger Zusammenarbeit.
Die Vertreter des Bundes und der Kantone betonten, am 21. Mai 2006 gehe es um mehr als um eine Nachführung der Bundesverfassung. Bildung sei für jede Person und die Gesellschaft insgesamt von grösster Wichtigkeit. Der zukunftsgerichteten Ausgestaltung des Schweizer Bildungssystems komme deshalb eine zentrale Bedeutung zu.

Die neuen Verfassungsbestimmungen seien eine ideale Grundlage, damit Bund und Kantone als Partner die Weiterentwicklung des Schweizer Bildungssystems in einem internationalen Umfeld an die Hand nehmen können.

Bildungsverfassung: Argumente der Befürworter

Die wichtigsten Gründe und Argumente der Abstimmungbefürworter:

Die Bildungshoheit bleibt bei den Kantonen, die aber auf die Harmonisierung wichtiger Eckwerte innerhalb des Systems verpflichtet werden. Die Bundeskompetenzen sind "subsidiär", sie kommen erst dann zum Tragen, wenn die kantonalen Koordinationsbemühungen scheitern.
Die neuen Verfassungsbestimmungen legen die Mechanismen fest, wie Bund und Kantone gemeinsam zu Entscheiden in wichtigen Bereichen der Bildungs- und der Hochschulpolitik gelangen können.
Wenn die Schweiz auch in Zukunft eine Spitzenposition im Bildungsbereich - aber auch in Forschung und Innovation - einnehmen will, muss der Bildungsraum Schweiz vermehrt als Ganzes, als Einheit betrachtet werden. Bund und Kantone werden neu von der Verfassung verpflichtet, eine gemeinsame Sicht des Systems zu entwickeln.
Die neue Verfassung fordert eine hohe Qualität und Durchlässigkeit im gesamten Bildungsraum Schweiz. Dies dient zusammen mit der neu von Verfassung wegen geforderten Harmonisierung der Eckwerte Schuleintrittsalter, Schulpflicht, Dauer und Ziele der Bildungsstufen, übergänge und Anerkennung von Abschlüssen den Interessen einer mobilen Gesellschaft und entspricht dem gestiegenen Bedürfnis nach individualisierten Bildungswegen und lebenslangem Lernen. Viele Eckwerte sind heute bereits harmonisiert. Neu sind aber Bund und Kantone verpflichtet, die abschliessend benannten Eckwerte gesamtschweizerisch zu harmonisieren.
Die neue Verfassung stärkt den Stellenwert der Berufsbildung. Bund und Kantone sollen sich für die gleichwertige gesellschaftliche Anerkennung der beruflichen Bildung und der Bildungsgänge an Mittelschulen, Gymnasien und Universitäten einsetzen.
Die neuen Verfassungsbestimmungen sind die Basis für die Reform des gesamten Hochschulbereichs, den Bund und Kantone künftig gemeinsam steuern sollen. Die Studienstufen und deren übergänge, die akademische Weiterbildung, die Anerkennung von Institutionen und Abschlüssen und die Grundsätze der Finanzierung sollen vereinheitlicht werden.
Die Verfassungsbestimmungen belassen den notwendigen Freiraum, damit der Bildungsraum Schweiz neuen Erfordernissen angepasst werden kann. Sie unterstützen die derzeit auf interkantonaler Ebene laufenden bildungspolitischen Projekte (z. Bsp. die neue "Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) der EDK ) und bilden die verfassungrechtliche Grundlage für die gemeinsam von Bund und Kantonen verfolgte Neugestaltung der Schweizer Hochschullandschaft.

Die Vorlage ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit zwischen den Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des eidgenössischen Parlaments und der EDK. Bundesrat, Parlament und die grosse Mehrheit der Kantone stehen mit überzeugung hinter den neuen Verfassungsbestimmungen zur Bildung. Diese tragen den unterschiedlichen Kulturen und Traditionen der föderalistischen Schweiz Rechnung und stellen eine tragfähige Basis für die Weiterentwicklung des Bildungsraumes Schweiz dar.

Quelle: Text Staatssekretariat für Bildung und Forschung SBF Februar 2006
HarmoS
Qualitätsmanagement, Qualitätskontrolle, Bildungsstandards
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