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Broschüre «Schreibweisungen» |
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Die «Weisungen der Bundeskanzlei zur Schreibung und zu Formulierungen in den deutschsprachigen amtlichen Texten des Bundes» sind soeben in einer zweiten, überarbeiteten Auflage erschienen. Die Schreibweisungen geben Antwort auf die wichtigsten und häufigsten Fragen, die sich beim Verfassen von amtlichen Texten des Bundes stellen. Sie erleichtern damit all jenen das Arbeiten, die beispielsweise einen Bericht des Bundesrates, eine Verordnung oder einen offiziellen Brief verfassen. Die Neuauflage ist ab sofort verfügbar - als Broschüre und als PDF-Dokument im Internet.
In den Schreibweisungen werden so unterschiedliche Dinge geregelt wie die Schreibung von Behördenbezeichnungen, Orts- und Ländernamen, Zahlen, Gedanken- und Bindestrich, Klammern und Abkürzungen. |
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Die Schreibweisungen enthalten zudem praktische Tipps, beispielsweise wie zur vereinfachten Schreibung von Sonderzeichen Shortcuts eingerichtet oder wie der Tastatur sogenannte typografische Anführungszeichen entlockt werden. Die gut 140-seitige Broschüre besteht aus sieben Kapiteln und einem ausführlichen Sachregister.
Die Schreibweisungen können für jede Art von deutschen Texten herangezogen werden, für deutschsprachige amtliche Texte des Bundes sind sie jedoch verbindlich. Was im Vergleich zur ersten Auflage neu ist, kann auf der Website der Bundeskanzlei nachgelesen werden unter www.bk.admin.ch > Dokumentation > Sprachen > Deutschsprachige Dokumente > Schreibweisungen. Dort finden sich auch die nötigen Angaben für die Bestellung der gedruckten Version, und dort können die Schreibweisungen als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Regeln zur Schreibung von Texten in den anderen Landessprachen finden sich auf der Website der Bundeskanzlei unter Dokumentation > Sprachen.
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Quelle: Text Bundeskanzlei, Juli 2013 |
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Broschüre «Weisungen der Bundeskanzlei zur Schreibung und zu Formulierungen» |
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2017: Neuauflage des Leitfadens der Bundeskanzlei zur deutschen Rechtschreibung |
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Der Leitfaden der Bundeskanzlei zur deutschen Rechtschreibung ist soeben in seiner 4., aktualisierten Auflage erschienen. Neu leitet der Leitfaden nicht mehr von einer alten zu einer neuen Rechtschreibung über. Vielmehr enthält er einfach die nunmehr seit 10 Jahren geltenden Regeln. Im Bereich der festen Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv wurden die Regeln leicht angepasst. Das Wörterverzeichnis wurde zudem angereichert und übersichtlicher gestaltet.
Rund ein Jahr war der Rechtschreibleitfaden der Bundeskanzlei vergriffen. Nun liegt er in der 4., aktualisierten Auflage vor. Aktualisiert wurde vor allem der Ton. Die Regeln, nach denen wir schreiben, sind nunmehr gut zehn Jahre alt. Man kann also nicht mehr von der neuen, sondern nur noch von der geltenden Rechtschreibung reden. Das heisst, der Rechtschreibleitfaden wurde im beschreibenden ersten Teil entschlackt.
Aktualisiert wurde auch ein Regelbereich: die festen Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv (z. B. die sozialen Medien, der blaue Brief, der Heilige Abend). Ausschlaggebend dafür war, dass der Rat für deutsche Rechtschreibung aufgrund seiner über 10-jährigen Beobachtung des Sprachgebrauchs die Regeln in diesem Bereich systematisiert hat. Die Anpassung hat keinerlei Einfluss auf die Schreibung. Einzig die Konturen der verschiedenen Fälle wurden etwas geschärft.
Das Wörterverzeichnis wurde zudem angereichert und übersichtlicher gestaltet, sodass die Nutzerinnen und Nutzer die gesuchten Ausdrücke rascher finden.
Der Leitfaden enthält die Hausorthografie der Bundesverwaltung. In seiner handlichen und übersichtlichen Art empfiehlt er sich aber auch für den Gebrauch ausserhalb der Bundesverwaltung. Er kann ab sofort als Broschüre bestellt werden beim Bundesamt für Bauten und Logistik.
BBL Online-Bestellung
https://www.bundespublikationen.admin.ch
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Quelle: Text Bundeskanzlei, 30. November 2017 |
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