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Ziele der obligatorischen Schule harmonisieren
Anhörungsprozess zu nationalen Bildungszielen
Welche Grundkompetenzen sollen unsere Schülerinnen und Schüler in der Schulsprache, in Fremdsprachen, in Mathematik und Naturwissenschaften erwerben? Vorschläge für nationale Bildungsziele gehen bis im Sommer 2010 in einen Anhörungsprozess bei den kantonalen Bildungsdepartementen und den betroffenen nationalen Dachverbänden und -organisationen.

Die EDK-Plenarversammlung wird die nationalen Bildungsziele nach Abschluss und Auswertung der Anhörungen verabschieden. Die Kantone harmonisieren wichtige Bildungsziele der obligatorischen Schule. Ein weiterer Schritt auf dieses Ziel hin ist erfolgt: die mehrjährigen Arbeiten zur Entwicklung von nationalen Bildungszielen in der Schulsprache, in zwei Fremdsprachen, in Mathematik und Naturwissenschaften sind abgeschlossen. Jetzt legen die für diese Arbeiten zuständigen Fachleute Vorschläge für nationale Bildungsziele in den erwähnten vier Fächern vor. Da diese Bildungsziele in die Lehrplanarbeit sowie in die Qualitätsüberprüfung und -entwicklung einfliessen werden, tragen sie auch die Bezeichnung "Bildungsstandards".

Die Harmonisierung wichtiger Bildungsziele ist ein Verfassungsauftrag. Das Schweizer Stimmvolk und alle Stände haben am 21. Mai 2006 entsprechenden neuen Bildungsartikeln in der Bundesverfassung mit 86% zugestimmt. Zu den Vorschlägen für nationale Bildungsziele

- Die nationalen Bildungsziele beschreiben in erster Linie Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Grundkenntnisse (was soll eine Schülerin / ein Schüler können?).

- Die nationalen Bildungsziele beschreiben bei Weitem nicht alle, aber wichtige Kompetenzen, die in den vier Fächern zu erreichen sind.

- Die nationalen Bildungsziele sind - mit Ausnahme der Fremdsprachen - an drei Schnittstellen zu erreichen. Dabei werden zwei Jahre obligatorischer Kindergarten gemäss HarmoS-Konkordat mitgezählt.

Die Bildungsziele sind demnach nach zwei Jahren Kindergarten und zwei Jahren Primarschule (4. Schuljahr), am Ende der Primarschulzeit (8. Schuljahr) und am Ende der Sekundarstufe I (11. Schuljahr) zu erreichen. Der obligatorische Kindergarten trägt beispielsweise zur Entwicklung der Kompetenzen in der Schulsprache bei. Das wird bei den Zielvorgaben berücksichtigt. Für die Fremdsprachen werden Zielvorgaben für das 8. und 11. Schuljahr gemacht. - Die nationalen Bildungsziele werden nach ihrer Verabschiedung durch die EDK in die auf sprachregionaler Ebene geplanten Lehrpläne einfliessen und so für die Lehrpersonen aufbereitet.

Quelle: Text EDK 2010
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Bildungsmonitoring Bildungsstandards Bildungsstandards
Bildungsmonitoring Schweiz Nationale Bildungsstandards Unterlagen Bildungsbericht 2010 - Schnappschüsse
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