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Coronavirus-Pandemie: KEINE PRÄSENZVERANSTALTUNGEN AN SCHULEN WEGEN DES CORONAVIRUS
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13. März 2020
KEINE PRÄSENZVERANSTALTUNGEN AN SCHULEN WEGEN DES CORONAVIRUS

Der Bundesrat hat entschieden, dass von Montag, 16. März,bis Samstag, 4. April 2020, in der ganzen Schweiz an Schulen aller Stufen kein Präsenzunterricht mehr stattfinden darf. Der LCH erachtet dieses Verbot als folgerichtig. Er fordert allerdings, dass die Rahmenbedingungen für Lehrpersonen schnell geklärt werden.

Der Bundesrat hat am Freitag, 13. März 2020, an einer Medienkonferenz bekanntgegeben, dass ab Montag, 16. März 2020, in der ganzen Schweiz an Schulen aller Stufen bis zum 4. April 2020 kein Präsenzunterricht mehr stattfinden darf.

Der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH vertritt die Anliegen von über 50000 Lehrerinnen und Lehrern. Der LCH anerkennt den gefällten Entscheid des Bundes. Greift dieser nämlich in die Hoheit der Kantone ein,was im Bereich der obligatorischen Schule eine ausserordentliche Massnahme ist,so verdeutlicht dies den Ernst der Situation.Die WHO stuft das Coronavirus als Pandemie ein, die Lage ist ernst. Es geht um die Gesundheit der Bevölkerung.

Das Aussetzen des Präsenzunterrichts in allen Schulen stellt auch für den LCH eine ausserordentliche Situation und eine harte Massnahme in einer schwierigen Situation dar. Der Verband teilt die Bedenken um die Gesundheit der ganzen Bevölkerung. Auch aus seiner Sicht ist zudem die Solidarität zwischen den Generationen wichtig. Das Verbot von Präsenzveranstaltungen in den Schulen ist aus Perspektive des LCH folgerichtig - gerade in den unteren Schulstufen ist es unmöglich,die geforderte Distanz einzuhalten. Das Social Distancing ist aber eine der wichtigsten Präventionsmassnahmen im Kampf gegen das Coronavirus.

Nunist es für den LCH wichtig, dass die Rahmenbedingungen für die Lehrerinnen und Lehrer sowie für die weiteren Mitarbeitenden in den Schulen schnell geklärt werden. Für die angeordnete Betreuung der Schülerinnen und Schüler braucht es Informationen und klare Weisungen seitens der Kantone. Zudem muss sichergestellt werden, dass auch Lehrpersonen genügend geschützt und die vulnerablen Lehrerinnen und Lehrer von der Betreuungsaufgabe entbunden werden.

Quelle: Text Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH , 13. März 2020
Coronavirus (COVID-19) - Aargauer Schulen ab Montag geschlossen

Kanton Aargau setzt neue Massnahmen und Empfehlungen des Bundes rasch um

Der Bundesrat hat heute, 13. März 2020, den Präsenzunterricht an allen Schulen im ganzen Land verboten. Gemäss Verordnung des Bundesrats haben die Kantone nach wie vor die Möglichkeit, Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche aufrechtzuerhalten (unter anderem Kindertagesstätten, Tagesstrukturen usw.). Die Massnahme dauert bis am 4. April 2020. Das bedeutet, dass die Schulen im Kanton Aargau vom Montag, 16. März 2020, bis zum Ende der Frühlingsferien geschlossen bleiben. Voraussichtlich wird der Schulbetrieb nach Ferienende am Montag, 20. April 2020 wiederaufgenommen werden, wenn es die Lage erlaubt.

Das Departement Bildung und Kultur (BKS) informiert Schulen, Schulbehörden und weitere betroffene Kreise noch heute über die Umsetzung der bundesrätlichen Verordnung im Kanton Aargau und - soweit wie bereits möglich - über die kantonsspezifischen Auswirkungen und Regelungen.

Der Unterricht an der obligatorischen Volksschule wird vollständig eingestellt. Die Schulen haben den Auftrag, eine Betreuungsmöglichkeit anzubieten. Das für Kindertagesstätten und ähnliche Institutionen zuständige Departement Gesundheit und Soziales geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass diese unter Einhaltung der Hygienevorschriften und der allgemeinen BAG-Empfehlungen ihren Betrieb aufrechterhalten.

An den nachobligatorischen Schulen wie den Kantonsschulen, den Berufsfachschulen, den Höheren Fachschulen sowie der Fachhochschule geht das Lehren und Lernen digital weiter. Die Lernenden erhalten über die elektronischen Plattformen Aufträge von ihren Lehrerinnen und Lehrern bzw. Dozierenden. Die Lehrpersonen stehen ihrem Arbeitgeber weiterhin zur Verfügung.

Quelle: Text Regierungsrat, Departement Bildung, Kultur und Sport , 13. März 2020
Das Coronavirus SARS-CoV-2 und die Krankheit Covid-19

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