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Der Europarat und der Kampf gegen die Computerkriminalität

Wichtige Aspekte

Computerkriminalität stellt die moderne Gesellschaft vor eine grosse Herausforderung. Die Konvention des Europarates über Computerkriminalität, die am 1. Juli 2004 in Kraft trat, ist in diesem Zusammenhang bisher das einzige international verbindliche Rechtsinstrument. Sie dient als Leitlinie für jeden Staat, der eine umfassende nationale Gesetzgebung gegen Computerkriminalität ausarbeiten will und als Rahmen für die internationale Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten der Konvention.

Der Europarat ist davon überzeugt, dass die Konvention ein ideales Mittel für Regierungen ist, um in gemeinsamer Anstrengung für die Sicherheit der Bürger Europas und darüber hinaus Probleme vorauszusehen und zu lösen.

Um Internetkriminalität zu bekämpfen, verabschieden Länder auf der ganzen Welt die innovative Konvention des Europarates über Computerkriminalität, die Bestimmungen zu einem OnlineNetzwerk zur Kriminalitätsbekämpfung enthält, das an sieben Wochentagen 24 Stunden täglich zur Verfügung stehen soll, und die Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor erleichtert.

Das Übereinkommen wird durch ein Zusatzprotokoll betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art ergänzt.

Im Rahmen des Projektes gegen Computerkriminalität, das Staaten weltweit dabei unterstützen soll, ihre nationale Gesetzgebungan die Bestimmungen des Übereinkommens anzupassen, wurden im April 2008 Leitlinien verabschiedet, um die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden(Polizei und Strafjustiz) und Internetdienstanbietern bei der Ermittlung von Computerkriminalität zu erleichtern.

Jedes Jahr finden in Strassburg Konferenzen statt, um eine Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Gesetzgebung zur Computerkriminalität zu machen, die neuen Tendenzen sowie Gefahren zu erörtern und die Kooperation zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor im Kampf gegen Computerkriminalität zu verstärken.

Zusammenfassung

Das Internet hat einen beträchtlichen gesellschaftlichen Einfluss in der ganzen Welt. 1999 betrug die Zahl der Internetnutzer 300 Millionen, mittlerweile sind es laut ComScore Networks vermutlich über eine Milliarde.

Da die Gesellschaft mehr und mehr auf Informations und Kommunikationstechnologien angewiesen ist, wird sie anfälliger für Computerkriminalität. Die Konvention über Computerkriminalität bietet in Europa und darüber hinaus Lösungen für dieses Problem.

Die Computerkriminalität stellt das Polizeiwesen und die Strafrechtspflege vor zahlreiche Herausforderungen. Über das Internet können Kriminelle problemlos aus dem Ausland agieren, besonders aus jenen Ländern, in denen wenig Regelungen und Mittel zu ihrer Durchsetzung bestehen.

Mit dem Projekt gegen Computerkriminalität unterstützt der Europarat Länder auf der ganzen Welt dabei, die Konvention umzusetzen, die statt bestimmter Technologien eher den Umgang mit dieser Art von Kriminalität definiert, sodass die Gesetze und Verfahren trotz der technologischen Entwicklung gültig bleiben.

Die Konvention basiert auf den Grundsätzen der Europäischen Menschenrechtskonvention und unterliegt einigen Bedingungen und Garantien. So werden zum Beispiel das Recht auf freie Meinungsäusserung und das Recht auf Privatleben gewahrt.

Fragen und Antworten

Was sind heute die grössten Gefahren?

Computerkriminalität ist von allen Formen der internationalen Kriminalität weltweit am meisten verbreitet und erfordert daher eine umfassende und effiziente internationale Zusammenarbeit.

Computerkriminalität umfasst verschiedene Bereiche:

Malware oder Schadprogramme, in Form von Viren, Würmern, trojanischen Pferden, Spyware, Bots oder Botnetzen;
Botnetze, die bei kriminellen Unternehmen eine wichtige Rolle spielen;
Spam-Nachrichten, die nicht nur lästig sind, sondern auch Schadprogramme verbreiten;
Kinderpornographie und die zunehmende kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet;
die Verbreitung von Botschaften, die Hass und Fanatismus zum Inhalt haben, über Webseiten oder SpamNachrichten;
die Nutzung des Internets zu terroristischen Zwecken (Angriffe auf sensible Infrastrukturen, Rekrutierung, Terrorismusfinanzierung, Propaganda);
Täter, die sich zunehmend kriminell organisieren, um aus ihren Angriffen unerlaubten Profit zu ziehen (Hacken, Phishing, Betrug oder Geldwäsche);
die Entwicklung von breit angelegten Massenangriffen hin zu gezielten Angriffen auf bestimmte Nutzer, Personengruppen, Organisationen oder Branchen, und zwar zunehmend zu wirtschaftskriminellen Zwecken.

Die Entwicklung des ECommerce, des Cloud Computing und von Webseiten sozialer Netzwerke bringen im Kampf gegen die Computerkriminalität und im Datenschutz neue Probleme mit sich. Der Europarat will in diesem Zusammenhang sicherstellen, dass sein Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten den technologischen Fortschritten entspricht, die seit seiner Verabschiedung im Jahre 1981 gemacht wurden, und einen ganzheitlichen Ansatz darstellt.

Wer kann dem Übereinkommen beitreten?

Das Übereinkommen zur Computerkriminalität wurde von Anfang an für eine Umsetzung auf internationaler Ebene konzipiert. Japan, Kanada, Südafrika und die USA unterzeichneten das Übereinkommen, in den USA wurde es ausserdem bereits ratifiziert.

Über hundert Länder auf der ganzen Welt verstärken derzeit, mithilfe des Übereinkommens zur Computerkriminalität als Richtlinie oder "Modellgesetz", ihre Gesetzgebung. Dazu zählen Ägypten, Argentinien, Benin, Botsuana, Brasilien, Chile, Costa Rica, die Dominikanische Republik, Indien, Indonesien, Kolumbien, die Länder der Karibik, Marokko, Mexiko, Niger, Nigeria, Pakistan, die Philippinen und Sri Lanka.

Wieso ist dies der richtige Weg?

Die Gesellschaft muss vor Computerkriminalität geschützt werden; die angemessene Nutzung und Entwicklung von Informations und Kommunikationstechnologien muss jedoch erlaubt und das Recht auf freie Meinungsäusserung gewährleistet sein.

Computerkriminalität ist der Bereich der Kriminalität, der am meisten internationale Zusammenarbeit erforderlich macht, da die Täter über Grenzen hinweg agieren und Unterschiede in nationalen Gesetzen ausnutzen können.

Polizeidiensten und Strafrechtsbehörden müssen Mittel zur Verfügung gestellt werden, um Computerkriminalität vorzubeugen und unter Kontrolle zu bringen.

Massnahmen gegen Computerkriminalität brauchen eine gesetzliche Grundlage, und Gesetze müssen aufeinander abgestimmt werden oder zumindest kompatibel für die Zusammenarbeit sein.

Wie wird die Konvention diesen Erfordernissen gerecht?

Das Übereinkommen bietet eine klare Definition von Computerkriminalität und fordert die Staaten auf, vier Arten von Tatbeständen zu Straftaten zu erklären, um so einen gemeinsamen Ansatz zu fördern:

Straftaten gegen die Vertraulichkeit, Unversehrtheit und Verfügbarkeit von Computerdaten und -systemeneinschliesslich rechtswidriger Zugang zu Computersystemen, rechtswidriges Abfangen von Daten, Eingriff in Daten, Eingriff in ein System und Missbrauch von Vorrichtungen.

Computerbezogene Straftaten
einschliesslich computerbezogene Fälschung und computerbezogener Betrug.

Inhaltsbezogene Straftatend. h. Kinderpornographie (das Zusatzprotokoll zur Konvention fügt Rassismus und Fremdenfeindlichkeit hinzu).
Straftaten in Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte
Spam-Nachrichten, die nicht nur lästig sind, sondern auch Schadprogramme verbreiten;
Kinderpornographie und die zunehmende kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet;
die Verbreitung von Botschaften, die Hass und Fanatismus zum Inhalt haben, über Webseiten oder SpamNachrichten;
die Nutzung des Internets zu terroristischen Zwecken (Angriffe auf sensible Infrastrukturen, Rekrutierung, Terrorismusfinanzierung, Propaganda);
Täter, die sich zunehmend kriminell organisieren, um aus ihren Angriffen unerlaubten Profit zu ziehen (Hacken, Phishing, Betrug oder Geldwäsche);
die Entwicklung von breit angelegten Massenangriffen hin zu gezielten Angriffen auf bestimmte Nutzer, Personengruppen, Organisationen oder Branchen, und zwar zunehmend zu wirtschaftskriminellen Zwecken.

Das Übereinkommen führt Verfahren ein, die effizientere Ermittlungen ermöglichen sollen:

Durch umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten.
Durch die Ermächtigung der Behörden, die Herausgabe von bestimmten Computerdaten anzuordnen.
Durch die Ermächtigung von Ermittlern zur Erhebung von Verkehrs und Inhaltsdaten in Echtzeit

Es führt ausserdem Verfahren und Systeme ein, um die internationale Zusammenarbeit zu vereinfachen. Einige Beispiele:

Sie ruft ein 24/7Netzwerk ins Leben, das an sieben Wochentagen 24 Stunden täglich zur Verfügung steht, um Ermittler jederzeit unverzüglich unterstützen zu können.
Sie erleichtert die unaufgeforderte Übermittlung und den Austausch von Informationen.
Sie unterstützt die Behörden eines Landes bei der Erhebung von Daten in einem anderen Land und vereinfacht die internationale gegenseitige Rechtshilfe.

Wie lässt sich der Schutz der Menschenrechte mit den Sicherheitsanforderungen in Einklang bringen?

Die grosse Mehrheit der Bevölkerung nutzt die Informations und Kommunikationstechnologien zu völlig legitimen Zwecken, und ihr Recht auf Privatleben, den Schutz persönlicher Daten, freie Meinungsäusserung und andere Bürgerrechte dürfen nicht unnötig eingeschränkt werden. Andererseits stellen CyberKriminelle eine ernsthafte Gefahr für die Gesellschaft dar, die Gegenmassnahmen erforderlich macht. Es ist völlig legitim, dass eine Gesellschaft darüber diskutiert, wie ein Gleichgewicht zwischen den genannten Rechten und den Sicherheitsfragen gefunden werden kann, besonders, wenn kontroverse Massnahmen in Betracht gezogen werden.

Mithilfe des Übereinkommens zur Computerkriminalität können Lösungen gefunden werden, die beide Aspekte gebührend berücksichtigen. Die Staaten werden darin aufgefordert, die nötigen Vorsichtsmassnahmen zur Prävention von Missbrauch einzuführen und angemessene Verfahren zu gewährleisten.

Quelle: Text Europarat, Der Europarat und Computerkriminalität , Factsheet, 2011

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