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Nanotechnologie
EU Verhaltenskodex für Forschung im Nanobereich
Die 7 Grundsätze
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Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Forschung in Nanowissenschaft und -technologie
Europäische Kommission

Europa gehört zu den Vorreitern in dem neuen, sich rasch entwickelnden Wissenschaftsbereich der Nanowissenschaften und -technologien (NuN), der für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt äusserst positive Auswirkungen haben kann. Es bestehen jedoch nach wie vor Wissenslücken bezüglich der Folgen dieser Technologien für Umwelt und menschliche Gesundheit, ausserdem Fragen im Bereich der Ethik und der Achtung von Grundrechten. Daher empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten heute, einen Verhaltenskodex für die Forschung auf diesem Gebiet zu verabschieden.

Der Verhaltenskodex stützt sich auf 7 allgemeine Grundsätze, die u. a. Nachhaltigkeit, Vorsorge, Integration und Verantwortlichkeit betreffen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, unter Einbeziehung von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen konkrete Massnahmen für eine sichere Entwicklung und Nutzung der Nanotechnologien zu ergreifen.

"Nanowissenschaften und -technologien könnten sehr wohl die nächste Revolution bei den Grundlagentechnologien bewirken, und Europa hat bereits beträchtlichen Anteil an ihrer Entwicklung", so der für Wissenschaft und Forschung zuständige EU-Kommissar Janez Potonik. "Unsere Stärke liegt zum Teil darin, dass wir auf ihre verantwortliche Entwicklung und Verwendung achten. Die Kommission hat den Verhaltenskodex nach Konsultation der Öffentlichkeit erstellt. Mit diesem Instrument werden die legitimen Bedenken, die sich im Zusammenhang mit Nanotechnologien ergeben können, leicht berücksichtigt werden können."

Im Juli 2007 leitete die Europäische Kommission eine Konsultation zum Verhaltenskodex ein (siehe IP/07/1140). Die heute vorgelegte Fassung entstand auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen. Der Kodex entspricht völlig dem zentralen Ziel des Aktionsplans für Nanotechnologien aus dem Jahre 2005 ((gegebenenfalls) siehe IP/07/1321), nämlich der Förderung einer integrierten, sicheren und verantwortungsvollen Vorgehensweise im Bereich der Nanowissenschaften und -technologien.

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7 Grundsätze für verantwortungsvolle Forschung in Nanowissenschaft und -technologie

Bedeutung: Die NuN-Forschung sollte für die Öffentlichkeit verständlich sein. Sie sollte die Grundrechte achten und bei ihrer Konzipierung, Durchführung, Verbreitung und Nutzung das Wohlergehen der Bürger und der Gesellschaft insgesamt im Auge haben.

Nachhaltigkeit:
Die NuN-Forschung sollte sicher und ethisch vertretbar sein und einen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten. Sie sollte weder heute noch in Zukunft Menschen, Tiere, Pflanzen oder die Umwelt schädigen oder eine Bedrohung für sie darstellen.

Vorsorge:
NuN-Forschung sollte nach dem Vorsorgeprinzip erfolgen, d. h. potenzielle Auswirkungen ihrer Ergebnisse für Umwelt, Gesundheit und Sicherheit vorhersehen und Vorsorgemassnahmen ergreifen, die dem nötigen Schutzniveau entsprechen, wobei sie gleichzeitig dem Fortschritt im Interesse der Gesellschaft und der Umwelt dienen sollte.

Integration:
Bei der Regelung der NuN-Forschung sollte den Grundsätzen der Öffnung für alle Akteure, der Transparenz und der Berücksichtigung des legitimen Rechts auf Zugang zu Informationen gefolgt werden. Sie sollte die Beteiligung aller mit NuN-Forschungstätigkeiten befassten oder von ihnen betroffenen Akteure am Entscheidungsprozess ermöglichen.

Exzellenz:
Die NuN-Forschung sollte - auch im Hinblick auf die Integrität der Forschung und die gute Laborpraxis - den höchsten wissenschaftlichen Standards entsprechen.

Innovation:
Durch die Regelung der NuN-Forschung sollten so weit wie möglich Kreativität, Flexibilität und die Fähigkeit zur Planung im Hinblick auf Innovation und Wachstum unterstützt werden.

Verantwortlichkeit:
Forscher und Forschungseinrichtungen sollten für die möglichen sozialen, ökologischen und gesundheitlichen Folgen ihrer Arbeit zur Rechenschaft gezogen werden können.

Der Verhaltenskodex enthält ferner Leitlinien für die Umsetzung dieser 7 Grundsätze im Hinblick auf:

- die verantwortungsvolle Regelung der Forschung,
- die Einhaltung des Vorsorgeprinzips und
- die Verbreitung des Verhaltenskodex und die Überwachung seiner Anwendung.

Quelle: Text Europäische Kommission 2008
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