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Historisch Wasserkraftwerke am Aabach ZH
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Historische Wasserkraftwerke am Aabach (Kanton Zürich)
Die historischen Wasserkraftwerke am Aabach sollen erhalten werden und weiter Strom produzieren

Am Aabach zwischen Wetzikon und Uster stehen bis heute zwölf historische Wasserkraftanlagen aus der Zeit der Industrialisierung, neun davon sind gar noch in Betrieb. Der Regierungsrat möchte sie erhalten, denn sie sind von grossem kulturhistorischem Wert.

Als markantes blaues Band zieht sich der Aabach vom Pfäffikersee zum Greifensee und fliesst dabei durch Wetzikon, Seegräben und Uster. Einst Taktgeber der rasanten industriellen Entwicklung, steht er heute für Naturnähe, urbane Erholung und qualitätsvolles Wohnen am Wasser. Schritt um Schritt werten die Gemeinden und der Kanton Zürich den einstmals kanalisierten Aabach auf, machen ihn hochwassersicherer, ökologisch wieder wertvoller und für Wohnen und Erholung attraktiver.

Zugleich setzen sie sich für den Erhalt der Zeugen der Industrialisierung am Aabach ein, die im 19. Jahrhundert mit dem Boom der Textilindustrie begann und europaweite Ausstrahlung erlangte. Gross war der Bedarf an Energie zum Antrieb der Spinn- und Webmaschinen.

So entstanden die historischen Industrieanlagen am Aabach mit ihren Wasserkraftanlagen, die heute von dieser prägenden wirtschaftlichen Epoche zeugen und Teil einer bedeutenden Kulturlandschaft sind. Die dazu gehörenden Kanalanlagen sind von grossem landschaftlichem Reiz und ein wichtiger Teil der Technikgeschichte des Industriekantons Zürich. Viele der Kraftwerke verfügen zudem über faszinierende, bis heute funktionstüchtige historische Turbinenanlagen.

Sowohl der kantonalen Baudirektion als auch den Standortgemeinden und -städten Wetzikon, Seegräben und Uster ist es ein grosses Anliegen, die bestehende Kleinwasserkraftwerkskette am Aabach als Ganzes zu erhalten - aus denkmalpflegerischen, wasserbauhistorischen, energiepolitischen und städtebaulichen Gründen. In enger Absprache mit den Gemeinden, den Betreibern der Wasserkraftwerke und weiteren interessierten Kreisen haben das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) und die kantonale Denkmalpflege im Amt für Raumentwicklung (ARE) ein Gesamtkonzept zum Erhalt der insgesamt zwölf Kraftwerksanlagen erarbeitet. Nun beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Beitrag von maximal gut 21 Millionen Franken für deren Sanierung und langfristigen Erhalt aus dem Lotteriefonds zu bewilligen.

Mehr Strom nach ökologischen Anpassungen

Am besten lassen sich die Kraftwerke erhalten, wenn sie in Betrieb bleiben. Damit dies langfristig möglich ist, müssen sie den heutigen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, insbesondere den Bestimmungen des revidierten eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes. Dazu müssen sie vom heutigen Schwall-Sunk-Betrieb mit starken Schwankungen des Wasserpegels auf einen kontinuierlichen Betrieb mit mehr Restwasser umstellen und für Fische passierbar werden. Zudem muss der Hochwasserschutz verbessert werden. Das Erhaltungskonzept sorgt dafür und lässt sogar eine leichte Steigerung der Stromproduktion erwarten.

Lotteriefonds-Beitrag macht wirtschaftlichen Betrieb möglich

Die erforderlichen Investitionen für den Substanzerhalt und die Sanierung der Anlagen sowie für die Erfüllung der gesetzlichen Auflagen lassen sich über den Betrieb der Kraftwerke nur teilweise finanzieren. Die historische Auslegung der Kraftwerke mit langen Ausleitungskanälen und teils alten Anlagen sowie die zu erfüllenden denkmalpflegerischen Anforderungen schmälern deren Wirtschaftlichkeit. Damit das Sanierungsprojekt auf eine für die einzelnen Kraftwerksbetreiber wirtschaftlich tragbare Grundlage gestellt werden kann, sollen die ungedeckten Investitionskosten durch den Lotteriefonds übernommen werden. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse wurden die nicht gedeckten Investitionskosten für jedes Kraftwerk nach betriebswirtschaftlichen Kriterien einzeln ermittelt. Sie können aufgrund verschiedener Unwägbarkeiten aber zum heutigen Zeitpunkt noch nicht exakt beziffert werden. Der vom Regierungsrat beantragte Beitrag aus dem Lotteriefonds ist darum als Maximalbetrag zu verstehen, der im optimalen Fall nur zu einem Teil ausgeschöpft werden muss.

Die Anlagen werden unter Denkmalschutz gestellt. Um die denkmalpflegerische Qualität der baulichen Massnahmen sicherzustellen, begleitet die Denkmalpflege deren Planung und Ausführung eng.

Die zwölf historischen Wasserkraftwerke am Aabach

Wetzikon

Schönau:
Instandsetzung
Kulturfabrik: Wiederinbetriebnahme
Dürsteler: Wiederinbetriebnahme
Flos: Instandsetzung

Seegräben

Oberaathal:
Instandsetzung
Unteraathal: Wiederinbetriebnahme

Uster

Trümpler:
Instandsetzung
BUAG: Instandsetzung
Zellweger: Instandsetzung
Lenzlinger: Instandsetzung
Schliiffi: Instandsetzung
Turicum: Instandsetzung
Quelle: Text Kanton Zürich, Regierungsrat, Juli 2014
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