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Wasserkraftwerke verändern die Landschaft

Bau von Kraftwerken: Interessenabwägung zwischen Wirtschaftlichkeit und Ökologie


Bau von Kraftwerksanlagen
Auszüge aus:
Wasserkraftpotenzial der Schweiz, Abschätzung des Ausbaupotenzials der Wasserkraftnutzung im Rahmen der Energiestrategie 2050, Bundesamt für Energie BFE, Juni 2012
Nebst dem Interesse der Versorgungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit müsse als ökologisches Argument für die Wasserkraft auch der Klimaschutz einfliessen.
Das Potenzial unter „optimierten Nutzungsbedingungen“ setzt eine Änderung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen voraus, welche einen zusätzlichen Ausbau der Wasserkraft ermöglichen, ohne die Vorgaben der Bundesverfassung bezüglich Nachhaltigkeit und Schutz der Umwelt zu verletzen. Dafür braucht es ein klares Bekenntnis des Bundes und der Kantone zum Ausbau der einheimischen Wasserkraft, eine breite Akzeptanz in der Gesellschaft und eine stärkere Gewichtung der Nutzung bei Interessenabwägungen.

Die Mindestrestwassermengen im Rahmen der Interessenabwägung gemäss Artikel 33 wurde bei Konzessionserneuerungen nur selten erhöht , da die Kantone die wirtschaftlichen Interessen offenbar stärker gewichtet haben als die ökologischen.

Artikel 33 verlangt in einer Interessenabwägung die Prüfung, ob die Mindestrestwassermengen allenfalls zur Sicherung angemessener Restwassermengen erhöht werden müssen (z. B. wenn Schutzgebiete betroffen sind).

Der Bau von Kraftwerken und die Verwirklichung von von Hochwasserschutzprojekten führte zu einer Begradigung und Kanalisierung vieler Abschnitte der Mittellandflüsse. Durch diese Massnahmen war es möglich, grosse Flächen landwirtschaftlich genutzten Kulturlandes vor Hochwassern zu schützen, zu entwässern und so zu einer Ertragssteigerung bei der Lebensmittelproduktion beizutragen. Die Bauwerke veränderten allerdings auch das Strömungsverhalten der Fliessgewässer. Der veränderte Wasser- und Geschiebehaushalt der Flüsse hat u.a. die Gewässerökologie und die Ausdehnung der Hochwassergefährdungszonen beeinflusst.

Mit der Entsumpfung wurden auch die mit der Mückenplage eingehenden gesundheitlichen Gefahren eingedämmt. Alle grossen Mittellandflüsse nähren Grundwasservorkommen. Bei der Planung der Kraftwerke musste daher auch eine mögliche Veränderung des Grundwasserspiegels berücksichtigt werden. Das Absenken des Grundwasserspiegels kann die Stabilität von Bauwerken vermindern, welche in der Grundwasserzone erstellt wurden. Beim Bau der Anlagen für das Kraftwerk Wildegg-Brugg wurde mit zusätzlichen Wehren zusätzliche Stauflächen geschaffen, welche den Grundwasserspiegel konstant halten.

Die zahlreichen Wehre verhinderten den Geschiebetransport und die für einige Fischarten äusserst wichtigen regelmässigen Kiesverfrachtungen und die Erneuerung der Flusssohle. Strömungsliebende (rheophilen) und kieslaichende Fischarten wie Äschen, Bachforellen und Nasen verlieren in den begradigten Flussläufen ihre Lebensgrundlagen. Auch in den naturnah gestalteten Restwasserstrecken der Kraftwerke verändern sich die Flusssohlen nur kurzeitig während Hochwasserereignissen. Eine Naturverlaichung in den Restwasserstrecken ist nur daher eingeschränkt möglich.

Durch die Kanalisierung und der damit verbundenen Verengung der Flussquerschnitte wurden die Flüsse während Hochwasserereignissen daran gehindert, sich in Überflutungsräumen auszubreiten. Die Flutwellen verschoben sich daher immer schneller flussabwärts. Die Hochwasserpegel stiegen immer schnell und immer höher. Die Überschwemmungen dehnten sich immer häufiger in die Industrie- und Siedlungszonen entlang der Flussufer aus und verursachten dort grosse Schäden.

Die kantonalen Behörden unternahmen als Folge zu diesen Schadensereignissen zusammen mit den Kraftwerkbetreiben stärkere Anstrengungen, die Hochwassergefahrenzonen zu reduzieren und dabei gleichzeitig die Flusslandschaften ökologisch aufzuwerten. Drei von zahlreichen anderen Projekten sind der Neubau des Kraftwerks Hagneck am Bielersee, das Umgehungsgewässer beim Kraftwerk Rupperwil-Auensteinsowie die Ausweitung der Flussauen der entlang der Aare im Auenschutzpark Aargau. In den Umgehungsgewässern werden u.a. mit Lockströmungen Bedingungen geschaffen, welche es den rheophilen Fischarten ermöglichen, sich fortzupflanzen und sich vom Oberwasser des Kraftwerks in den Unterwasserbereich und umgekehrt zu verschieben.

Das Umweltbewusstsein hat sich im Verlauf der vergangenen Jahrzehnte gewandelt. Gleichzeitig erhält die Nutzung der Wasserkraft durch die Umsetzung der Energiestrategie 2050 und ein geändertes Konsumverhalten (Elektrifizierung, Digitalisierung)einen höheren Stellenwert bei der Energieversorgung. Bei den anstehenden Konzessionserneuerungen werden viele Aspekte wie Restwasserbestimmungen, die Sanierungsbestimmungen betreffend Geschiebe, Fischgängigkeit und Schwall-Sunk usw. neu bewertet und geregelt. Zahlreiche Gesetzeswerke wie Stromversorgungsgesetz, Gewässerschutzgesetz, Natur- und Heimatschutzgesetz, Wasserrechtsgesetz usw. nehmen Einfluss auf die Ausgestaltung der neuen Konzessionsvereinbarungen.

Realisierung von Umweltmassnahmen für das Kraftwerk Bremgarten-Zufikon

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat mit dem Beschluss vom 3. Dezember 2014 die AEW Energie AG verpflichtet, den Geschiebehaushalt bei Kraftwerk Bremgarten-Zufikon (KWBZ) gemäss Gewässerschutzgesetz Art. 43a zu sanieren.

Die KWBZ lagert alle zwei Jahre Kies vom Oberwasser ins Unterwasser des Kraftwerks um. An der Stauwurzel (am oberen Ende des Stausees) werden insgesamt etwa 12'000 m3 Kies der Reuss entnommen und im Unterwasser des KWBZ jeweils wieder in die Reuss geschüttet. Der für das Kraftwerk aufgestaute Flachsee macht sich flussaufwärts bis in die Gegend von Jonen bemerkbar. Die Einmündung des Jonenbach in die Reuss wird als seine Stauwurzel betrachtet.

Quelle: Text RAOnline
Hydraulische Stromerzeugung
Studie zum Ausbaupotenzial der Wasserkraft in der Schweiz 2019

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