Schule und Bildung
Schulreformen im Kanton Aargau
«Bildungskleeblatt»
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Strukturreform Schule Aargau - Vernehmlassungen 2008
BKS Vernehmlassung zum Bildungskleeblatt 2007
ER Vernehmlassung Bildungskleeblatt 2008
Politik: SVP Aargau 2008
Politik: FDP Aargau 2008
Politik: CVP Aargau 2008
BKS Vernehmlassung zu den 3 Oberstufenmodellen 2008
Politik: SP Aargau 2008
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Wirtschaft: AIHK 2008
Vernehmlassung: Strukturreform 2007
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"Bildungskleeblatt": Der politische Entscheidungsprozess
Vernehmlassung der Erlasse zum Bildungskleeblatt
Der Regierungsrat setzt den vom Grossen Rat beschlossenen Planungsbericht um

Mit angemessenen pädagogischen Konzepten soll die leistungsorientierte Volksschule den veränderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anforderungen begegnen können. Dazu schickt der Regierungsrat die Verfassungs- und Gesetzesänderungen zum Bildungskleeblatt in eine dreimonatige Vernehmlassung.

Der Grosse Rat hat die Reform am 25. September mit dem Planungsbericht Bildungskleeblatt beschlossen. Die Neuerungen sollen ab Schuljahr 2011/12 eingeführt werden.

Die Gesetzesänderungen betreffen hauptsächlich das Schulgesetz. In der Kantonsverfassung sollen zwei Paragrafen geändert werden. Zudem sind änderungen im Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen, im Betreuungsgesetz und im Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention vorgesehen. Die Vernehmlassungsvorlage ist bereits so aufgebaut, dass auch bei einer Volksabstimmung über jeden einzelnen Teil des Bildungskleeblatts abgestimmt werden kann. Die Volksabstimmung zur Eingangsstufe, zur Harmonisierung der Schulstrukturen, zu den Tagesstrukturen und zur Lektionenzuteilung mit Sozialindex Stellung ist für das Frühjahr 2009 geplant.

Vierjährige Eingangsstufe
Der Eintritt in die Schule bzw. in die Eingangsstufe erfolgt mit vollendetem viertem Lebensjahr. Die bisher freiwilligen Kindergartenjahre werden neu obligatorisch. Die Eingangsstufe dauert voraussichtlich vier Jahre (Basisstufe), der Regierungsrat kann diese aber um ein Jahr verkürzen (Grundstufe), wenn dies zur Harmonisierung mit den Kantonen des Bildungsraums Nordwestschweiz nötig ist.

In der Eingangsstufe werden die Kinder individuell gefördert; sie können die Stufe im eigenen Tempo durchlaufen. Sie spielen und lernen in einer altersgemischten Gruppe, die in der Regel von zwei Lehrpersonen im Team geleitet wird.

Bedarfsgerechte Tagesstrukturen
Die Gemeinden und Gemeindeverbände stellen im Rahmen der Schule Tagesstrukturen mit bedarfsgerechten Förder- und Betreuungsangeboten bereit, die nach pädagogischen Grundsätzen geführt werden. In einer ersten Phase werden die Gemeinden verpflichtet, eine Frühbetreuung und Mittagstische anzubieten. Im Vollausbau gehören ab 2016/17 Betreuungsangebote an den schulfreien Nachmittagen und nach der Schule dazu.

Der Besuch der Tagesstrukturen ist freiwillig. Der Kanton legt die Mindestanforderungen fest und leistet eine Anstossfinanzierung. Ab Beginn des Schuljahres 2011/12 zahlt der Kanton während drei Jahren bis zu 2000 Franken pro Tagesstrukturplatz an Investitionen und Betrieb. Danach werden die Kosten der Tagesstrukturen von Gemeinden und Eltern ohne Kantonsbeiträge getragen. Die bisher mögliche finanzielle Unterstützung über das Sozialhilfe- und Präventionsgesetz entfällt.

Zusätzliche Lektionen für belastete Gemeinden
Die Lektionenzuteilung mit Sozialindex gewährleistet eine gerechtere Ausstattung der Schulen mit Unterrichtslektionen. Dies geschieht, indem bei der Lektionenzuteilung die Bevölkerungsstruktur einer Gemeinde bezüglich sozialer, sprachlicher und kultureller Zusammensetzung berücksichtigt wird. Die Einführung erfolgt gestaffelt über vier Jahre. Damit kann eine Gemeinde bis zu 40 Prozent zusätzliche Lektionen erhalten.

Die Einführung des Sozialindex führt zu über 650 zusätzlichen Vollzeitpensen und wird für die Lehrpersonen in diesen Gemeinden eine spürbare und dringend nötige Entlastung bringen.

Schülerinnen und Schüler mit disziplinarischen oder sozialen Auffälligkeiten oder mit besonderen Lernschwierigkeiten sind künftig mit heilpädagogischer Unterstützung in Regelklassen zu fördern. Der Regierungsrat kann Gemeinden oder Gemeindeverbänden die Führung von Integrationskursen und -klassen gestatten, um anderssprachige Kinder und Jugendliche einzugliedern, die nicht gleich in Regelklassen unterrichtet werden können. Er kann auch die Führung von Spezialklassen gestatten, soweit eine grössere Zahl von Kindern und Jugendlichen mit disziplinarischen oder sozialen Auffälligkeiten oder mit besonderen Lernschwierigkeiten vorübergehend nicht in Regelklassen unterrichtet werden können.

Oberstufe mit Niveauklassen und Angeboten für besonders Leistungsfähige
An der Oberstufe werden zwei leistungsorientierte Schultypen unter demselben Dach mit insgesamt mindestens 11 Abteilungen und mindestens 220 Schülerinnen und Schülern geführt: eine Sekundarschule B, die auf eine Berufsausbildung und eine Sekundarschule M, die auf eine Ausbildung an einer Berufsmaturitätsschule oder ein Gymnasium vorbereiten. Die künftigen Schulzentren werden kleiner als heute, weil ein Jahrgang der Oberstufe neu an der Primarstufe geführt wird.

Für sehr leistungsfähige Schülerinnen und Schüler werden besondere Angebote geschaffen. Regierungsrat Rainer Huber weist im Zusammenhang mit kritischen Stimmen zur Zweigliedrigkeit der Oberstufe auf die vorliegenden Ergebnisse der Leistungsmessung Check 8 hin. Die grossen überschneidungen der Leistungen von Schülerinnen und Schülern der getesteten 8. Real-, Sekundar- und Bezirksschulklassen würden klar gegen ein dreigliedriges System und für Niveauklassen in mindestens drei Fächern sprechen.

Kleinere Abteilungen möglich

An der Volksschule soll die Abteilungsgrösse 25 Schülerinnen und Schüler nicht übersteigen. Der Regierungsrat kann zudem kleinere und nach Schultypen differenzierte Schülerzahlen festlegen.

Entlastung der Lehrpersonen

Regierungsrat Rainer Huber hat eine Studie zu den Belastungsfaktoren und zur Arbeitszeit von Lehrpersonen in Auftrag gegeben. In den nächsten Monaten werden zudem Lösungen erarbeitet, die zur Entlastung von Lehrpersonen führen sollen. Der Bildungsdirektor ruft die Schulleitungen und Schulpflegen auf, klare Prioritäten zu setzen und die grosse Belastung der Lehrpersonen zu berücksichtigen: "Die Reformen können nur gelingen, wenn sie von den Lehrpersonen bewältigt werden können", sagt Rainer Huber.

Für Lehrpersonen, Schulleitungen, Schulpflegen und Gemeindebehörden findet am Samstag, 15. Dezember 2007, in der Trafohalle in Baden eine Informationsveranstaltung statt. Details zu dieser Veranstaltung und weitere Informationen zum Bildungskleeblatt sind im Internet unter www.ag.ch/bildungskleeblatt zu finden.

Quelle: Kanton Aargau, Departement Bildung, Kultur und Sport, Dezember 2007

Links
Externe Links
Kanton Aargau
ALV Aargauischer Lehrerinnen und Lehrer Verband alv
Weitere Informationen
Bildungsforschung, -projekte & reformen Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS)
Avenir Suisse
Schweiz: Primarschule Best Practise
Avenir Suisse
Schweiz: Primarschule von morgen

Analyse der Schweizer Volksschulen
RAOnline Download
Quellen:
Universität Zürich, Insitut für Bildungsevaluation IBE
Sozialdemokratische Partei der Schweiz SPS
Analyse zur Volksschule zuhanden der SP Schweiz
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