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Welt-Aids-Tag 2007 :«Work Place Policy» für Menschen mit HIV

Die Aids-Hilfe Schweiz fordert die "Nicht-Diskriminierung" von HIV-positiven ArbeitnehmerInnen. Arbeitgeberverband hat die Situation erkannt.

Zum diesjährigen Welt-Aids-Tag lanciert die Aids-Hilfe Schweiz ihre "Work Place Policy". Dieses Arbeitsplatzreglement soll dazu beitragen, Vorurteile gegenüber Menschen mit HIV, Stigmatisierung oder gar Diskriminierung am Arbeitsplatz abzubauen.

Vielen HIV-positiven Menschen, die noch vor ein paar Jahren wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes keiner Arbeit nachgehen konnten, ermöglicht die medikamentöse Behandlung, wieder ins Erwerbsleben einzusteigen.

Rund 70% aller Betroffenen arbeiten. Das sind rund 15'000 Menschen, die ihren produktiven Beitrag für die Gesellschaft leisten.

Positiver Schritt des Arbeitgeberverbandes

Das Bewusstsein für die Situation der HIV-Positiven am Arbeitsplatz ist in der schweizerischen Öffentlichkeit, bei den Sozialversicherungen und den Arbeitgebern noch nicht genügend entwickelt. Ein erster positiver Schritt ist die Aussage von Thomas Daum, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes:

"In der Schweiz arbeiten rund 15 000 HIV-positive Menschen; eine Ansteckung ist nicht zu befürchten. Aus Arbeitgebersicht gibt es daher keinen Grund, betroffene Menschen bei der Einstellung und Beschäftigung zu diskriminieren. Dadurch bleiben die Betroffenen im Erwerbsleben integriert, und die Sozialversicherungen beziehungsweise die Gesellschaft werden nicht mit vermeidbaren Kosten belastet."

Auch Tamara Gerber, Mitglied der Geschäftsleitung von Starbucks Schweiz, wendet sich gegen die Diskriminierung von HIV-positiven Menschen:

"Starbucks pflegt eine Firmenkultur, in welcher die Behandlung der Mitarbeiter mit Würde und Respekt zentral ist. Wir anerkennen die Vielfalt als grundlegenden Bestandteil unserer Arbeitsweise. Wichtig ist es, sich mit Freude und Leidenschaft in die tägliche Arbeit einzubringen und unseren Gästen ein erfreuliches Erlebnis zu bieten. Beides hängt von der grundsätzlichen Einstellung des Mitarbeiters ab, und nicht davon, ob jemand HIV-positiv oder negativ ist."

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Rechtsberatung der Aids-Hilfe Schweiz für ArbeitnehmerInnen

Der grösste Teil der Anfragen von Menschen mit HIV/Aids an die Rechtsberatung der Aids-Hilfe Schweiz betrifft Schwierigkeiten am Arbeitsplatz. Dazu gehören Probleme mit der Pensionskasse und der Krankentaggeldversicherung, Datenschutzverletzungen, Mobbing durch Vorgesetzte oder KollegInnen oder sogar missbräuchliche Kündigungen.

Dies zeigen auch die Zahlen: Waren es im Jahre 2000 noch 9% der Anfragen, welche sich mit Arbeitsrecht befassten, waren es in den Jahren 2006 und 2007 rund 40%. Das bedeutet eine Beratungsanfrage täglich. Diese Fakten machen deutlich, dass im Vergleich zu früher heute viele HIV-positive Männer und Frauen wieder ins Arbeitsleben integriert sind. Gleichzeitig stossen sie aber am Arbeitsplatz auf viele Probleme, wegen deren sie eine Beratung aufsuchen.

Dies zeigen auch die Zahlen:

Waren es im Jahre 2000 noch 9% der Anfragen, welche sich mit Arbeitsrecht befassten, waren es in den Jahren 2006 und 2007 rund 40%. Das bedeutet eine Beratungsanfrage täglich. Diese Fakten machen deutlich, dass im Vergleich zu früher heute viele HIV-positive Männer und Frauen wieder ins Arbeitsleben integriert sind. Gleichzeitig stossen sie aber am Arbeitsplatz auf viele Probleme, wegen deren sie eine Beratung aufsuchen.

Befragung des Projekts P+IPS bestätigt die Aids-Hilfe Schweiz

Das Projekt P+IPS (Positive Integration Project Switzerland) des Kantonsspitals und der Fachstelle für Aids- und Sexualfragen St. Gallen, führte von Mai bis Oktober 2007 eine Befragung von 60 Personalfachleuten in KMU's und Grossunternehmen durch.

Bei den Ergebnissen war vor allem der Widerspruch zwischen den Feststellungen, "dass HIV nicht mehr generell als Krankheit angesehen wird, die zwangsläufig zu Invalidität führt " und "dass Menschen mit HIV immer noch als ein Gesundheitsrisiko (Ansteckung!) für ihre KollegInnen am Arbeitsplatz angesehen werden" festzustellen.

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Arbeitsplatzreglement (Work Place Policy)

Der grösste Teil der Anfragen von Menschen mit HIV/Aids an die Rechtsberatung der Aids-Hilfe Schweiz betrifft Schwierigkeiten am Arbeitsplatz. Dazu gehören Probleme mit der Pensionskasse und der Krankentaggeldversicherung, Datenschutzverletzungen, Mobbing durch Vorgesetzte oder KollegInnen oder sogar missbräuchliche Kündigungen.

Dies zeigen auch die Zahlen: Waren es im Jahre 2000 noch 9% der Anfragen, welche sich mit Arbeitsrecht befassten, waren es in den Jahren 2006 und 2007 rund 40%. Das bedeutet eine Beratungsanfrage täglich. Diese Fakten machen deutlich, dass im Vergleich zu früher heute viele HIV-positive Männer und Frauen wieder ins Arbeitsleben integriert sind. Gleichzeitig stossen sie aber am Arbeitsplatz auf viele Probleme, wegen deren sie eine Beratung aufsuchen.

Reglement Inhalt
Medizinische und juristische Grundlagen
Leitfaden zur Erstellung eines Reglements zu HIV/Aids am Arbeitsplatz
Muster-reglement zum Schutz vor Diskrimi-nierung am Arbeitsplatz aufgrund von HIV/Aids ...
Externe Links
Quelle: Workpositive.ch

"Arbeitsplatzreglement (Work Place Policy)"

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Wozu soll ein Reglement zu HIV/Aids am Arbeitsplatz gut sein?

Ein Reglement zu HIV/Aids am Arbeitsplatz verhindert, dass Sie unwissentlich und/oder unwillentlich gesetzeswidrig handeln.

Ein Arbeitsklima ohne Diskriminierungen ist für alle Mitarbeitenden von Nutzen, es wirkt motivierend und produktionsfördernd.

Mit einem Reglement zu HIV/Aids am Arbeitsplatz können Sie Ihr soziales Engagement gegen innen und aussen sichtbar unter Beweis stellen und signalisieren, dass Sie ein fortschrittlicher und offener Arbeitgeber mit sozialer Kompetenz sind. Dieses Engagement bringt Ihnen bei der Berichterstattung nach GRI (Global Reporting Initiative www.globalreporting.org) zusätzliche Punkte ein.

Mit Ihren Bestrebungen zum Abbau von Stigmatisierung und Vorurteilen gegenüber Menschen mit HIV/Aids leisten Sie einen wichtigen volkswirtschaftlichen Beitrag und helfen mit bei der Umsetzung der 5. IV-Revision, die unter anderem Massnahmen zur Erhaltung und zur Verbesserung der Erwerbsfähigkeit vorsieht.

Mit wenigen Anpassungen können Sie das vorgeschlagene Reglement so verändern, dass es sich auf HIV/Aids und weitere chronische Krankheiten bezieht. Sollten Sie sich dazu entscheiden, ein allgemeines Reglement zu erstellen und darin eine Richtlinie zu HIV/Aids zu integrieren, ist Ihnen die Aids-Hilfe Schweiz dabei gerne behilflich.

Aids-Hilfe Schweiz fordert zur aktiven Integration auf

Der Stellenwert, den die berufliche Integration und damit die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben für die Zufriedenheit und Gesundheit jedes Menschen haben, ist allgemein bekannt. Die Gefährdung der beruflichen Integration aufgrund von Stigmatisierung und Diskriminierung führt dazu, dass berufliches Können ungenutzt bleibt. Gleichzeitig werden die Sozialversicherungen durch die oft unnötige finanzielle Abhängigkeit der Betroffenen belastet. Diskriminierung kommt die Volkswirtschaft teuer zu stehen und zahlt sich nicht aus.

Die Aids-Hilfe Schweiz fordert deshalb die ArbeitgeberInnen auf, HIV-positive Menschen aktiv in den Arbeitsprozess zu integrieren und jegliche Stigmatisierung oder Diskriminierung zu vermeiden. Die Aids-Hilfe Schweiz ist gerne dabei behilflich, die nötigen Richtlinien und Massnahmen - zusammen mit den Arbeitgebern - zu erarbeiten und umzusetzen.

Quelle: Text Aids-Hilfe Schweiz November 2007

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Weitere Informationen und Links
Externe Links
UNAIDS Bericht 2006 LOVE LIFE - STOP AIDS
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