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Armut in der Schweiz
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Das soziale Existenzminimum Armutsgrenze
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Trotz Erwerbsarbeitseinkommen arm
Definitionen für statistische Angaben

Finanzielle Armut kann nach zwei Ansätzen definiert werden: dem absoluten und dem relativen Ansatz. In beiden Konzepten wird jeweils ausschliesslich die Einkommenssituation betrachtet, ohne allfällige Vermögenswerte (Einkommensarmut).

Die Armutsquote basiert auf einer «absoluten» Schwelle: Als arm gelten demnach Personen, die nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um die für ein gesellschaftlich integriertes Leben notwendigen Güter und Dienstleistungen zu erwerben. Dieser Definitionsansatz bezieht sich somit auf das soziale Existenzminimum. Damit bildet die Armutsquote eine Grundlage für die Evaluation der Sozialpolitik. Die Armutsgrenze setzt sich zusammen aus einem Pauschalbetrag für den Lebensunterhalt, den individuellen Wohnkosten sowie monatlich 100 Franken pro Person ab 16 Jahren für weitere Auslagen.

Die Armutsgefährdungsquote basiert auf einer «relativen» Schwelle: Als armutsgefährdet gelten Personen mit einem verfügbaren Äquivalenzeinkommen, das deutlich unter dem üblichen Einkommensniveau in dem betreffenden Land liegt. Armut wird somit als eine Form der Ungleichheit betrachtet. Vereinbarungsgemäss setzt die Europäische Union die Armutsgefährdungsgrenze bei 60 Prozent (OECD: 50%) des medianen verfügbaren Äquivalenzeinkommens an.

Die Quote der materiellen Entbehrung ist definiert als finanziell bedingter Mangel von mindestens drei Elementen aus neun europaweit koordinierten Kategorien:

Finanzielle Schwierigkeiten:

• nicht in der Lage sein, innerhalb eines Monats unerwartete Ausgaben von 2500 Franken zu tätigen

• nicht in der Lage sein, eine Woche Ferien pro Jahr weg von zuhause zu finanzieren,

• Zahlungsrückstände,

• nicht in der Lage sein, sich jeden zweiten Tag eine fleisch- oder fischhaltige Mahlzeit (oder vegetarische Entsprechung) zu leisten,

• nicht in der Lage sein, die Wohnung ausreichend zu heizen.

Nichtbesitz von langlebigen Gebrauchsgütern:

• keinen Zugang zu einer Waschmaschine haben

• nicht im Besitz eines Farbfernsehers sein

• nicht im Besitz eines Telefons sein

• nicht im Besitz eines Autos sein

Armut:

Finanzielle Armut kann nach zwei geläufigen Ansätzen definiert werden: dem absoluten und dem relativen Ansatz. Die Armutsquote basiert auf einer «absoluten» Grenze: Als arm gelten demnach Personen, die nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um die für ein gesellschaftlich integriertes Leben notwendigen Güter und Dienstleistungen zu erwerben. Dieser Definitionsansatz bezieht sich somit auf das soziale Existenzminimum. Damit bildet die Armutsquote eine Grundlage für die Evaluation der Sozialpolitik. Die verwendete Armutsgrenze leitet sich von den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) ab. Sie setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt, den individuellen Wohnkosten sowie monatlich 100 Franken pro Person ab 16 Jahren im Haushalt für weitere Auslagen. Die Armutsgefährdungsquote basiert auf einer «relativen» Grenze: Als armutsgefährdet gelten Personen in Haushalten mit finanziellen Ressourcen (ohne Vermögen), die deutlich unter dem üblichen Einkommensniveau im betreffenden Land liegen. Armut wird somit als eine Form der Ungleichheit betrachtet: Vereinbarungsgemäss setzt die Europäische Union die Armutsgefährdungsschwelle bei 60 Prozent des medianen verfügbaren Äquivalenzeinkommens an.

Armutsgefährdung:

Als armutsgefährdet gelten Personen in Haushalten mit einem Einkommen (ohne Vermögen), das deutlich unter dem üblichen Einkommensniveau im betreffenden Land liegt. Armut wird somit als eine Form der Ungleichheit betrachtet: Die Europäische Union setzt die Armutsgefährdungsschwelle bei 60 Prozent des verfügbaren Medianäquivalenzeinkommens an. Das BFS veröffentlicht zudem die Ergebnisse zur absoluten Armut, die anhand der auf einem sozialen Existenzminimum basierenden Armutsgrenze (Sozialhilfenormen) gemessen wird.

Dauerhafte Armutsgefährdung:

Als dauerhaft armutsgefährdet gelten Personen, die während mindestens drei von vier Jahren, einschliesslich im letzten Jahr, von Armutsgefährdung betroffen sind. Als Grundlage zur Berechnung der dauerhaften Armutsgefährdung dient die Erhebung SILC, bei der die gleichen Personen während vier Jahren befragt werden.

Bruttohaushaltseinkommen:

Das Bruttohaushaltseinkommen fasst alle Einkommen sämtlicher Mitglieder eines Privathaushalts zusammen (Einkommen aus unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, Renten und Sozialtransfers, Vermögenserträge usw.). Um den finanziellen Vorteil von selbst genutztem Wohneigentum oder eines Mietzinses unter dem marktüblichen Preis Rechnung zu tragen, wird bei den in der Schweiz veröffentlichten Indikatoren zum Bruttoeinkommen der betreffenden Haushalte eine «fiktive Miete» addiert. Die fiktive Miete entspricht dem Nutzungswert des Objekts nach Abzug der effektiven Wohnkosten. Die fiktive Miete wird nicht in allen Ländern berechnet. Sie wird bei europäischen Vergleichen zum verfügbaren Äquivalenzeinkommen nicht berücksichtigt.

Entbehrung «unerwartete Ausgabe»:

Nicht in der Lage sein, eine unerwartete Ausgabe in der Höhe jenes Betrages zu tätigen, der ungefähr einem Zwölftel der Armutsgefährdungsschwelle (60%) für Einpersonenhaushalte entspricht (in der Schweiz 2016: 2500 Franken innerhalb eines Monats).

Entbehrung «Ferien ausser Haus»:

Nicht in der Lage sein, eine Woche Ferien pro Jahr ausser Haus zu finanzieren.
Diese Fragen zur Entbehrung werden nur einem Haushaltsmitglied gestellt; die Antworten werden für sämtliche Haushaltsmitglieder übernommen. Sie sind Bestandteil der Fragen zur materiellen Entbehrung.

Materielle Entbehrung:

Die erhebliche materielle Entbehrung wird beschrieben als finanziell bedingter Mangel von mindestens vier von neun Elementen aus den nachfolgend geschilderten Kategorien. Diese europaweit koordinierten neun Kategorien von Entbehrungen betreffen folgende Bereiche: in der Lage sein, unerwartete Ausgaben in der Höhe jenes Betrages zu tätigen, der 1/12 der Armutsgefährdungsschwelle (bei 60%) für Einpersonenhaushalte entspricht; in der Lage sein, eine Woche Ferien pro Jahr weg von zu Hause zu finanzieren; keine Zahlungsrückstände (Hypothekenraten oder Miete, laufende Rechnungen, Ratenzahlungen für Mietkauf oder andere Darlehensrückzahlungen); in der Lage sein, jeden zweiten Tag eine fleisch- oder fischhaltige Mahlzeit (oder vegetarische Entsprechung) zu haben; in der Lage sein, die Wohnung ausreichend zu heizen; im Besitz einer Waschmaschine sein; im Besitz eines Farbfernsehers sein; im Besitz eines Telefons sein; im Besitz eines Autos sein.

Verfügbares Einkommen:

Das verfügbare Einkommen wird berechnet, indem vom Bruttoeinkommen die obligatorischen Ausgaben abgezogen werden. Dazu gehören Sozialversicherungsbeiträge, Steuern, Krankenkassenprämien für die Grundversicherung, bezahlte Alimente und andere zu leistende Unterhaltsbeiträge.

Verfügbare Haushaltseinkommen:

Das verfügbare Haushaltseinkommen wird berechnet, indem vom Bruttoeinkommen die obligatorischen Ausgaben abgezogen werden. Dazu gehören Sozialversicherungsbeiträge, Steuern, Krankenkassenprämien für die Grundversicherung, bezahlte Alimente und andere zu leistende Unterhaltsbeiträge.

Verfügbares Äquivalenzeinkommen:

Das verfügbare Äquivalenzeinkommen wird ausgehend vom verfügbaren Haushaltseinkommen unter Einbezug der Haushaltsgrösse mittels Äquivalenzskala berechnet. Um die Skaleneffekte zu berücksichtigen (eine vierköpfige Familie muss nicht vier Mal so viel ausgeben wie eine Einzelperson, um denselben Lebensstandard zu erreichen), werden die Personen im Haushalt gewichtet: Die älteste Person mit 1,0, jede weitere Person ab 14 Jahren mit 0,5 und jedes Kind unter 14 Jahren mit 0,3 (Werte entsprechen der neuen OECD-Äquivalenzskala). Die äquivalente Haushaltsgrösse entspricht der Summe der Personengewichte. Für europäische Vergleiche wird das verfügbare Äquivalenzeinkommen mittels Kaufkraftstandard (KKS) ausgedrückt. Der KKS ist eine Währungseinheit, die die von Land zu Land unterschiedlichen Preisniveaus bereinigt. Mit einem KKS kann in jedem Land die gleiche Menge an Waren und Dienstleistungen erworben werden, was den Vergleich wirtschaftlicher Indikatoren verschiedener Länder ermöglicht.

Verhältnis S80/S20:

Das Verhältnis S80/S20 bzw. die Quote S80/S20 gibt das Verhältnis des gesamten Einkommens der reichsten 20 Prozent zu jenem der ärmsten 20 Prozent der Bevölkerung an. Sie ist ein Mass der Ungleichheit bei der Einkommensverteilung in einer bestimmten Gesellschaft. Je höher das Verhältnis S80/S20, desto grösser ist die Ungleichheit bei der Verteilung. Ein Wert von 4,0 beispielsweise sagt aus, dass die Einkommen der wohlhabendsten Personen zusammengenommen viermal so hoch sind wie jene der am schlechtesten gestellten Personen. Berechnungsgrundlage ist das verfügbare Äquivalenzeinkommen.

Quelle: Text BUNDESAMT FÜR STATISTIK BFS, April 2016, Mai und November 2017

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Das soziale Existenzminimum: Armutsgrenze

Gemäss Richtlinien der SKOS (Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe) ist das Ziel des sozialen Existenzminimums neben der Sicherung des physischen Überlebens auch die Teilhabe am Sozial‐ und Erwerbsleben. Das soziale Existenzminimum besteht aus mehreren bedarfsbezogen Komponenten: Wohnkosten, Gesundheitskosten, Grundbedarf und situationsbedingte Leistungen.

Das soziale Existenzminimum beinhaltet folgende Komponenten:

die Wohnkosten (namentlich die Miete), die im marktüblichen lokalen Rahmen liegen müssen,
einen Grundbedarf für die wichtigsten Ausgaben: Nahrung, Getränke, Bekleidung, Gesundheitskosten, Energie, Produkte für die Reinigung, Fahrkosten, etc.
die Kosten der kantonalen Grundprämie der Krankenkasse.

SKOS Der Grundbedarf in der Sozialhilfe 2019

Die verwendete Armutsgrenze leitet sich von den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) ab. Sie setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt, den individuellen Wohnkosten sowie monatlich 100 Franken pro Person ab 16 Jahren im Haushalt für weitere Auslagen.

In der Schweiz lagen die offiziellen Armutsgrenzen 2016 bei einem Monatseinkommen für ...

eine Einpersonen bei 2'247 Fr.
zwei Erwachsene mit zwei Kindern bei 3'981 Fr.

Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS), 2018

In der Schweiz lagen die offiziellen Armutsgrenzen 2015 bei einem Monatseinkommen für ...

eine Einpersonen bei 2'239 Fr.
zwei Erwachsene mit zwei Kindern bei 3'984 Fr.

Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS), 2017

In der Schweiz lagendie offiziellen Armutsgrenzen 2011 bei einem Monatseinkommen für ...

einen Einpersonen-Haushalt bei 2'200 Fr.
ein Ehepaar mit zwei Kindern bei 4'050 Fr.

Von diesem Betrag müssen der allgemeine Lebensunterhalt (Nahrungsmittel, Kleidung, Hygiene, Mobilität, Unterhaltung etc.) sowie die Wohnkosten und Versicherungen bezahlt werden, nicht jedoch die Kosten für die obligatorische Krankenversicherung.

Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS), 2013

In der Schweiz lagen die offiziellen Armutsgrenzen 2006 bei einem Monatseinkommen für ...

einen Einpersonen-Haushalt bei 2'480 Fr.
ein Ehepaar mit zwei Kindern bei 4'600 Fr.

Diese Zahlen betreffen das Netto-Einkommen nach Sozialabzügen und Steuern.

Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS), 2007

Als "Working-Poor" gelten erwerbstätige Personen, die mindestens eine Stunde pro Woche arbeiten und in einem Haushalt leben, der mindestens über ein volles Erwerbspensum verfügt (d.h. der kumulierte Erwerbsumfang der Haushaltsmitglieder beträgt mindestens 90% oder 36 Stunden pro Woche).

Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS), 2007

Die Armutsgefährdungsschwelle 2015

Die Armutsgefährdungsquote basiert auf einer «relativen» Schwelle: Als armutsgefährdet gelten Personen mit einem verfügbaren Äquivalenzeinkommen, das deutlich unter dem üblichen Einkommensniveau in dem betreffenden Land liegt. Armut wird somit als eine Form der Ungleichheit betrachtet. Vereinbarungsgemäss setzt die Europäische Union die Armutsgefährdungsgrenze bei 60 Prozent (OECD: 50%) des medianen verfügbaren Äquivalenzeinkommens an.

Zur Veranschaulichung:

2015 betrug die Armutsgrenze durchschnittlich 2'239 Franken pro Monat für eine Einzelperson und 3'984 Franken für zwei Erwachsene mit zwei Kindern.

Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS), 2017
Die auf dieser Seite aufgeführten Definitionen wurden vom Bundesamt für Statistik im Laufe der Zeit publiziert. Der Wortlaut und die Referenzdaten für diese Umschreibungen werden von den Behörden ab und zu abgeändert bzw. aktualisiert. Die aktuell gültigen Definitionen können Sie über die unten beigefügten Links erfahren.

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Externe Links
Bundesamt für Statistik BFS
BFS Einkommen und die Lebensbedingungen (SILC)
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