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Nationale Konferenz zur Bekämpfung der Armut 2010
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Gesellschaft, Gesundheit u. Soziales
Nationale Konferenz zur gemeinsamen Bekämpfung der Armut
Gemeinsame Erklärung von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden

Auch in der Schweiz leben armutsgefährdete und armutsbetroffene Menschen. Armut in der Schweiz hat vielfältige Ursachen und betrifft unterschiedliche Lebensbereiche. Auf allen staatlichen Ebenen wird schon sehr viel unternommen, um die Armut zu verringern. Es sind jedoch zusätzliche Anstrengungen notwendig. Armut kann nur gemeinsam bekämpft werden. Alle sind deshalb aufgerufen, die Anstrengungen zugunsten der betroffenen Menschen zu verstärken.

Bund, Kantone, Städte und Gemeinden sind gemeinsam in verschiedenen Bereichen tätig und setzen ihre Priorität auf folgende Handlungsfelder: Der Bund übernimmt die Leitung beim Ziel, die betroffenen und gefährdeten Personen besser darin zu unterstützen, ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen und zu nutzen. Zu diesem Zweck soll die Zusammenarbeit der Systeme und Institutionen der sozialen Sicherheit verbessert werden. Die Kantone und Städte setzen ihren Schwerpunkt insbesondere auf die Bekämpfung der Familienarmut. Zudem haben sie die Frühförderung zuoberst auf ihre politische Agenda gesetzt. Im Weiteren wollen die Gemeinden die Zusammenarbeit unter den Gemeinden sowie mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft vor Ort intensivieren. Alle drei politischen Ebenen arbeiten dabei mit den entsprechenden Nichtregierungsorganisationen zusammen.

An der heutigen Armutskonferenz standen insbesondere die zwei Themen (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt und Ergänzungsleistungen für Familien im Zentrum der Diskussionen.

1. (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt

In der Zusammenarbeit zwischen den Institutionen – der interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) – muss verstärkt das Interesse der betroffenen Personen ins Zentrum der Anstrengungen gerückt werden. Es geht darum, betroffene und gefährdete Personen besser darin zu unterstützen, ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen und zu nutzen. Die Zusammenarbeit ist auf dieses Ziel hin weiterzuentwickeln. Gestützt auf die in den vergangenen Jahren gemachten Erfahrungen haben sich die IIZ-Partnerinnen und -Partner auf die folgenden Ziele geeinigt:

- Die Zusammenarbeit und die Koordination werden institutionalisiert und laufend weiterentwickelt. Um die Zusammenarbeit verbindlich zu regeln, werden auf Bundesebene ein Steuerungs- sowie ein Koordinations- und Entwicklungsgremium eingesetzt. Zudem wird eine IIZ-Fachstelle eingerichtet.

- Weitere Möglichkeiten der Kooperation auf Systemebene und im Einzelfall werden geprüft. Im Vordergrund stehen die vermehrte Nutzung gemeinsamer Instrumente, die Begleitung der Betroffenen durch systemübergreifende Job-Coaches oder der Einsatz von Bildungsguthaben.

- Zusätzliche relevante Handlungsfelder und Akteure werden einbezogen. Unter anderem sind die Betroffenen selber, die Akteurinnen und Akteure des Bildungs- und Gesundheitswesens sowie die Arbeitgeber wo möglich und sinnvoll einzubinden.

Die Armutskonferenz bot den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Gelegenheit, die Frage zu diskutieren, wie die interinstitutionelle Zusammenarbeit in Bezug auf die Armutsbe-kämpfung wirksamer werden kann.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz haben die Frage diskutiert: «Wie kann die IIZ wirksamer werden in Bezug auf die Armutsbekämpfung?». Die Rückmeldungen aus den Diskussionen der Konferenzteilnehmenden stimmten mehrheitlich mit den Ansätzen, welche die IIZ-Partner für die Weiterarbeit festgelegt haben, überein. Hervorgehoben wurden insbesondere folgenden Aspekte: der Mensch muss im Mittelpunkt stehen und nicht die Organisation, Integrationsmassnahmen sollen gemeinsam finanziert werden (Schaffung eines Massnahmenpools), ein zielgruppenspezifisches Case Management soll eingeführt werden, die Zusammenarbeit muss präventiv ausgerichtet werden, wichtig ist eine schnelle, aber nachhaltige berufliche Integration, die Unternehmen sollen einbezogen werden.

Erklärung Bund, Kantone, Städte, Gemeinden

Das Eidgenössische Departement des Innern EDI und die Konferenz der kantonalen Sozial•direktorinnen und Sozialdirektoren SODK, die Städteinitiative Sozialpolitik, eine Sektion des Schweizerischen Städteverbandes, und der Schweizerische Gemeindeverband unterstützen die Bestrebungen der IIZ-Partnerinnen und -Partner zur Verbesserung der Zusammenarbeit, damit armutsgefährdeten und armutsbetroffenen Personen der (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt gelingt. Sie werden dafür sorgen, dass die IIZ-Gremien die an der Armutskonferenz gesetzten Schwerpunkte berücksichtigen, wenn sie ihr Arbeitsprogramm festlegen. Und sie werden ihren Beitrag dazu leisten, dass die Ziele der Partner erreicht werden.

2. Ergänzungsleistungen für Familien

Familien sind oftmals besonders armutsgefährdet. Mit Kindern steigen die Kosten für den Lebensunterhalt, gleichzeitig sind die Möglichkeiten, erwerbstätig zu sein, durch die familiären Aufgaben eingeschränkt. So erzielen Familien vielfach trotz Erwerbsarbeit nicht genügend Einkommen, um ihre Existenz ausreichend mit eigenen Mitteln zu sichern.

Familien können unter anderem durch spezifische finanzielle Zusatzleistungen - Familien-Ergänzungsleistungen (FamEL) - unterstützt werden. Verschiedene Kantone haben eigene Modelle diskutiert und teilweise bereits eingeführt. Die SODK strebt langfristig eine Lösung auf Bundesebene an. Im Hinblick darauf, und um die Bemühungen der Kantone zu unterstützen, hat die SODK an ihrer Jahreskonferenz vom 25. Juni 2010 Empfehlungen zur Ausgestaltung kantonaler FamEL verabschiedet. Diese umfassen folgende Grundsätze:

- Für den Anspruch auf FamEL soll eine eigene Erwerbsarbeit vorausgesetzt werden.
- Die FamEL und die bereits bestehenden Bedarfsleistungen sind aufeinander abzustimmen.
- Schwelleneffekte sind zu vermeiden.
- Die FamEL sind so auszugestalten, dass ein Erwerbsanreiz besteht.
- Die FamEL sollen die Vereinbarkeit zwischen Erwerbsarbeit und Familie fördern.

Ziel ist es, einkommensschwache Familien zu stärken und zu unterstützen und die Familienarmut zu bekämpfen. Städte und Gemeinden leisten ihren Beitrag zur Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie unter anderem durch die Förderung der Kinderbetreuung.

Die unterzeichnenden staatlichen Ebenen verpflichten sich, alle zwei Jahre Bilanz zu ziehen über die Wirkung der Arbeiten zur Gesamtschweizerischen Strategie zur Armutsbekämpfung. Diese Diskussion soll im Rahmen des institutionalisierten, regelmässig stattfindenden Nationalen Dialogs Sozialpolitik Schweiz stattfinden. Die Nichtregierungsorganisationen und die Armutsbetroffenen werden dabei einbezogen.

Bundesrat Didier Burkhalter, Vorsteher des Eidg. Departement des Innern

Regierungsrätin Katrin Hilber, Präsidentin der Konferenz der kantonalen (EDI) Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK)

Stadtrat Martin, Stadt Zürich, Präsident Städteinitiative Sozialpolitik Sektion des Schweizerischen Städteverbandes

Ulrich König, Direktor Schweizerischer Gemeindeverband

Quelle: Eidgenössisches Departement des Innern, November 2010

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