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Menschenrechte
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde 1950 in Rom abgeschlossen. In diesem Vertrag sind grundlegende Menschenrechte verankert wie z.B. das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, auf ein faires Gerichtsverfahren, auf Achtung der Privatsphäre, die Meinungsäusserungsfreiheit oder das Verbot der Diskriminierung.

Artikel 2

Recht auf Leben

Artikel 3

Verbot der Folter, der unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung

Artikel 4

Verbot der Sklaverei, Leibeigenschaft, Zwangs- und Pflichtarbeit

Artikel 5

Recht auf Freiheit und Sicherheit

Artikel 6

Anspruch auf ein billiges (faires) Verfahren beim Entscheid über zivilrechtliche Ansprüche oder Verpflichtungen und über die Stichhaltigkeit strafrechtlicher Anklagen

Artikel 7

Grundsatz der Gesetzmässigkeit von Delikten und Strafen und Verbot der Rückwirkung des Strafrechts

Artikel 8

Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und des Briefverkehrs.

Artikel 9

Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

Artikel 10

Meinungsäusserungsfreiheit

Artikel 11

Versammlungs- und Vereinsfreiheit

Artikel 12

Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen

Artikel 13

Recht auf wirksame Beschwerde bei einer nationalen Instanz

Artikel 14

Diskriminierungsverbot

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Quelle: UNICEF Deutschland
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