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Schweiz: Erdbebenvorsorge soll intensiviert werden

Die Bevölkerung der Schweiz ist vor Erdbeben nicht ausreichend geschützt. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, das Massnahmenprogramm des Bundes zur Erdbebenvorsorge zu intensivieren und die Kantone und Gemeinden sowie Private weiterhin fachlich zu unterstützen.

Beschleunigungskarte:
Während in grossen Teilen des Mittellandes und im Tessin die Farben blaugrün und dunkelgrün - also Farben für Beben mit geringerem Schadenpotential - vorherrschen, sind die Regionen Basel und vor allem das Wallis stark gelb oder gar gelbrot eingefärbt.

Letztere Farben stehen für mögliche stärkere Grundbeschleunigungen und folglich auch einem möglichen grösseren Schadenspotential. Gegenüber der ersten Risiko-Karte von 1978 musste das Gebiet höchster Gefährdung im Wallis ausgedehnt werden.

Die Gefährdung in Basel erweist sich als etwas höher als früher angenommen. In einigen Regionen wie Genf und Bodensee wurde die erwartete Gefährdung reduziert.

Die Erdbebengefährdung in der Schweiz wird als mässig bis mittel eingestuft.

Dies bedeutet, dass in der Schweiz starke Erdbeben auftreten können, jedoch deutlich seltener als in hoch gefährdeten Gebieten, wie zum Beispiel in der Türkei. Aufgrund der dichten Besiedlung und der hohen Sachwerte stellen in der Schweiz Erdbeben das grösste Schadenpotential unter den Naturgefahren dar.

Langfristig gesehen ist das Erdbebenrisiko vergleichbar mit dem Hochwasserrisiko.

Die Schweiz ist glücklicherweise seit vielen Jahrzehnten von schweren Erdbeben verschont geblieben.

Kenntnisse über historische Erdbeben in der Schweiz und wiederholte Erfahrungen mit schweren Erdbeben weltweit machen jedoch deutlich, wie wichtig es ist, die Verletzlichkeit der Bauten und Infrastrukturen zu vermindern.

Seit Dezember 2000 setzt der Bund ein Massnahmenprogramm zur Erdbebenvorsorge um. Der Bundesrat hat heute einen Bericht des UVEK über die bisher getroffenen Massnahmen und die für den Zeitraum 2009-2016 zu realisierenden Massnahmen verabschiedet.

Die Förderung der Erdbebenvorsorge

Kantone, Gemeinden und Privaten sollen als Baubehörden und Bauherren ihre Selbstverantwortung stärker wahrnehmen. Die Erfahrungen zeigen, dass ohne klare gesetzliche Regelungen, geeignetes Normenwerk und sorgfältige Kontrollen die Erdbebensicherheit oft vernachlässigt wird. Die Mehrheit der Kantone kontrolliert heute die Erdbebensicherheit ihrer wichtigsten Gebäude und verlangt, dass die Vorschriften zur Erdbebenvorsorge bei kantonalen Bauvorhaben angewendet werden. Bei privaten Bauprojekten hingegen kontrollieren derzeit aber nur die Kantone Basel-Stadt und Wallis die Anwendung der Normen. Untersuchungen haben gezeigt, dass bei vielen Bauvorhaben von Privaten und Gemeinden die Erdbebensicherheit noch viel zu selten berücksichtigt wird.

Vor diesem Hintergrund muss der Bund seine Rolle als Promotor und Koordinator der Erdbebenvorsorge weiterführen und intensivieren. Dies bedeutet vor allem, dass er als Vorbild wirkt sowie kantonale, kommunale und private Aktivitäten methodisch unterstützt. Mit der Vorbereitung und Verbreitung von Information, Grundlagen und Instrumenten zielt er darauf ab, die Betroffenen zu sensibilisieren und dadurch präventive Massnahmen zu fördern.

Schutz von Infrastrukturen

Besonders schützenswert sind Infrastrukturbauten, die nach einem Erdbeben in der Rettungs- und Bewältigungsphase unbedingt erforderlich sind (z.B. Akutspitäler, essentielle Kommunikationssysteme und Verbindungsstrassen), sowie jene Infrastrukturen, deren Ausfall besonders grosse Konsequenzen hat, (z.B. Stromversorgung). Darüber hinaus sollten aber alle Infrastrukturen einen gewissen Schutz vor Erdbeben aufweisen, um Schäden und Betriebsunterbrüche zu minimieren. Der Bund trifft Massnahmen, um die Erdbebensicherheit von Infrastrukturen in seinem Zuständigkeitsbereich zu erfassen und zu verbessern.

Die meisten Infrastrukturen (mit Ausnahme der Staudämme und Kernkraftanlagen) in der Schweiz wurden gänzlich ohne oder nach ungenügenden Anforderungen bezüglich Erdbeben bemessen und gebaut.

Ihre Erdbebentauglichkeit muss deshalb generell untersucht werden. Für den Schutz von Brücken und Gebäuden bestehen Schutzziele und Vorschriften durch die Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (sia). Für andere Infrastrukturelemente wie z.B. Transformatoren, Stehtanks, Leitungen oder Geräte, fehlen jedoch heute weitgehend praxistaugliche Schutzziele, technische Grundlagen und bauliche Lösungsansätze. Die Schliessung dieser Lücke wird ein Schwerpunkt des Massnahmenprogramms des Bundes für den Zeitraum 2009-2016 sein.

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Das Massnahmenprogramm des Bundes zur Erdbebenvorsorge

Bisher fehlt eine rechtliche Grundlage, die es dem Bund erlauben würde, eine einheitliche Regelung zur Erdbebenvorsorge auf allen Ebenen umzusetzen. Der Bund kann Vorschriften und Massnahmen zur Erdbebenvorsorge in seinem Kompetenzbereich erlassen und umsetzen, d.h. für die eigenen Bauten, sowie für die Bauten und Anlagen, die er beaufsichtigt oder subventioniert. Im übrigen kommt dem Bund nur eine fördernde Rolle zu.

Das Massnahmenprogramm des Bundes zur Erdbebenvorsorge lässt sich in sieben Kernpunkten zusammenfassen:

1. Erdbebensicherung von Bauwerken im Rahmen von Bauprojekten.

Für Neubauten verlangt und kontrolliert der Bund die Anwendung der Erdbebenvorschriften der Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins sia. Bei bestehenden Bauten beurteilt er die Erdbebensicherheit im Rahmen von Umbau- und Instandsetzungsprojekten und ordnet die erforderlichen und verhältnismässigen Ertüchtigungsmassnahmen an. Dies gilt für die Bundesbauten sowie für vom Bund genehmigte oder finanzierte Bauten.

2. Inventar der Erdbebensicherheit und Ertüchtigung wichtiger Bundesbauten.

Seit 2001 erstellt der Bund ein Inventar der Erdbebensicherheit aller wichtigen Bundesbauten. Ziel dieses Inventars ist, Bauwerke mit einem hohen Erdbebenrisiko zu identifizieren und für eine vertiefte Analyse und allfällige Ertüchtigung zu priorisieren. Bei priorisierten Bauten findet, falls verhältnismässig, eine Ertüchtigung innerhalb von 20 Jahren statt.

3. Erdbebensicherung von wichtigen Infrastrukturen im Einflussbereich des Bundes.

Der Bund entwickelt die Grundlagen und Anwendungsinstrumente zur Beurteilung der Erdbebensicherheit und zur Erdbebensicherung von wichtigen Infrastrukturen in seinem Einflussbereich und setzt sie um.

4. Erdbebensicherung von Kulturgütern.

Der Bund entwickelt methodische Ansätze zur Beurteilung der Erdbebensicherheit und zur Erdbebensicherung von Kulturgütern und wendet sie auf Kulturgüter von nationaler Bedeutung an.

5. Einsatzkonzept des Bundes im Falle eines Erdbebens.

Der Bund bereitet Einsatzkonzepte in den Bereichen Führung, Warnung und Alarmierung, Ortung und Rettung, medizinische Versorgung und Betreuung, Wiederinstandstellung der Infrastruktur, Verkehrsmanagement, Schutz von Kulturgütern und Koordination von internationaler Hilfe im Inland vor und setzt sie in seinen Notfall- und Einsatzplanungen um.

6. Erdbebenüberwachung und Gefährdungsanalyse.

Die Überwachung von Erdbeben und die seismische Gefährdungsabschätzung gehören zum Kernauftrag des Schweizerischen Erdbebendienstes (SED) der ETH Zürich. Dieser betreibt dafür zwei seismische Messnetze und einen 24-Stunden-Pikettdienst zur Warnung der Behörden.

7. Förderung der Erdbebenvorsorge.

Durch Sensibilisierung, Information, die Vorbereitung und Verbreitung von Grundlagen und Lösungsansätzen fördert der Bund das Bewusstsein und die Selbstverantwortung der Entscheidungsträger und der Bevölkerung und unterstützt dadurch die Realisierung von präventiven Massnahmen.

Quelle: Text Bundesamt für Umwelt BAFU, Schweiz, April 2009
Schweiz Erdbebenvorsorge - Massnahmenprogramm 2013
Schweiz Massnahmenprogramm 2017 bis 2020 2017

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Publikationen: Erdbebenvorsorge - Gefahrenprävention
RAOnline Downloads
Quelle Bundesamt für Umwelt BAFU, Schweiz
Erdbebenrisikomanagement - Massnahmen
des Bundes
Bericht an den Bundesrat
Standbericht und Planung für den Zeitraum 2017 bis 2020
Juni 2017
1,2 MB PDF Download
Quelle Bundesamt für Umwelt BAFU, Schweiz
Erdbebenvorsorge und Lifelines 2005 - 2008
Bericht und Massnahmenvorschläge 2009-2015
572 KB PDF Download
Quelle Bundesamt für Umwelt BAFU, Schweiz
Erdbebenrisikomanagement - Massnahmen
des Bundes
Bericht an den Bundesrat
Standbericht und Planung für den Zeitraum 2021 bis 2024
Oktober 2020
5,9 MB PDF Download
Quelle Bundesamt für Umwelt BAFU, Schweiz
Erdbebenvorsorge des Bundes: 20-jähriges Bestehen des Massnahmenprogrammes
Faktenblatt
Dezember 2020
214 KB PDF Download

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Erdbeben in der Schweiz Gefährdungszonen
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