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Der Wolf ist da - wir bereiten uns vor

Der Kanton St.Gallen bereitet sich auf die kommende Weide- und Alpsaison mit einem Wolfsrudel vor. Es entsteht eine Anlaufstelle für Herdenschutz. Das St.Galler Konzept Wolf regelt die Zuständigkeiten und die Entwicklung des Rudels wird genau beobachtet.

Im Jahr 2012 hat sich im Calandagebiet ein Wolfsrudel gebildet - erstmals nach der Ausrottung des Wolfes in der Schweiz im 19. Jahrhundert.

Wolf im Alpinen Zoo in Les Marécottes VS
Die Wölfe sind von der sich ausbreitenden Wildpopulation in Italien zugewandert. Zurzeit leben im Calandagebiet acht Wölfe. Wahrscheinlich gibt es in diesem Jahr weiteren Nachwuchs.

Es ist davon auszugehen, dass ein Teil dieses Rudels in andere Gebiete abwandert und die Ausbreitung der Wölfe in der Schweiz weiter voranschreitet. Weil die Entwicklung sehr ungewiss ist, bereiten sich die zuständigen kantonalen und eidgenössischen Fachstellen auf die rasch ändernden Bedingungen vor und haben verschiedene Vorkehrungen getroffen.

Der Wolf ist in der Schweiz durch die Berner Konvention geschützt. Als Folge des Schutzes wachsen die Wolfspopulationen in Europa, und viele Gebiete werden nach seiner Ausrottung wieder besiedelt. Dies gilt auch für die Schweiz. Aufgrund seines Schutzstatus begleiten Bund und Kanton die Rückkehr des Wolfes, um übermässige Schäden abzuwenden.

Herdenschutz und St.Galler Konzept Wolf

Diese neue Situation stellt die Betroffenen vor grosse Herausforderungen. Insbesondere müssen Kleinviehherden vor Wölfen geschützt werden. In Gebieten mit regelmässiger Wolfspräsenz hat sich der Einsatz von Herdenschutzhunden bewährt.

Wolf im Alpinen Zoo in Les Marécottes VS
Beim landwirtschaftlichen Zentrum St.Gallen in Salez wird eine Anlaufstelle Herdenschutz aufgebaut, welche die betroffenen Landwirte beim Aufbau und Betrieb des Herdenschutzes und bei Fragen der Struktur der Alpbewirtschaftung berät und unterstützt. Zudem steht eine nationale Eingreiftruppe für den Herdenschutz bereit, wenn plötzlich Schäden auftreten.
Das Konzept Wolf St.Gallen regelt unter anderem die Zuständigkeiten und die Massnahmen zur Überwachung der Wolfssituation (Monitoring), zum Herdenschutz (Prävention) und bei Schadensfällen an Nutz- und Wildtieren. Gerissene Nutztiere werden entschädigt. Die Nutztierhalter werden beim Aufbau des Herdenschutzes unterstützt und die Jägerschaft für die Unterstützung beim Monitoring entschädigt.

Menschen und Wölfe

Wie andere Wildtiere meiden Wölfe Begegnungen mit Menschen. Obwohl sie sich bei der Nahrungssuche in der Nähe von Siedlungen aufhalten können, besteht für Menschen keine Gefahr. Dies bestätigen Nachbarländer wie Frankreich oder Italien, wo Wölfe seit Jahrzehnten wieder heimisch sind. Dennoch gilt: Wölfe sind Wildtiere und dürfen nicht gefüttert werden.

Quelle: Text Kanton St. Gallen, Volkswirtschaftsdepartement, April 2013
Konzept Wolf Schweiz
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Wölfe in der Schweiz
Quelle: BAFU
Konzept Wolf 2016
Vollzugshilfe des BAFU zum Wolfsmanagement
in der Schweiz
vom Januar 2016
1,6 MB PDF-File
PDF Download
 
Quelle: BAFU
Konzept Wolf 2010
Managementplan für den Wolf in der Schweiz
vom 10. März 2008 - Stand 1. Mai 2010
304 KB PDF-File
PDF Download
Quelle: BAFU

Konzept Wolf 2014
Konsultationsentwurf
vom 2. Juni 2014
340 KB PDF-File
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Quelle: BAFU
Konzept Wolf 2010
Managementplan für den Wolf in der Schweiz
vom 10. März 2008 - Stand 1. Mai 2010
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Wölfe im Kanton St. Gallen
Quelle: Kanton St. Gallen

Konzept Wolf 2013
Strategische Ziele - Managementplan für den Wolf im Kanton St. Gallen
vom April 2013
600 KB PDF-File
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Wölfe im Kanton Zürich
Quelle: Kanton Zürch

Handlungsleitfaden Wolf
Mit dem Wolf leben - ein Leitfaden zeigt wie
vom Februar 2015
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Pro Natura: Neues Konzept Wolf - eine Mogelpackung

Das neue «Konzept Wolf Schweiz», welches das Bundesamt für Umwelt am 11. März 2008 veröffentlicht hat, hält die Tür für willkürliche Wolfstötungen weiterhin weit geöffnet und verbessert den Schutz der Schafherden kaum. Das neue Konzept Wolf ist nach Meinung von Pro Natura eine Mogelpackung. Es enthält nur minimale Verbesserungen gegenüber dem alten Konzept.

Wolf im Alpinen Zoo in Les Marécottes VS
Gemäss geltendem Recht ist der Wolf eine streng geschützte Tierart. Abschüsse sind per Gesetz nur in Ausnahmefällen, bei besonders Schaden stiftenden Tieren erlaubt. Doch die Ausnahme ist in der Schweiz längst die Regel. Die Schweiz hat eine der höchsten Wolfsabschussquoten Europas, sogar höher als in den meisten Ländern, in denen der Wolf jagdbar ist.

An dieser Misere wird auch das neue Konzept Wolf nichts ändern, welches heute publiziert wurde.«Das neue Konzept Wolf ist eine Mogelpackung», meint Pro Natura Artenschutzexperte Urs Tester. Der Wolf werde damit weiterhin nur auf dem Papier geschützt.

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