Wildtiere in der Schweiz:
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Bern: Jungluchsin «Luna» eingefangen und umgesiedelt |
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Eine Ausnahme: Umsiedlung trotz Abschussbewilligung |
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15. Juli 2013
Abschussbewilligung des Jagdinspektorates: Wildhüter dürfen einen Luchs im Kandertal abschiessen
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Luchs im Alpinen Zoo in Les Marécottes VS |
Die Luchsin war im Herbst 2012 verwaist und abgemagert aufgefunden und während des Winters in der Wildstation Landshut betreut worden. Ende Mai 2013 wurde die mit einem Sender markierte Jungluchsin im Raum Diemtigen gemäss Konzept Luchs Schweiz wieder in die Freiheit entlassen.
Die Luchsin hat vom 22. Juni bis 4. Juli 2013 auf drei verschiedenen Schafweiden in der Gemeinde Kandergrund insgesamt sechs Schafe gerissen. Dies wurde durch die Daten des Senderhalsbandes und einer aufgestellten Fotofalle bestätigt.
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Ein Abschuss ist unumgänglich
Obschon die Kriterien gemäss Konzept Luchs Schweiz im vorliegenden Fall nicht erfüllt sind (mindestens 15 gerissene Nutztiere in einem Umkreis von 5 Kilometern, innerhalb von 12 Monaten), wird der Abschuss dieser schadenstiftenden Jungluchsin unumgänglich. Einerseits ist es nicht möglich, rasch zumutbare Schutzmassnahmen umzusetzen. Andererseits hat sich gezeigt, dass sich die Luchsin auf Schafe spezialisiert hat. Dieses Verhalten könnte eventuell auf die Haltung in der Wildstation Landshut zurückzuführen sein, wo das Gehege der Luchsin direkt an eine Schafweide grenzte.
24. Juli 2013
Ausgewilderte Jungluchsin wieder eingefangen
Die im Kanton Bern zum Abschuss freigegebene Jungluchsin «Luna» ist gestern Abend auf dem Gemeindegebiet Kandersteg an einem frischgerissenen Schaf eingefangen worden, nachdem sie weitere Schafe gerissen hatte. Sie wird nun im Wildnispark Zürich Langenberg untergebracht und dort als neues Zuchttier eingesetzt.
Nach der Bekanntgabe des Abschussentscheids durch das Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern hat der Verantwortliche für den Wildnispark Zürich Langenberg beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) gemeldet, dass sein Tierpark das alte Luchsweibchen mit einem Jungluchs mit karpatischer Abstammung als Zuchttier ergänzen will.
Das BAFU und das Jagdinspektorat des Kantons Bern sind übereingekommen, dass das Einfangen von «Luna» mit anschliessender Gehegehaltung im Wildnispark Zürich Langenberg verantwortet werden kann. Weil sich die Jungluchsin bereits in Landshut als relativ menschvertrautes Tier gut an das Gehege gewöhnt hatte und der Langenberg über eine sehr grosse und artgerechte Anlage verfügt, weichen der Kanton Bern und das BAFU als Ausnahme vom Grundsatz ab, wildgeborene Luchse nicht in Gehege zu bringen.
Die Jungluchsin «Luna» hat sich, wahrscheinlich wegen einer Fehlprägung in der Gefangenschaftshaltung, auf das Reissen von Schafen spezialisiert. Deshalb wurde sie am 15. Juli 2013 vom Jagdinspektorat des Kantons Bern im Einvernehmen mit der interkantonalen Kommission für das Grossraubtiermanagement des Kompartiments Nordwestalpen und dem Bundesamt für Umwelt BAFU zum Abschuss freigegeben.
Die Jungluchsin wurde letzten Herbst verwaist und abgemagert aufgefunden und anschliessend in der Tierstation Landshut aufgezogen. Wie es das Konzept Luchs Schweiz vorsieht, wurde die junge, gesunde Luchsin dieses Frühjahr in der Region, wo sie aufgegriffen wurde, wieder ausgewildert.
Grundsätzlich entwickeln wildgeborene Grossraubtiere wie Bär, Wolf und Luchs in Gehegehaltungen sehr schnell Verhaltensanomalien. Das Leben im Gehege wird zum lebenslangen Leiden. Deshalb sehen die Konzepte für das Management dieser Wildtiere in der Schweiz vor, schadenverursachende Tiere abzuschiessen und nicht einzusperren.
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Quelle: Text Kanton Bern , Jagdinspektorat des Kantons Bern , 24. Juli 2013 |
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