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Wildtiere:
Der Wolf in der Schweiz |
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Wölfe in der Schweiz Meldungen |
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Wallis Augstbordrudel Erlegte Jungwölfin und neues Individuum identifiziert |
Jan 2017 |
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Wallis Turtmanntal Schaf von Wolf gerissen |
Jun 2017 |
Weitere neue Wölfin identifiziert |
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Wildtiere Informationen |
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Dezember 2016: Wölfe im Kanton Wallis |
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Jungwolf des Augstbordrudels erlegt |
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Gestützt auf den Regulationsentscheid des Kantons vom 20. Dezember 2016, hat die Wildhut einen weiblichen Jungwolf in der Augstbordregion erlegt.
Am 22. Dezember 2016 hat die Wildhut einen weiblichen Jungwolf aus dem Augstbordrudel erlegt. Der Abschuss erfolgte in der Nacht in den Schattenbergen und in Siedlungsnähe. Neben der beabsichtigten Reduktion des Rudels, hofft die Dienststelle auch auf eine abschreckende Wirkung, welche das Rudel möglichst von den Siedlungen fern halten sollte.
Der Regulationsabschuss erfolgte mit der Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU). Der Kanton und das BAFU haben übereinstimmend festgestellt, dass in der Zeit vom 13. Mai bis zum 20. Juli 2016 nachweislich mindestens 20 Nutztiere in geschützten Situationen gerissen wurden. Im Streifgebiet des Rudels verursachten die Wölfe im Verlaufe des Jahres einen grossen Schaden (157 Nutztierrisse insgesamt).
Der Wolf wird zur Untersuchung gemäss Konzept Wolf Schweiz dem Tierspital in Bern überreicht.
Die Dienststelle führt das Monitoring zur genauen Feststellung der Anzahl Wölfe und deren Verhalten weiter.
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Quelle: Text Kanton Wallis, Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 22. Dezember 2016 |
WWF Schweiz |
Augstbordrudel: Ein Abschuss ist der falsche Weg |
Der WWF und Pro Natura bedauern den Entscheid des Kanton Wallis sehr, einen Jungwolf des Augstbordrudels abzuschiessen. Es handelt sich um das erste bestätigte Wolfsrudel im Kanton Wallis.
Noch kann nicht beurteilt werden, ob die Präsenz der Jungwölfe tatsächlich mehr Schäden an Nutztieren verursacht. Wie sich in der Calandaregion zeigt, sind die Schäden bei der Präsenz eines Rudels nicht zwingend höher. Funktioniert der Herdenschutz, kann die Situation sogar stabilisiert werden.
Die Abschussperiode von Januar bis März 2017 ist für den WWF und Pro Natura ausserdem höchst problematisch, weil die Jungtiere kaum mehr von den Elterntieren unterschieden werden können. Ein versehentlicher Abschuss eines Elterntieres könnte das Rudel destabilisieren und statt der vermeintlichen Schadensvermeidung das Gegenteil bewirken. Denn ein destabilisiertes Rudel reisst oft mehr Nutztiere als ein intaktes.
WWF und Pro Natura werden das Abschussdossier prüfen und behalten sich rechtliche Schritte vor.
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Dezember 2016: Wölfe im Kanton Wallis |
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Augstbordrudel - Regulation bewilligt |
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Der Kanton Wallis ordnet mit Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) die Regulation des Augstbordrudels an. Der Kanton und das BAFU stellen übereinstimmend fest, dass die Schwelle von 15 Nutztierrissen für die Regulierung überschritten ist. Im Streifgebiet des Rudels verursachten die Wölfe im Verlaufe des Jahres trotz den getroffenen Schutzmassnahmen einen grossen Schaden (157 Nutztierrisse insgesamt). Die Regulationsbewilligung ist bis am 31. März 2017 gültig.
Der Kantonsentscheid verfügt eine Regulation durch Abschuss eines Wolfes in der Augstbordregion. Das BAFU hat einem entsprechenden Regulationsantrag des Kantons zugestimmt. Durch das Monitoring der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) wurde in der Augstbordregion ein Rudel festgestellt. Dieses besteht aus dem Männchen M59, dem Weibchen F14 und mindestens drei Jungtieren.
Der Kanton und das BAFU stellen übereinstimmend fest, dass in der Zeit vom 13. Mai bis zum 20. Juli 2016 nachweislich mindestens 20 Nutztiere in geschützten Situationen gerissen wurden. Die Schwelle von 15 Nutztierrissen für die Regulierung des Augstbordrudels ist somit überschritten. Gemäss geltendem Gesetz ist die Bestandesregulierung einer geschützten Tierart möglich, wenn sie einen zu hohen Bestand aufweist und dadurch grosser Schaden oder eine erhebliche Gefährdung entsteht, wobei der Kanton in beiden Fällen die Zustimmung des BAFU benötigt.
Eine Regulierung ist bei Schäden an Nutztieren zulässig, wenn im Streifgebiet eines Wolfsrudels, das sich erfolgreich fortgepflanzt hat, innerhalb von 4 Monaten mindestens 15 Nutztiere in geschützten Situationen getötet worden sind. Die Abschussbewilligung ist auf das Streifgebiet des Wolfsrudels zu beschränken und bis spätestens am 31. März des nachfolgenden Jahres zu befristen. Die Abschussquote bezieht sich auf die Fortpflanzung des Wolfsrudels: sie beträgt eine Anzahl Wölfe von maximal der Hälfte der Welpen des betreffenden Jahres, unter Schonung der Elterntiere.
Gestützt auf die festgestellte Präsenz von mindestens drei Jungtieren, wird der Abschuss eines Wolfes aus dem Augstbordrudel bewilligt. Sollten im Rahmen des Monitorings weitere Jungtiere festgestellt werden, wird die Abschusszahl vom Kanton, nach vorgängiger Information des BAFU, entsprechend angepasst. Die DJFW ist mit dem Vollzug der Abschussbewilligung beauftragt.
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Quelle: Text Kanton Wallis, Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 21. Dezember 2016 |
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Januar 2017: Wölfe im Kanton Wallis |
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Augstbordrudel - Erlegte Jungwölfin und neues Individuum identifiziert |
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Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) hat in der Augstbordregion, gestützt auf DNA-Analysen, einen neuen bisher nicht bekannten weiblichen Wolf nachgewiesen. Die Wölfin wurde mit F24 bezeichnet. Zudem konnten zwei bereits bekannte Jungtiere formell identifiziert werden. Gestützt auf den mit Zustimmung des BAFU getroffenen Regulationsentscheid vom 20. Dezember 2016 des Kantons Wallis, wird die DJFW versuchen, einen weiteren Wolf aus dem Augstbordrudel zu erlegen.
Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere hat mittels DNA-Analysen einen weiteren weiblichen Jungwolf in der Augstbordregion nachgewiesen. Die Probe wurde von einem Wildhüter am 5. Dezember 2016 im Rahmen des ordentlichen Monitorings im Raume Moosalp entdeckt und zur Untersuchung an den zuständigen Verein für Raubtierökologie und Wildtiermanagement KORA weitergeleitet. Das nun beim Kanton eingegangene Resultat zeigt, dass es sich um einen bisher nicht bekannten weiblichen Wolf F24 handelt. Die Untersuchung zeigt weiter, dass es keinen Grund gibt, die Wölfe M59 und F14 als Elterntiere dieser Wölfin auszuschliessen.
Anhand weiterer, früherer Proben konnten zudem zwei bereits bekannte Jungtiere formell identifiziert werden. Insgesamt wurden im Augstbordrudel bisher gestützt auf die genetischen Untersuchungen der von den Wildhütern eingeschickten Proben die Jungtiere M72, F22, F23 und F24 nachgewiesen. Die DNA-Analysen bestätigen somit offiziell die Anwesenheit sämtlicher bis anhin beobachteten und bekannten Jungtiere in der Region. Die formelle Identifizierung des am 22. Dezember 2016 erlegten Wolfes steht noch aus.
Gestützt auf den mit Zustimmung des BAFU getroffenen Regulationsentscheid vom 20. Dezember 2016 des Kantons Wallis wird die DJFW im Rahmen der von der Bundesgesetzgebung vorgesehenen Regulation versuchen, einen weiteren Wolf aus dem Augstbordrudel zu erlegen. Der Regulationsentscheid sieht nämlich gemäss Gesetz die Anpassung der Abschusszahl durch den Kanton vor, sollten im Rahmen des Monitorings weitere Jungtiere festgestellt werden. Die Abschussquote bezieht sich auf die Fortpflanzung des Wolfsrudels: sie beträgt eine Anzahl Wölfe von maximal der Hälfte der Welpen des betreffenden Jahres des Regulationsentscheids, unter Schonung der Elterntiere. Die Regulation eines Wolfsrudels muss bis spätestens Ende März erfolgen. Das BAFU wurde vom Kanton gemäss Regulationsentscheid entsprechend informiert und stimmt dem Vorgehen des Kantons zu.
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Quelle: Text Kanton Wallis, Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 25. Januar 2017 |
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Februar 2017: Wölfe im Kanton Wallis |
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Augstbordrudel - Neue Wölfin identifiziert |
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Bei der am 22. Dezember 2016 in der Augstbordregion durch einen Berufswildhüter der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) erlegten Jungwölfin handelt es sich um das Tier F22. Gleichzeitig wurde im Raume Evolène ein neuer, bisher unbekannter männlicher Wolf (M73) festgestellt.
Gestützt auf die Resultate von DNA-Analysen, die der DJFW zugestellt wurden, steht fest, dass es sich bei dem am 22. Dezember erlegten Wolf um das weibliche Jungtier F22 aus dem Augstbordrudel handelt. Dieses wurde bereits früher, wie auch die weiteren Jungtiere F23, F24 und M72 mittels DNA-Analyse nachgewiesen.
Das Resultat einer Probe vom Dezember 2016 aus dem Raume Evolène stellt die Präsenz eines neuen, bisher unbekannten männlichen Wolfes (M73) fest.
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Quelle: Text Kanton Wallis, Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 13. Februar 2017 |
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Juni 2017: Wölfe im Kanton Wallis |
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Schaf im Turtmanntal von Wolf gerissen |
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In der Nacht vom 29. auf den 30. Juni 2017 kam es im Turtmanntal zu einem Wolfsangriff an einer geschützten Herde. Der zuständigen Wildhut wurde daraufhin ein totes Lamm gemeldet. Dieses wurde von einem Wolf italienischer Abstammung gerissen, wie eine von der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) in Auftrag gegebene DNA-Analyse der Uni-versität Lausanne nun zeigt.
Am Morgen des 30. Juni 2017 wurde dem zuständigen Wildhüter ein gerissenes Schaf im Gebiet Frilistafel/Turtmanntal (Gemeinde Oberems) gemeldet. Zu diesem Zeitpunkt wurde vor Ort nur ein totes Lamm aufgefunden, welches abgesehen von zwei kleineren Bisswunden im oberen Halsbereich keine Verletzungen aufwies. Aufgrund dieses für einen Wolf sehr untypischen und bisher nie festgestellten Rissmusters, sowie des angewandten Herdenschutzes, wurde vorerst angenom-men, dass es sich nicht um einen Wolfsriss handelt.
Für genauere Abklärungen wurde standardmässig vom Wildhüter gleichwohl eine DNA-Probe entnommen. Die Analyse des Laboratoire de Biologie de la Conserva-tion de l'Université de Lausanne hat nun ergeben, dass es sich entgegen der ers-ten Einschätzung um einen Wolf italienischer Abstammung handelt. Die zusätzli-che Detailanalyse wird nähere Angaben über die Identität des Wolfs liefern.
Neben dem toten Lamm wurden nachfolgend noch zwei weitere tote Lämmer so-wie zwei zusätzlich leicht verletzte (inzwischen genesene) Schafe entdeckt. Dieser Sachverhalt wurde der zuständigen Wildhut jedoch erst im Rahmen von Nachfor-schungen am 10. Juli 2017 bestätigt. Folglich konnte an diesen vier Tieren keine Rissanalyse mehr vorgenommen werden.
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Quelle: Text Kanton Wallis, Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 13. Juli 2017 |
Turtmanntal - Augstbordregion - Wölfin der Juni-Attacke identifiziert
Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) ist im Besitze der detaillierten Resultate der DNA-Analyse zum Ende Juni von einem Wolf getöteten Lamm im Turtmanntal. Es handelt sich um eine bisher unbekannte Wölfin. Sie wurde unter dem Namen F28 registriert.
In der Nacht vom 29. auf den 30. Juni 2017 kam es im Turtmanntal (Augstbordregion) zu einem Wolfsangriff an einer geschützten Herde. Dem Wildhüter wurden nachfolgend ein totes Lamm und zwei tote Schafe sowie zwei leicht verletzte Schafe gemeldet. Einzig die Bisswunden am Lamm konnten zu weiteren Untersuchungen herangezogen werden, die anderen Risse waren zu spät gemeldet worden.
Entgegen der ersten Annahme, zeigte bereits die kurzfristige DNA-Untersuchung, dass es sich beim Angreifer um einen Wolf handelte. Ergänzende Analysen des Laboratoire de Biologie de la Conservation de l'Université de Lausanne wurden in Auftrag gegeben.
Die Resultate liegen nun vor. Sie weisen auf den angreifenden Wolf hin. Dabei handelt es sich um eine in der Schweiz bisher unbekannte Wölfin. Entsprechend der laufenden Nummerierung wurde sie unter dem Namen F28 registriert.
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Quelle: Text Kanton Wallis, Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 25. August 2017 |
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illegale Wolfsabschüsse in der Schweiz
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Wallis toter Wolf bei Raron |
März 2016 |
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Informationen über den Kanton Wallis |
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