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Wallis Schadensbilanz Wolf 2017 November 2017
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Schadensbilanz Wolf 2017

Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) hat für die Zeit zwischen dem 1. Januar und dem 31. Oktober 2017 eine Schadensbilanz der Wolfpräsenz im Wallis erstellt. Im besagten Zeitraum wurden im Kanton fünf Wölfe formell identifiziert. Im Mittelwallis konnten Jungtiere nachgewiesen, jedoch bis jetzt noch nicht identifiziert werden. Auf dem gesamten Kantonsgebiet wurden im selben Zeitrahmen 46 Nutztiere gerissen. Die ergriffenen Herdenschutzmassnahmen auf den Heim- und Sömmerungsbetrieben haben zu einem verbesserten Schutz der Herdentiere beigetragen. Diese werden weiter ausgearbeitet und angepasst.

46 Nutztiere getötet

Im Oberwallis wurden im Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 31. Oktober 2017 34 Nutztiere (Schafe) getötet. Zusätzlich wurden bei den Angriffen sechs Nutztiere verletzt und mussten gepflegt werden. Die Risse erfolgten im Alpgebiet auf den Sömmerungsweiden. Im Mittelwallis wurden im gleichen Zeitraum 12 Schafe ebenfalls im Alpgebiet gerissen. Von den 46 getöteten Nutztieren wurden 10 Tiere in Situationen gerissen, die gemäss den Herdenschutzvorgaben von Bund und Kanton als genügend geschützt gelten. 28 Tiere wurden auf behirteten Alpen mit freiem Weidegang und acht Tiere auf Alpen ohne Schutzmassnahmen gerissen.

28'709 Franken Schaden

Der Schaden aller Risse beläuft sich auf eine Gesamtsumme von 28'709 Franken. 22'309 Franken entfallen auf die Schäden im Oberwallis und 6400 Franken auf jene im Mittelwallis. Für die Schadensaufnahme und das Entschädigungsverfahren wendeten die dafür zuständigen Mitarbeiter der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) ungefähr 200 Arbeitsstunden auf.

Schaden am Wild

Bei den Wildtieren wurden in den verschiedenen Regionen vor allem Rot- und Rehwild sowie in einzelnen Regionen Gämsen gerissen. Die Risszahlen sind nicht signifikant, da ein Grossteil des gerissenen Wildes insbesondere in den Wintermonaten oder während der Setzzeit nicht gefunden wird. Die Wildhüter konnten jedoch in verschiedenen Gebieten ungewöhnliche Verschiebungen von Wildtieren feststellen, was teilweise die Schutzfunktionen der Banngebiete in Frage stellen kann. Der tatsächliche Einfluss der Wolfspräsenz wird sich erst mittelfristig beurteilen und feststellen lassen.

Reproduktion im Mittelwallis

Wie bereits früher berichtetwurden im Mittelwallis mit Fotofallen mindestens zwei Jungwölfe festgestellt, was auf die Präsenz eines Rudels schliessen lässt. Die Zusammensetzung dieses Rudels ist nach wie vor Gegenstand von laufenden DNA-Analysen. Genetisch konnte bisher in diesem Gebiet einzig der bereits seit längerem bekannte männliche Wolf M73 nachgewiesen werden. Im Augstbordgebiet wurden zwar im Jahresverlauf mehrere Wölfe festgestellt (formell identifiziert wurden M59, F23, F24 und F28), eine erneute Fortpflanzung konnte jedoch nicht nachgewiesen werden.

Voraussetzungen für eine Wolfsregulation nicht erfüllt

Weder im Augstbordgebiet noch im Mittelwallis wurden innert der Frist von drei Monaten 15 Nutztiere in geschützten Situationen gerissen. Im Augstbord konnte wie bereits erwähnt zudem keine erneute Reproduktion festgestellt werden. Die Voraussetzungen für einen Regulationsantrag beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) sind somit gemäss Artikel 4 und 4bis der eidgenössischen Jagdverordnung für beide vorgenannten Kriterien nicht erfüllt. Die verglichen mit dem letzten Jahr (217 Fälle im Gesamten) tieferen Risszahlen hängen vermutlich in der jetzigen ersten Phase der Rudelbildung teilweise mit der veränderten Struktur der Wolfsbestände und dem Herdenschutz zusammen.

Herdenschutzberatung

Die ergriffenen Herdenschutzmassnahmen der Landwirte in den betroffenen Regionen haben zu einem entsprechenden Schutz der Nutztiere beigetragen. Die kantonalen zumutbaren Herdenschutzmassnahmen wurden weiter ausgearbeitet und an die neuen technischen Richtlinien der Agridea vom Herbst 2016 angepasst.

Betreffend Herdenschutz hat die Dienststelle für Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit der mandatierten Herdenschutz GmbH angepasstes Zaunmaterial angeboten und vertrieben. Die Beratung umfasste die Koordination, die technische Hilfestellung vor Ort und die lösungsorientierte Einführung von zumutbaren mittel- und längerfristigen Massnahmen auf den jeweiligen Heim- und Alpbetrieben. Die Massnahmen umfassen Zaunmaterial, Weideführung, Herdenschutzhunde, mobilen Herdenschutz und die Unterstützung bei Hirtenunterkünften. Auf Anfrage wurden bei drei behirteten Alpen nach den ersten Angriffen zusätzliche Herdenschutzmassnahmen in Form von elektrifizierten Zäunen, Nachtweiden und Nachtpferchen ergriffen, was das weitere Ansteigen der Risszahlen verhinderte.

Quelle: Text Kanton Wallis , Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 24. November 2017
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