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Wildtiere: Wölfe
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cch Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV) ch
2021: Bundesrat genehmigt revidierte Jagdverordnung
Der Bundesrat hat am 30. Juni 2021 die revidierte Jagdverordnung genehmigt und per 15. Juli 2021 in Kraft gesetzt. Damit erfüllt er zwei Motionen des Parlaments. Sie verlangten, dass nach der abgelehnten Revision des Jagdgesetzes durch die Stimmbevölkerung im September 2020 die Verordnung im Rahmen des geltenden Gesetzes anzupassen sei. Es wird den Kantonen nun erlaubt, rascher in Wolfsbestände einzugreifen. Zudem wird der Herdenschutz gestärkt, wodurch sich Konflikte vermeiden lassen.

Wolfsrudel dürfen gemäss der angepassten Jagdverordnung reguliert werden, nachdem 10 Schafe oder Ziegen gerissen worden sind. Bisher waren es 15 gerissene Tiere. Risse dürfen wie bisher nur angerechnet werden, wenn die Bauern zuvor Herdenschutzmassnahmen ergriffen haben (Umzäunung der Herden oder Schutzhunde). Bei grossen Nutztieren wie Rindern, Pferden, Lamas und Alpakas ist die Schadenschwelle nun präzisiert: Zwei Risse reichen aus für einen Eingriff in ein Rudel.

Auch beim Abschuss von Einzelwölfen, die Schaden anrichten, sinkt mit der Revision der Verordnung die Schwelle von bisher 15 auf 10 gerissene Schafe und Ziegen, wenn zuvor Herdenschutzmassnahmen ergriffen worden sind. Bei Rindern, Pferden, Lamas und Alpakas sind neu ebenfalls zwei Risse nötig, damit ein Kanton den Abschuss verfügen kann. Für Gebiete, wo Wölfe bislang keine Schäden an Nutztierbeständen angerichtet haben, liegt die Schadenschwelle neu bei 15 Nutztieren (bisher 25) in einem Monat oder 25 Nutztieren in vier Monaten (bisher 35). Hier können auch ungeschützte Nutztierrisse mitgezählt werden.

Mit der Verordnungsanpassung stärkt der Bundesrat auch den Herdenschutz. Ein effizienter Herdenschutz trägt dazu bei, Abschüsse von Wölfen zu verhindern. Neu unterstützt der Bund mehr Massnahmen, bspw. die elektrische Verstärkung von Weidezäunen zum Schutz vor Grossraubtieren, und sieht zusätzliche Mittel vor. Die Entschädigung der Kantone für spezifische Massnahmen wird damit erhöht. Zudem konkretisiert der Bundesrat in einem neuen Artikel die zumutbaren Herdenschutzmassnahmen. Zuständig für den Schutz der Herden bleiben aber wie bisher die Bäuerinnen und Bauern. Der Bund unterstützt diese Massnahmen mit finanziellen Beiträgen.

Am 30. Juni 2021 hat der Bundesrat die überarbeitete Jagdverordnung genehmigt und auf den Beginn der Sömmerungssaison am 15. Juli in Kraft gesetzt. Die angepasste Verordnung respektiert das Resultat der Volksabstimmung über das revidierte Jagdgesetz. Sie sieht keine präventive Regulierung von Wölfen vor. Die Kompetenz für Eingriffe in ein Rudel bleibt beim Bund.

Zwei Motionen verlangten Revision der Jagdverordnung

Die Zahl der Wölfe und der Rudel in der Schweiz steigt kontinuierlich an. Ende Februar 2021 waren es rund 110 Wölfe, und es gab 11 Rudel. Die wachsende Verbreitung des Wolfs kann zu Konflikten zwischen Grossraubtieren und der Nutztierhaltung führen, insbesondere im Berggebiet. Ende September 2020 hatte die Stimmbevölkerung das revidierte Jagdgesetz und damit die Möglichkeit zur vorausschauenden Regulierung des Wolfbestands abgelehnt. Im März 2021 überwies das Parlament zwei gleichlautende Motionen, welche von den Umweltkommissionen des Nationalrats und des Ständerats (UREK-NR 20.4340, UREK-SR 21.3002) ohne Gegenstimme eingereicht worden waren. Die Motionen beauftragten den Bundesrat, im Rahmen des bestehenden Gesetzes die Jagdverordnung auf die aktuelle Sömmerungssaison anzupassen, um ein Nebeneinander zwischen Menschen, Wölfen und Nutztieren zu ermöglichen.

Quelle: Text BAFU , Bundesamt für Umwelt, 30. Juni 2021

Wölfe in der Schweiz

Der Bundesrat hatte mit dem revidierten Jagdgesetz eine Vorlage erarbeitet, um den wachsenden Wolfbestand besser regulieren und so den Anliegen der Bergregionen Rechnung tragen zu können. Das revidierte Jagdgesetz wurde aber von der Schweizer Stimmbevölkerung im September 2020 abgelehnt. Das Stimmvolk hat damit insbesondere auch den präventiven Abschuss von Wölfen abgelehnt.

Um der schwierigen Situation in den Gebieten mit stark wachsendem Wolfbestand gerecht zu werden, hat der Bundesrat am 30. Juni 2021 die Jagdverordnung per 15. Juli 2021 angepasst. Dabei wurde die Schwelle für den Abschuss von Wölfen deutlich gesenkt. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen verbessert, um den Herdenschutz zu stärken. Ein guter Herdenschutz kann Wolfsrisse minimieren, aber nie ganz verhindern. Wölfe können lernen, den Herdenschutz zu umgehen und sich auf Risse von Nutztieren zu spezialisieren.

Die Zuständigkeiten bleiben unverändert: Für die Verfügung von Abschüssen von Einzeltieren, die Schaden anrichten, sind die Kantone zuständig. Wenn sie in ein Rudel eingreifen wollen, braucht es die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt BAFU.

Quelle: Text BAFU , Bundesamt für Umwelt
Die Jagdverordnung wurde 2023 revidiert. Die Voraussetzungen für eine Abschussbewilligung wurden geändert.
Neu ab 1. Juli 2023: Revidierte Jagdverordnung
Rudelbildung bei Wölfen
Gemäss Konzept Wolf Schweiz ist von einer Rudelsituation auszugehen, wenn sich mindestens drei Wölfe, darunter mindestens ein Weibchen, über ein Jahr vergesellschaften, als soziale Einheit zusammenleben, gemeinsam Nahrung beschaffen und sich letztendlich fortpflanzen.
Quelle: Kanton Wallis , Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, 6. September 2018

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Klima
Revidierte Jagdverordnung per 15. Juli 2021
RAOnline Download
Wölfe in der Schweiz
Quelle: Fedlex Publikationsplattform des Bundesrechts
Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel
(Jagdverordnung, JSV)
vom 29. Februar 1988 (Stand am 15. Juli 2021)
436 KB PDF-File
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Quelle: BAFU
Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel
(Jagdverordnung, JSV)
Erläuternder Bericht zur Änderung der Verordnung
vom 30. Juni 2021
230 KB PDF-File
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