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2008 |
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Vogelgrippe Lageberichte |
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Vogelgrippe Informationen |
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Vogelgrippe:
Schweiz - H5-Virus festgestellt März 2008 |
Vogelgrippe |
Meldung |
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Bei
einer Tafelente auf dem Sempachersee wurde im Rahmen des Überwachungsprogramms
das hochansteckende Vogelgrippe-Virus H5N1 festgestellt. Die Ente zeigte
keinerlei Krankheitssymptome. Dies ist der erste Vogelgrippefall in der
Schweiz seit Frühjahr 2006. |
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Die
seit Mitte Oktober 2007 geltenden Schutzmassnahmen bleiben in Kraft. Zusätzliche
Massnahmen wie ein Freilandhaltungsverbot braucht es zur Zeit nicht.
Das
jetzt entdeckte Vogelgrippe-Virus ist gemäss genetischen Analysen
fast identisch mit den Viren, die 2007 in Europa auftraten. Die Vogelgrippe
ist weiterhin in Mitteleuropa präsent und die Wachsamkeit von Geflügelhaltenden
bleibt wichtig. Die seit dem 15. Oktober geltenden Schutzmassnahmen bleiben
in Kraft: Rund um grössere Seen müssen Geflügelhaltende
ihre Tiere an einer überdachten Stelle füttern und tränken,
Wildvögel müssen von Wasserflächen ferngehalten werden und
Hühner müssen getrennt von Enten und Gänsen gehalten werden.
Zusätzliche Massnahmen sind jedoch nicht nötig, da gemäss
Risikoanalyse die Vogelgrippe in der Wildvogelpopulation nicht weit verbreitet
und eine Einschleppung in eine Geflügelhaltung selbst rund um den
Sempachersee wenig wahrscheinlich ist.
Mehr
als 600 Wildvögel wurden seit vergangenem Oktober in der Schweiz auf
Vogelgrippe untersucht, beinahe 200 davon auf dem Sempachersee. Im Überwachungsprogramm
werden auch Vögel vom Boden-, Neuenburger- und Murtensee und von den
Bolle di Magadino im Tessin beprobt.
Insgesamt
sind in der Schweiz damit 33 Vogelgrippe-Fälle entdeckt worden. Die
übrigen 32 waren alle tot aufgefundene Wasservögel auf dem Genfer-
und Bodensee, die zwischen Ende Februar und Ende März 2006 untersucht
wurden.
Die
Vogelgrippe ist in erster Linie eine Tierseuche. Das Virus H5N1 ist für
Hühner und anderes Geflügel hochansteckend. Menschen stecken
sich kaum mit dem Virus an und nur nach engem Kontakt mit kranken Hühnern.
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Quelle:
Text Bundesamt für Veterinärwesen, 27. März 2008 |
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