Vogelgrippe Influenza A (H5N1) - Aktueller Situationsbericht Stand: 30.09.2005 Der Bundesrat hat sich am Freitag mit der Vogelgrippe beschäftigt. Er hat entschieden, den Kampf der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) gegen die Vogelgrippe in Asien mit 4,8 Millionen Schweizer Franken zu unterstützen. Gleichzeitig hat er das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Bundesstellen bis Ende Jahr einen Bericht über die getroffenen und vorgesehenen Massnahmen vorzulegen mit denen das Virus bekämpft werden kann, falls es in der Schweiz auftreten sollte. In Bezug auf den Menschen hat sich die Situation seit Ende 2003 nicht verändert. Der tierische Influenza-A-Stamm H5N1 betrifft den Menschen nur in seltenen Einzelfällen, da er nicht leicht von Mensch zu Mensch übertragbar ist. Unterstützung des Kampfes in Asien und verstärkte Kontrollen an internationalen Flughäfen der Schweiz Der aktuelle Seuchenzug der Vogelgrippe in der Geflügelpopulation Asiens hat sich ausgebreitet: Mittlerweile sind Russland, Kasachstan, Nordkorea, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Pakistan, Thailand, Vietnam und die Volksrepublik China (einschliesslich Hong Kong) betroffen. Es besteht die Gefahr, dass sich der Vogelgrippe-Erreger verändert und sich dann auch unter Menschen ausbreitet. Um dem zuvorzukommen, ist eine Eindämmung der Vogelgrippe in Asien von weltweiter Bedeutung. Die FAO koordiniert und unterstützt die Bekämpfung der Vogelgrippe in den betroffenen Ländern und hilft gefährdeten Ländern, sich vor der Seuche zu schützen. Das Risiko, dass die Vogelgrippe auch die Schweizer Geflügelbestände befällt, ist zum jetzigen Zeitpunkt klein. Zwei Einschleppungsrouten müssen dabei bedacht werden: über Schmuggel aus den Ländern und über Zugvögel. Den legalen Import aus den betroffenen Ländern von lebenden Vögeln, Geflügelfleisch, Eiern und unbehandelten Federn hat das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) schon Anfang 2004 verboten. Der Schmuggel solcher Produkte ist jedoch nie auszuschliessen. Auf Anfrage des BVET wird der Zoll deshalb an den Flughäfen Zürich, Genf und Basel die Kontrollen bei Flügen aus den von der Vogelgrippe betroffenen Ländern ab dem 1. Oktober verstärken. Seit einer Woche werden zudem Zugvögel auf Vogelgrippe untersucht. Situation
in der Schweiz
Im
Januar 2006 wurden Ausbrüche von Vogelgrippe in irakischen Geflügelbeständen
bestätigt. Mit den kürzlichen Ausbrüchen in Hühnerfarmen
in Nigeria, ist das Vogelgrippevirus H5N1 erstmals auf dem afrikanischen
Diese Reserve entspricht den Empfehlungen der WHO, die auf dem Verlauf früherer Pandemien beruhen. Zudem wurde im August 2005 eine Ausschreibung für den Kauf von 100'000 Dosen Impfstoff gegen das Influenza-A-Virus (H5N1) lanciert. Mit diesem Impfstoff, der sich zur Zeit in Entwicklung befindet, können die Personen geschützt werden, die dem H5N1-Virus ausgesetzt sind, wie medizinisches Personal und Personen, die Kontakt mit infiziertem Geflügel haben. Ebenfalls ist noch kein Impfstoff verfügbar, der im Fall einer Pandemie eingesetzt werden kann und der an die gesamte Bevölkerung abgegeben wird. Dieser kann erst entwickelt werden, wenn ein Virenstamm aufgetreten ist, der leicht von Mensch zu Mensch übertragbar ist, was beim H5N1-Virus nicht der Fall ist. Der Bundesrat wird bis Ende des Jahres das weitere Vorgehen bezüglich der Impfstoffversorgung für die Schweiz festlegen. Im Gegensatz zur Impfung bieten die antiviralen Medikamente keinen Langzeitschutz. Sie können vorbeugend, aber auch zur Behandlung einer bereits erfolgten Infektion eingenommen werden. Auf Grund der sehr engen Indikationen für die Anwendung von Tamiflu®, der Kontraindikationen und möglichen Nebenwirkungen ist dieses Medikament nur auf ärztliche Verordnung erhältlich. Mit den kantonalen Gesundheitsbehörden wird ein Konzept für die Abgabe dieses antiviralen Medikaments erarbeitet, das im Fall einer Pandemie zur Verfügung stehen wird. Daher wird Privatpersonen abgeraten, persönliche Reserven von Tamiflu® anzulegen. Die Verwendung der nationalen Reserven für eine unkontrollierte generelle Abgabe kann von Vornherein ausgeschlossen werden. Eidgenössisches
Departement des Innern Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG), Bundesamt für das Veterinärwesen (BVET), Schweiz BAG BVET März 2006
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