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2005 - 2006 |
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Vogelgrippe Informationen |
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Vogelgrippe Informationen |
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Essen |
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Wie
gross ist das Risiko, dass sich der Mensch über Geflügelprodukte
aus betroffenen Regionen mit dem Influenza-A-(H5N1)-Virus infizieren kann? |
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Eine
Übertragung des Virus durch Konsum von
Geflügel oder Geflügelprodukten konnte bisher nicht nachgewiesen werden und ist nach heutigem Stand der
Wissenschaft unwahrscheinlich. Hühner scheiden das Virus mit dem Kot
aus. Federn stellen deshalb ein potentielles Infektionsrisiko für
das verarbeitende Personal dar. Allerdings werden bei der Verarbeitung
(Reinigung und Erhitzung) allenfalls vorhandene Erreger abgetötet. |
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Darf
ich noch Geflügelfleisch essen? |
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Ja. Fleisch
von Hühnern und anderem Geflügel kann weiterhin ohne Bedenken verzehrt werden. Bis heute ist noch nie beobachtet
worden, dass sich ein Mensch durch den Konsum von Geflügelfleisch
angesteckt hat. Das Influenzavirus ist hitzeempfindlich und wird beim Kochen
und Braten zerstört. Ausserdem sind keine Geflügelprodukte aus
den von Vogelgrippe betroffenen Ländern zu finden, da das Bundesamt
für Veterinärwesen den Import aus diesen Ländern verboten
hat. |
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Darf
ich noch Eier essen? |
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Ja.
Es gilt der gleiche Schutz wie beim Geflügelfleisch. Selbst durch
den Verzehr von rohen Eierprodukten und daraus
hergestellten Speisen (Tiramisu, Mousse au chocolat) hat sich noch nie ein Mensch mit Vogelgrippe angesteckt. Ausserdem sind
keine Eierprodukte aus den von Vogelgrippe betroffenen Ländern zu
finden, da das Bundesamt für Veterinärwesen den Import aus diesen
Ländern verboten hat. |
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Ist
das Arbeiten mit rohen Eiern oder das Würzen von rohem Fleisch gefährlich? |
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Nein.
Der Umgang mit rohen Eiern ist absolut unbedenklich. Nach dem Arbeiten mit rohen Geflügelprodukten
sind - wie dies stets empfohlen ist - die Hände mit Warmwasser und
Seife gründlich zu reinigen und anschliessend mit einem sauberen Tuch
zu trocknen. |
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Sind
getrocknete und flüssige Eiprodukte wie Eigelb, Eiweiss und Vollei
gefährlich? |
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Nein. Getrocknete
und flüssige Eiprodukte für industrielle Zwecke (Eigelb, Eiweiss und Vollei) werden gegen mögliche andere Keime mit
Hitze behandelt (pasteurisiert). Dadurch werden auch allfällige Vogelgrippeviren
abgetötet. |
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Können
sich Fische, welche in Gewässern leben, worauf mit dem Vogelgrippe-Virus
infizierte Seevögel festgestellt worden sind, mit dem Virus anstecken?
Muss man mit Fische essen vorsichtig sein? |
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Es
ist bisher kein Fall bekannt, wo sich Fische mit dem Vogelgrippe-Virus infiziert haben. Es ist kein Fall festgestellt
worden, wo sich Menschen über Seevögel mit dem Virus angesteckt
hat. Fische kann man bedenkenlos essen. |
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Impfen |
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Gibt
es einen Impfstoff gegen Influenza A (H5N1)? |
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Gegenwärtig
gibt es keinen Impfstoff gegen Influenza A
(H5N1) auf dem Markt, ein neuer Impfstoff
ist aber in Entwicklung. Eine allfällige Impfstoffproduktion würde
mehrere Monate in Anspruch nehmen |
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Welche
Rolle spielt der zurzeit empfohlene Grippeimpfstoff? |
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Die Impfstoffe
der Saison 2005/06 enthalten folgende Komponenten:
Antigene analog zu Influenza A/New Caledonia/20/99 (H1N1), Antigene analog
Influenza A/California/7/2004 (H3N2) und Antigene analog zu Influenza B/Shanghai/361/2002. Die
Grippeimpfung ist das beste Mittel, sich vor den zur Grippesaison zirkulierenden
Influenzaviren zu schützen. Der aktuelle
Grippeimpfstoff schützt nicht gegen eine Infektion mit dem Vogelgrippevirus
Influenza A (H5N1). Eine Grippeimpfung wird gemässen den aktuellen
Impfempfehlungen des BAG allen Personen über 65 Jahren sowie Erwachsenen
und Kindern, welche an bestimmten chronischen Erkrankungen leiden oder
regelmässig medizinische Betreuung benötigen empfohlen. Im Weiteren
ist eine Grippeimpfung bei Bewohnerinnen und Bewohnern von Alters- und
Pflegheimen bzw. von Kliniken sinnvoll. Zur Verminderung des Übertragungsrisikos
empfiehlt sich eine Impfung für das Medizinal- und Pflegepersonal
und für Personen mit nahem Kontakt zu obgenannten Risikogruppen. Da
nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, dass die Vogelgrippe
auch in Schweizer Geflügelbestände eingeschleppt wird, empfiehlt
das BAG Angehörigen von Berufsgruppen mit häufigem Kontakt zu
Hausgeflügel und Wildvögeln, sich im Sinne einer Vorsorgemassnahme
gegen die herkömmliche Grippe zu impfen. Dies aus folgenden Gründen:
Um zu vermeiden, dass Personen mit nahem Kontakt zu Geflügel oder
Wildvögeln an der normalen Grippe erkranken und dadurch Fehlalarme
ausgelöst werden könnten (Befürchtung einer Vogelgrippeinfektion).
Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person gleichzeitig mit herkömmlichen
Grippeviren und dem Vogelgrippevirus angesteckt wird, wird durch die Impfung
reduziert. Dadurch wird das Risiko der Vermischung verschiedener Virustypen
verringert. Eine Durchimpfung der Gesamtbevölkerung wegen der Vogelgrippe
ist nicht angezeigt. Der Grippeimpfstoff der Saison 2005/06 schützt
nicht vor dem Vogelgrippevirus. |
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Muss
man sich eine persönliche Reserve von antiviralen Medikamenten zulegen?
Das Anlegen einer persönlichen Reserve von antiviralen Medikamenten
ist nicht nötig: |
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aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage (das Virus Influenza A (H5N1)
zirkuliert in der Schweiz weder beim Menschen noch beim Geflügel)
aus medizinischen Gründen (ärztliche Kontrolle ist wichtig wegen
Kontraindikationen und möglichen Nebenwirkungen)
zwecks Sicherung eines effektiven Einsatzes (der Zeitpunkt der Einnahme
sollte vom Arzt bestimmt werden)
zur Sicherung der Medikamentenqualität (Verfallsdatum) Sollten isolierte
Fälle bestätigt werden, kann der Bedarf durch die Reserven von
Spitälern sowie durch das im Handel erhältliche, verschreibungspflichtige
Medikament gedeckt werden. Im Pandemiefall würde das nationale Pflichtlager
zur Verfügung stehen, welches es erlaubt, alle Erkrankten der ersten
Pandemiewelle zu behandeln (2'000'000 Behandlungen) sowie das Medizinal-
und Pflegepersonal prophylaktisch zu schützen. |
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Sind
antivirale Medikamente gegen Influenza A (H5N1) wirksam? |
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Zwei
Gruppen von antiviralen Medikamenten (Neuraminidasehemmer und M2-Protein-Hemmer)
wirken prinzipiell gegen Influenza-A-Viren. Diese
Medikamente verleihen allerdings im Gegensatz zu einer Impfung keinen längerfristig
dauernden Schutz. Generell können antivirale Medikamente prophylaktisch,
d.h. zur Verhinderung einer Infektion oder Erkrankung, aber auch therapeutisch
nach erfolgter Infektion eingenommen werden, wobei jedoch immer die Angaben
des Herstellers zu beachten sind. Bei einer therapeutischen Verwendung
müssen die Medikamente so früh wie möglich nach Auftritt
der ersten Symptome eingenommen werden. Untersuchungen der WHO haben gezeigt,
dass die gegenwärtig zirkulierenden Influenza-A-(H5N1)-Viren zwar
gegen die M2-Protein-Hemmer, nicht aber gegen den Neuraminidasehemmer Oseltamivir (Tamiflu®) resistent
sind. |
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Kontakte |
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Kann
ich mich an Daunenfedern mit der Vogelgrippe anstecken? |
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Nein. Daunenfedern werden bei der Verarbeitung gereinigt. Durch die Reinigung werden Vogelgrippe-Viren
abgetötet. Die Schweiz importiert nur verarbeitete Daunenfedern. Federn
von Tieren aus der Schweiz werden nicht verwendet. Ausserdem ist der Import
von unbehandelten Federn aus den betroffenen Gebieten verboten. |
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Besteht
eine Gefährdung der Bevölkerung durch Kontakte mit dem einheimischen
Geflügelbestand bzw. den einheimischen Vögeln? |
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Da
Erkrankungen mit Influenzaviren in Geflügelbeständen
in der Schweiz seit 1930 nicht mehr aufgetreten
sind, besteht zurzeit keine Gefährdung. Wenn Vogelgrippefälle
auftreten sollten, sind strenge seuchenpolizeiliche Massnahmen vorgesehen.
Die betroffenen Geflügelbestände werden eliminiert, um die Verschleppung
der Krankheit zu verhindern und den Ansteckungsherd zu vernichten. |
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Können
sich Menschen mit dem Vogelgrippe-Virus infizieren, welche mit Gegenständen
(Eier usw.) in Berührung kamen, an welchem Kot von infizierten Vögeln
klebt? |
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Alle
in der Schweiz legal angebotenen Lebensmittel sind unproblematisch. Selbst in jenen asiatischen Ländern, wo es Fälle
von schweren Erkrankungen an Vogelgrippe gab, sind keine Fälle bekannt,
wo sich Menschen zum Beispiel an Produkten
von offenen Märkten infiziert haben.
Alle bisher bekannten schweren Fälle, welche bisher dokumentiert sind,
betrafen Menschen, welche mit infiziertem Geflügekotstaub über
die Atemwege infiziert haben. Diese Menschen arbeiten in der Regel täglich
im engem Kontakt mit Geflügel. |
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Geht
man ein grösseres Ansteckungsrisiko ein, wenn man in den Wintermonaten
die Vögel am Fensterbrett oder im Vogelhäuschen füttert? |
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Die Wildvögel kann man bei Bedarf problemlos füttern. Es gelten aber auch hier die
üblichen Hygieneempfehlungen (Kot meiden, Hände waschen usw.).
Im Kot von Tieren lauern noch andere Krankheitserreger. Sollte sich die
Situation ändern, so werden die Gesundheitsbehörden entsprechende
Weisungen veröffentlichen. |
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Besteht
die Gefahr, dass sich Kleinkinder, welche gerne Dinge vom Boden aufheben
und in den Mund schieben, im Sandkasten oder anderswo mit dem Vogelgrippe-Virus
anstecken? |
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Die
Fachleute, welche sich in den am meisten vom H5N1-Virus infizierten Ländern
mit dem Ansteckungsrisiko beschäftigen, haben in dieser Frage keine
erhöhte Gefahr für Kleinkinder festgestellt. |
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Wie
gross ist das Ansteckungsrisiko, wenn ein Mensch vom Kot eines fliegenden
Vogels getroffen wird? |
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Es
besteht keine Ansteckungsrisiko, selbst wenn der Vogel mit dem Vogelgrippe-Virus
infiziert war. Feuchter Vogelkot ist unproblematisch. Es gelten aber auch hier die üblichen Hygieneempfehlungen
(Kot meiden, Hände und/oder Haare waschen usw.). |
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Reisen |
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Welches
sind die Empfehlungen für Reisende in betroffene Regionen? |
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Da
zur Zeit das Ansteckungsrisiko für Reisende äusserst gering ist,
ist aus Sicht des Bundesamt für Gesundheit und die Schweizerische
Arbeitsgruppe für Reisemedizin nicht notwendig, dass Personen, die
in die von Vogelgrippe betroffenen Länder reisen, antivirale Medikamente
auf Reserve mitnehmen. In den betroffenen Gebieten wird empfohlen, den
Kontakt zu lebenden oder toten Hühnern und Wasservögeln zu meiden
und auch keine Geflügelbetriebe und Tiermärkte zu besuchen. Eine
Infektion mit dem Influenza-A-(H5N1)-Virus konnte bisher nicht mit dem
Verzehr von durchgekochtem Geflügelfleisch oder durchgekochten Eiern
in Verbindung gebracht werden. Persönliche Hygiene (häufiges
Händewaschen, Lüften usw.) vermindert generell die Übertragungswahrscheinlichkeit
von Influenzaviren. Personen mit einem erhöhten Komplikationsrisiko
nach einer Influenzaerkrankung (Personen über 65 Jahre, Personen mit
bestimmten chronischen Erkrankungen) sollten sich, wie gewöhnlich
in der Grippesaison, mit dem zur Verfügung stehenden Grippeimpfstoff
impfen lassen. Die Impfung schützt allerdings nicht gegen das Vogelgrippevirus. |
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Was
müssen Personen beachten, die in Länder mit Vogelgrippe reisen? |
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Bei
der Verpflegung sollten die üblichen Vorsichtsmassnahmen auf Reisen
beachtet werden. Ein Risiko beim Konsum von gebratenem Fleisch und gekochten
Eierspeisen besteht auch in den betroffenen Ländern nicht. Zudem ist
es sinnvoll, in den betroffenen Gebieten den Kontakt mit lebenden oder
toten Hühnern und Wasservögeln zu vermeiden und auch keine Geflügelbetriebe
und Geflügelmärkte zu besuchen. |
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Quelle:
Text Bundesamt für Gesundheit (BAG) Schweiz BAG Bundesamt für Veterinärwesen (BAG) Schweiz BVET |
Informationsstand
Februar 2006 |
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