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Vogelgrippe-Virus
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2005 - 2006
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Essen
Wie gross ist das Risiko, dass sich der Mensch über Geflügelprodukte aus betroffenen Regionen mit dem Influenza-A-(H5N1)-Virus infizieren kann?
Eine Übertragung des Virus durch Konsum von Geflügel oder Geflügelprodukten konnte bisher nicht nachgewiesen werden und ist nach heutigem Stand der Wissenschaft unwahrscheinlich. Hühner scheiden das Virus mit dem Kot aus. Federn stellen deshalb ein potentielles Infektionsrisiko für das verarbeitende Personal dar. Allerdings werden bei der Verarbeitung (Reinigung und Erhitzung) allenfalls vorhandene Erreger abgetötet.
Darf ich noch Geflügelfleisch essen?
Ja. Fleisch von Hühnern und anderem Geflügel kann weiterhin ohne Bedenken verzehrt werden. Bis heute ist noch nie beobachtet worden, dass sich ein Mensch durch den Konsum von Geflügelfleisch angesteckt hat. Das Influenzavirus ist hitzeempfindlich und wird beim Kochen und Braten zerstört. Ausserdem sind keine Geflügelprodukte aus den von Vogelgrippe betroffenen Ländern zu finden, da das Bundesamt für Veterinärwesen den Import aus diesen Ländern verboten hat.
Darf ich noch Eier essen?
Ja. Es gilt der gleiche Schutz wie beim Geflügelfleisch. Selbst durch den Verzehr von rohen Eierprodukten und daraus hergestellten Speisen (Tiramisu, Mousse au chocolat) hat sich noch nie ein Mensch mit Vogelgrippe angesteckt. Ausserdem sind keine Eierprodukte aus den von Vogelgrippe betroffenen Ländern zu finden, da das Bundesamt für Veterinärwesen den Import aus diesen Ländern verboten hat.
Ist das Arbeiten mit rohen Eiern oder das Würzen von rohem Fleisch gefährlich?
Nein. Der Umgang mit rohen Eiern ist absolut unbedenklich. Nach dem Arbeiten mit rohen Geflügelprodukten sind - wie dies stets empfohlen ist - die Hände mit Warmwasser und Seife gründlich zu reinigen und anschliessend mit einem sauberen Tuch zu trocknen.
Sind getrocknete und flüssige Eiprodukte wie Eigelb, Eiweiss und Vollei gefährlich?
Nein. Getrocknete und flüssige Eiprodukte für industrielle Zwecke (Eigelb, Eiweiss und Vollei) werden gegen mögliche andere Keime mit Hitze behandelt (pasteurisiert). Dadurch werden auch allfällige Vogelgrippeviren abgetötet.
Können sich Fische, welche in Gewässern leben, worauf mit dem Vogelgrippe-Virus infizierte Seevögel festgestellt worden sind, mit dem Virus anstecken? Muss man mit Fische essen vorsichtig sein?
Es ist bisher kein Fall bekannt, wo sich Fische mit dem Vogelgrippe-Virus infiziert haben. Es ist kein Fall festgestellt worden, wo sich Menschen über Seevögel mit dem Virus angesteckt hat. Fische kann man bedenkenlos essen.

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Impfen
Gibt es einen Impfstoff gegen Influenza A (H5N1)?
Gegenwärtig gibt es keinen Impfstoff gegen Influenza A (H5N1) auf dem Markt, ein neuer Impfstoff ist aber in Entwicklung. Eine allfällige Impfstoffproduktion würde mehrere Monate in Anspruch nehmen
Welche Rolle spielt der zurzeit empfohlene Grippeimpfstoff?
Die Impfstoffe der Saison 2005/06 enthalten folgende Komponenten: Antigene analog zu Influenza A/New Caledonia/20/99 (H1N1), Antigene analog Influenza A/California/7/2004 (H3N2) und Antigene analog zu Influenza B/Shanghai/361/2002. Die Grippeimpfung ist das beste Mittel, sich vor den zur Grippesaison zirkulierenden Influenzaviren zu schützen. Der aktuelle Grippeimpfstoff schützt nicht gegen eine Infektion mit dem Vogelgrippevirus Influenza A (H5N1). Eine Grippeimpfung wird gemässen den aktuellen Impfempfehlungen des BAG allen Personen über 65 Jahren sowie Erwachsenen und Kindern, welche an bestimmten chronischen Erkrankungen leiden oder regelmässig medizinische Betreuung benötigen empfohlen. Im Weiteren ist eine Grippeimpfung bei Bewohnerinnen und Bewohnern von Alters- und Pflegheimen bzw. von Kliniken sinnvoll. Zur Verminderung des Übertragungsrisikos empfiehlt sich eine Impfung für das Medizinal- und Pflegepersonal und für Personen mit nahem Kontakt zu obgenannten Risikogruppen. Da nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, dass die Vogelgrippe auch in Schweizer Geflügelbestände eingeschleppt wird, empfiehlt das BAG Angehörigen von Berufsgruppen mit häufigem Kontakt zu Hausgeflügel und Wildvögeln, sich im Sinne einer Vorsorgemassnahme gegen die herkömmliche Grippe zu impfen. Dies aus folgenden Gründen:

Um zu vermeiden, dass Personen mit nahem Kontakt zu Geflügel oder Wildvögeln an der normalen Grippe erkranken und dadurch Fehlalarme ausgelöst werden könnten (Befürchtung einer Vogelgrippeinfektion).

Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person gleichzeitig mit herkömmlichen Grippeviren und dem Vogelgrippevirus angesteckt wird, wird durch die Impfung reduziert. Dadurch wird das Risiko der Vermischung verschiedener Virustypen verringert. Eine Durchimpfung der Gesamtbevölkerung wegen der Vogelgrippe ist nicht angezeigt. Der Grippeimpfstoff der Saison 2005/06 schützt nicht vor dem Vogelgrippevirus.

Muss man sich eine persönliche Reserve von antiviralen Medikamenten zulegen? Das Anlegen einer persönlichen Reserve von antiviralen Medikamenten ist nicht nötig:
aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage (das Virus Influenza A (H5N1) zirkuliert in der Schweiz weder beim Menschen noch beim Geflügel)

aus medizinischen Gründen (ärztliche Kontrolle ist wichtig wegen Kontraindikationen und möglichen Nebenwirkungen)

zwecks Sicherung eines effektiven Einsatzes (der Zeitpunkt der Einnahme sollte vom Arzt bestimmt werden)

zur Sicherung der Medikamentenqualität (Verfallsdatum) Sollten isolierte Fälle bestätigt werden, kann der Bedarf durch die Reserven von Spitälern sowie durch das im Handel erhältliche, verschreibungspflichtige Medikament gedeckt werden. Im Pandemiefall würde das nationale Pflichtlager zur Verfügung stehen, welches es erlaubt, alle Erkrankten der ersten Pandemiewelle zu behandeln (2'000'000 Behandlungen) sowie das Medizinal- und Pflegepersonal prophylaktisch zu schützen.

Sind antivirale Medikamente gegen Influenza A (H5N1) wirksam?
Zwei Gruppen von antiviralen Medikamenten (Neuraminidasehemmer und M2-Protein-Hemmer) wirken prinzipiell gegen Influenza-A-Viren. Diese Medikamente verleihen allerdings im Gegensatz zu einer Impfung keinen längerfristig dauernden Schutz. Generell können antivirale Medikamente prophylaktisch, d.h. zur Verhinderung einer Infektion oder Erkrankung, aber auch therapeutisch nach erfolgter Infektion eingenommen werden, wobei jedoch immer die Angaben des Herstellers zu beachten sind. Bei einer therapeutischen Verwendung müssen die Medikamente so früh wie möglich nach Auftritt der ersten Symptome eingenommen werden. Untersuchungen der WHO haben gezeigt, dass die gegenwärtig zirkulierenden Influenza-A-(H5N1)-Viren zwar gegen die M2-Protein-Hemmer, nicht aber gegen den Neuraminidasehemmer Oseltamivir (Tamiflu®) resistent sind.

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Kontakte
Kann ich mich an Daunenfedern mit der Vogelgrippe anstecken?
Nein. Daunenfedern werden bei der Verarbeitung gereinigt. Durch die Reinigung werden Vogelgrippe-Viren abgetötet. Die Schweiz importiert nur verarbeitete Daunenfedern. Federn von Tieren aus der Schweiz werden nicht verwendet. Ausserdem ist der Import von unbehandelten Federn aus den betroffenen Gebieten verboten.
Besteht eine Gefährdung der Bevölkerung durch Kontakte mit dem einheimischen Geflügelbestand bzw. den einheimischen Vögeln?
Da Erkrankungen mit Influenzaviren in Geflügelbeständen in der Schweiz seit 1930 nicht mehr aufgetreten sind, besteht zurzeit keine Gefährdung. Wenn Vogelgrippefälle auftreten sollten, sind strenge seuchenpolizeiliche Massnahmen vorgesehen. Die betroffenen Geflügelbestände werden eliminiert, um die Verschleppung der Krankheit zu verhindern und den Ansteckungsherd zu vernichten.
Können sich Menschen mit dem Vogelgrippe-Virus infizieren, welche mit Gegenständen (Eier usw.) in Berührung kamen, an welchem Kot von infizierten Vögeln klebt?
Alle in der Schweiz legal angebotenen Lebensmittel sind unproblematisch. Selbst in jenen asiatischen Ländern, wo es Fälle von schweren Erkrankungen an Vogelgrippe gab, sind keine Fälle bekannt, wo sich Menschen zum Beispiel an Produkten von offenen Märkten infiziert haben. Alle bisher bekannten schweren Fälle, welche bisher dokumentiert sind, betrafen Menschen, welche mit infiziertem Geflügekotstaub über die Atemwege infiziert haben. Diese Menschen arbeiten in der Regel täglich im engem Kontakt mit Geflügel.
Geht man ein grösseres Ansteckungsrisiko ein, wenn man in den Wintermonaten die Vögel am Fensterbrett oder im Vogelhäuschen füttert?
Die Wildvögel kann man bei Bedarf problemlos füttern. Es gelten aber auch hier die üblichen Hygieneempfehlungen (Kot meiden, Hände waschen usw.). Im Kot von Tieren lauern noch andere Krankheitserreger. Sollte sich die Situation ändern, so werden die Gesundheitsbehörden entsprechende Weisungen veröffentlichen.
Besteht die Gefahr, dass sich Kleinkinder, welche gerne Dinge vom Boden aufheben und in den Mund schieben, im Sandkasten oder anderswo mit dem Vogelgrippe-Virus anstecken?
Die Fachleute, welche sich in den am meisten vom H5N1-Virus infizierten Ländern mit dem Ansteckungsrisiko beschäftigen, haben in dieser Frage keine erhöhte Gefahr für Kleinkinder festgestellt.
Wie gross ist das Ansteckungsrisiko, wenn ein Mensch vom Kot eines fliegenden Vogels getroffen wird?
Es besteht keine Ansteckungsrisiko, selbst wenn der Vogel mit dem Vogelgrippe-Virus infiziert war. Feuchter Vogelkot ist unproblematisch. Es gelten aber auch hier die üblichen Hygieneempfehlungen (Kot meiden, Hände und/oder Haare waschen usw.).

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Reisen
Welches sind die Empfehlungen für Reisende in betroffene Regionen?
Da zur Zeit das Ansteckungsrisiko für Reisende äusserst gering ist, ist aus Sicht des Bundesamt für Gesundheit und die Schweizerische Arbeitsgruppe für Reisemedizin nicht notwendig, dass Personen, die in die von Vogelgrippe betroffenen Länder reisen, antivirale Medikamente auf Reserve mitnehmen. In den betroffenen Gebieten wird empfohlen, den Kontakt zu lebenden oder toten Hühnern und Wasservögeln zu meiden und auch keine Geflügelbetriebe und Tiermärkte zu besuchen. Eine Infektion mit dem Influenza-A-(H5N1)-Virus konnte bisher nicht mit dem Verzehr von durchgekochtem Geflügelfleisch oder durchgekochten Eiern in Verbindung gebracht werden. Persönliche Hygiene (häufiges Händewaschen, Lüften usw.) vermindert generell die Übertragungswahrscheinlichkeit von Influenzaviren. Personen mit einem erhöhten Komplikationsrisiko nach einer Influenzaerkrankung (Personen über 65 Jahre, Personen mit bestimmten chronischen Erkrankungen) sollten sich, wie gewöhnlich in der Grippesaison, mit dem zur Verfügung stehenden Grippeimpfstoff impfen lassen. Die Impfung schützt allerdings nicht gegen das Vogelgrippevirus.
Was müssen Personen beachten, die in Länder mit Vogelgrippe reisen?
Bei der Verpflegung sollten die üblichen Vorsichtsmassnahmen auf Reisen beachtet werden. Ein Risiko beim Konsum von gebratenem Fleisch und gekochten Eierspeisen besteht auch in den betroffenen Ländern nicht. Zudem ist es sinnvoll, in den betroffenen Gebieten den Kontakt mit lebenden oder toten Hühnern und Wasservögeln zu vermeiden und auch keine Geflügelbetriebe und Geflügelmärkte zu besuchen.
Quelle: Text Bundesamt für Gesundheit (BAG) Schweiz BAG Bundesamt für Veterinärwesen (BAG) Schweiz BVET
Informationsstand Februar 2006
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