E-Voting: Abstimmen und Wählen per Internet
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Wassenaar-Abkommen für Auslandschweizer Stimmberechtigte

Alle Auslandschweizer Stimmberechtigte können elektronisch abstimmen, die in einem Kanton immatrikuliert sind, der Vote électronique anbietet. Der Bundesrat hatte bei den bisherigen Versuchen nur Auslandschweizerinnen und -schweizer zu Vote électronique zugelassen, welche ihren Wohnsitz in einem EU-Staat haben oder aber in einem Staat, der das sog. Wassenaar-Abkommen unterzeichnet hat. Folglich erhielten Auslandschweizer Stimmberechtigte, die nicht in einem Wassenaar-Staat angemeldet sind, keinen Zugang zu Vote électronique, selbst wenn der Kanton, in dem sie immatrikuliert sind, diese Möglichkeit grundsätzlich anbietet. Grund für diese Einschränkung war die Tatsache, dass die für die Wahrung des Stimmgeheimnisses erforderliche Übermittlung von verschlüsselten Daten nicht in allen Staaten möglich bzw. zulässig ist. Aufgrund einer Abwägung der Vor- und Nachteile sowie der technischen Implikationen hat der Bundesrat im Rahmen des dritten Berichts zu Vote électronique im Jahr 2013 entschieden, auf die Einschränkung auf Wassenaar-Staaten zu verzichten. Die Auslandschweizer Stimmberechtigten wurden auf mögliche Konsequenzen der Stimmabgabe via Internet aufmerksam gemacht. Dies ist insbesondere in jenen Staaten von Relevanz, in denen die Verwendung von Verschlüsselungstechnologien nicht erlaubt ist.

Es gilt zu beachten, dass Vote électronique nur Auslandschweizerinnen und -schweizern zur Verfügung steht, die ihren Wohnsitz in einem der 45 Staaten, welche die Vereinbarung von Wassenaar unterzeichnet haben, oder in einem EU-Staat, in Andorra,Liechtenstein, Monaco, Nordzypern, San Marino oder Vatikanstadt haben.Ungefähr 90 Prozent der eingeschriebenen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben ihren Wohnsitz in einem dieser Länder.


Wassenaar Arrangement

Vereinbarung vom 19. Dezember 1995/12. Mai 1996 über Exportkontrollen für konventionelle Waffen und Dual Use-Güter und-Technologien (Wassenaar Arrangement - www.wassenaar.org).

Diese Vereinbarung regelt auch die Verschlüsselung von Daten als eine der Dual-Use-Technologien: danach ermöglichen alle Mitgliedstaaten die fürden Vote électronique grundlegende verschlüsselte Übertragung von Daten.

Quelle: Text Bundeskanzlei, Februar 2014

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Quelle: Interforum Bern
Entwicklung von E-Voting im Kanton Zürich
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