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Schweizer Jugend: Schutz vor Verschuldung
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Schweizer Jugend: Jugendverschuldung
Dringender Schutz der Jugendlichen vor Verschuldung

Die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen hat eine Empfehlung an den Bundesrat gerichtet, in der sie ihn auffordert, innert nützlicher Frist Massnahmen zur Reduktion der Verschuldung Jugendlicher und junger Erwachsener zu ergreifen.

Achtzig Prozent der Verschuldeten waren dies zum ersten Mal vor ihrem 25. Lebensjahr. Nicht nur die Jugendlichen, sondern auch die jungen Erwachsenen sind von der Verschuldung betroffen. Für sie gibt es zahlreiche Ursachen: die Kaufsucht, die Werbung, die Geschäftspraktiken, der Konsumkredit. Angesichts der geringen Beachtung, welche diesem Problem zuteil wird, kommt die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen zum Schluss, dass die Prävention nicht nur eine bessere Information und Erziehung der Jugendlichen, sondern auch eine Anpassung des gesetzlichen Rahmens erfordert. Nach Ansicht der Kommission muss das einzurichtende Vorbeugungssystem durch ein System ergänzt werden, das den Jugendlichen hilft, von der Verschuldung wieder loszukommen. Um die Wirksamkeit der ergriffenen Massnahmen beurteilen zu können, verlangt sie, dass ein Evaluationsbericht mit präzisen Modalitäten und Fristen erstellt wird. So fordert die Kommission den Bundesrat auf, insbesondere die folgenden Massnahmen zu ergreifen:

die Lancierung von Sensibilisierungs- und Erziehungskampagnen auf nationaler Ebene;
eine vertiefte Prüfung des heutigen gesetzlichen Rahmens (der namentlich das Zivilgesetzbuch, das Obligationenrecht, das Konsumkreditgesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und die Gesetzgebung im Fernmeldebereich umfasst), um seine Wirksamkeit für die Prävention der Verschuldung der Jugendlichen zu gewährleisten;
die Integration von Lösungen, welche den Jugendlichen helfen, aus der Verschuldung herauszukommen, in den heutigen gesetzlichen Rahmen (namentlich das Obligationenrecht und das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs), wie zum Beispiel Instrumente zum Bremsen des Schuldenwachstums, Vereinfachung der Rückzahlung von Schulden und Einführung einer "Neustart-Chance";
die Erstellung eines Evaluationsberichts mit präzisen Modalitäten und Fristen über die Massnahmen, die ergriffen wurden, um der Verschuldung der Jugendlichen vorzubeugen und um ihnen zu helfen, ihre Verschuldung zu überwinden. Bei den Massnahmen im Bereich der Gesetzgebung fordert die Kommission, dass ein Unterschied zwischen Jugendlichen und jungen Erwachsenen gemacht wird.
Bild: Fachstelle für Schuldenfragen BL, FS BL
Quelle: EIDGENÖSSISCHE KOMMISSION FÜR KONSUMENTENFRAGEN, Februar 2005
Informationen in Steuerfragen: Website für Jugendliche
Die Website www.steuerneasy.ch bietet jungen Steuerpflichtigen schnelle Hilfe bei Steuerfragen. Mittels fünf einfachen Profilen - vom Lehrling über den Feierabend-DJ bis zur Studentin - finden Junge heraus, welcher Steuertyp sie sind und welche Auswirkungen dies auf ihre Steuerpflicht hat. So lassen sich komplexe Steuerfragen schnell klären und mittels eines kurzen Checks kontrollieren. Die Website eignet sich für den Unterricht in Berufs- und Mittelschulen. Links führen zu allen kantonalen Steuererklärungen und -verwaltungen.

Eingerichtet hat die Website die Schweizerische Steuerkonferenz SSK. Die SSK ist die Vereinigung aller kantonalen Steuerbehörden und der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, Februar 2015
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