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Schweiz: Raumplanung und Landschaften |
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Akademien empfehlen für den Ausbau erneuerbarer Energien eine national koordinierte Raumplanung
Der angestrebte Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien muss an die Raumplanung gekoppelt werden. So können eine weitere Zersiedelung und ein Ausufern technischer Anlagen in der freien Landschaft vermieden werden. Dies ist das Ergebnis einer in Bern präsentierten Studie der Akademien der Wissenschaften Schweiz. Durch eine nationale Planung von Vorrang- und Ausschlussgebieten können einerseits die Energienutzung in geeigneten Gebieten erleichtert und anderseits besonders schutzwürdige Natur- und Landschaftswerte erhalten werden. Der Bericht der Akademien unterstützt damit wichtige Aspekte in der Energiestrategie des Bundesrates.
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Der Ausbau der Energiegewinnung aus Wasser, Sonne, Wind, Erdwärme und Biomasse wird grosse Flächen benötigen. Ähnlich wie früher beim Wohnungsbau führt ein ungeordneter Ausbau von Energieanlagen zu einer weiteren Zerstückelung der Landschaft und zahlreichen Konflikten. Im Bericht «Lösungsansätze im Konfliktfeld erneuerbare Energien und Raumnutzung» zeigen die rund 50 beteiligten Expertinnen und Experten, wie ein massiver Ausbau erneuerbarer Energien möglichst schonend gelingen kann.
Integration von Energieproduktion und Raumplanung
Dank der Raumplanung ist die Schweiz aufgeteilt in Zonen, für welche die mögliche Nutzung (Wohnen, Industrie, Freizeit, etc.) klar geregelt ist. Der Ausbau von Siedlungen und Verkehrsachsen konnte damit teilweise erfolgreich gelenkt werden. Die Energienutzung ist bisher in diesem System kaum integriert. Die Akademien empfehlen nun, so genannte Vorrang-, Reserve- und Ausschlussgebiete für die Energiegewinnung zu definieren. In Vorranggebieten ist die Energieproduktion prioritär und die Bewilligungsverfahren sind vereinfacht. Gebiete von hohem Natur- und Landschaftswert dagegen werden als Ausschlussgebiete konsequent geschützt. Diese Punkte sind im vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen Energiegesetz in Grundzügen enthalten (Art. 11 Abs.1).
Nationale Planung
Im Unterschied zum Siedlungsbau variiert die Eignung von verschiedenen Gebieten und gar von Kantonen zur Energiegewinnung stark. Aus Sicht der Akademien ist deshalb eine national koordinierte räumliche Planung unabdingbar. Das Ziel sollte sein, die Produktion erneuerbarer Energie in Gebieten zu konzentrieren, die ein hohes Energiepotential aufweisen und bereits von Technik geprägt sind. Bund und Kantone sind aufgerufen, gemeinsam Kriterien für einen möglichst konfliktarmen, optimierten Ausbau erneuerbarer Energien auszuhandeln. Dies ist im Entwurf des neuen Energiegesetzes vorgesehen (Art. 11). Um dadurch nicht regionale Entwicklungsdisparitäten zu schaffen, braucht es auch ein Instrument zum Ausgleich der wirtschaftlichen Vor- und Nachteile unter den betroffenen Regionen.
Landschaft unter Druck
Trotz sorgfältiger Planung werden Konflikte mit dem Landschafts-, Natur- und Heimatschutz, aber auch mit der Landwirtschaft und dem Tourismus, nicht immer zu vermeiden sein. Gerade der Vorschlag des Bundesrates, die Nutzung erneuerbarer Energien und deren Ausbau generell als von nationalem Interesse zu deklarieren (Art. 14 neues Energiegesetz), setzt Natur- und Heimatschutz unter Druck. Wichtig ist deshalb, dass die entsprechenden Interessengruppen bezüglich zu schützenden Gebieten Prioritäten setzen. So können besonders schützens- bzw. erhaltenswerte Gebiete in der Planung berücksichtigt und von einer Nutzung ausgenommen werden. Eine sachliche und verständliche Güterabwägung ist bei allen Interessenskonflikten wichtig.
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Quelle: Text Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT), Oktober 2012 |
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