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Ausländerstatistik 2017 |
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Die Einwanderung der Ausländerinnen und Ausländer in die Schweiz ist weiter rückläufig
Seit vier Jahren ist die Einwanderung der Ausländerinnen und Ausländer in die Schweiz rückläufig. So war im Jahr 2017 der Wanderungssaldo erneut tiefer als im Vorjahr (knapp 12 Prozent weniger). Er befindet sich damit auf ähnlichem Niveau wie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Freizügigkeitsabkommens mit der EU (FZA) im Jahr 2002. Ende 2017 lebten 2 053 589 Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz. Rund 70 Prozent der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung stammten aus den EU-28/EFTA-Staaten.
Im Jahr 2017 wanderten unter dem Strich 53 221 Ausländerinnen und Ausländer in die Schweiz ein. Die Zuwanderung hat gegenüber dem Vorjahr um knapp 4 Prozent abgenommen (137 803 Personen), gleichzeitig hat die Auswanderung um 2 Prozent zugenommen (79 104 Personen). Dies führt zu einem deutlich tieferen Wanderungssaldo als 2016 (-11,7%). Der Wanderungssaldo aus Staaten, mit denen das Freizügigkeitsabkommen gilt (EU28/EFTA), hat gegenüber dem Vorjahr um über 20 Prozent abgenommen (30 799 Personen).
Wie bereits in den Jahren zuvor war auch 2017 die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit mit rund 47 Prozent der wichtigste Einwanderungsgrund. An zweiter Stelle folgte der Familiennachzug mit 31 Prozent. Darin inbegriffen ist auch der Familiennachzug aus dem Ausland von Schweizerinnen und Schweizern.
Ende Dezember 2017 lebten 1 405 771 Bürgerinnen und Bürger der EU-28/EFTA-Staaten und 647 818 Drittstaatsangehörige in der Schweiz.
Die Italienerinnen und Italiener bleiben in der Schweiz im 2017 mit 319 367 Personen die grösste Ausländergruppe. Die zweitgrösste Ausländergruppe bildeten die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands (305 785), gefolgt von portugiesischen Staatsangehörigen (268 012).
2017 war bei den französischen Staatsangehörigen mit 4212 Personen die grösste Bestandeszunahme zu verzeichnen. Am stärksten rückläufig war die Bevölkerungszahl von Staatsangehörigen aus Portugal (-1509).
Wie bereits im Jahr zuvor war auch 2016 die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit mit rund 47 Prozent der wichtigste Einwanderungsgrund. An zweiter Stelle folgte der Familiennachzug mit 31 Prozent. Darin inbegriffen ist auch der Familiennachzug von Schweizerinnen und Schweizern.
Die Mehrheit der Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz stammte aus den EU-17/EFTA-Staaten (also den sogenannten alten EU-Ländern, Malta, Zypern und den EFTA-Staaten). Ende Dezember 2016 lebten 1 390 405 Bürgerinnen und Bürger der EU-28/EFTA-Staaten und 639 122 Drittstaatsangehörige in der Schweiz.
Die Gruppe der italienischen Staatsangehörigen in der Schweiz war 2016 mit 318 653 Personen die grösste. Die zweitgrösste Ausländergruppe bildeten die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands (304 706), gefolgt von Portugiesinnen und Portugiesen (269 521).
2016 war bei den italienischen Staatsangehörigen mit 4'928 Personen die grösste Bestandeszunahme zu verzeichnen. Es folgten Frankreich (4'244 Personen) und Deutschland (3'158). Am stärksten rückläufig war die Bevölkerungszahl von Staatsangehörigen aus Serbien (- 1'003), der Türkei (- 566) und Kroatien (- 522).
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Quelle:
Text Staatssekretariat für Migration, 15. Januar 2018 |
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Herkunft der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung nach Kontinenten 2017 |
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Herkunft der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung aus Ländern in Europa 2017 |
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Herkunft der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung aus Ländern ausserhalb von Europa 2017 |
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Ständige ausländische Wohnbevölkerung in den Kantonen 2017 |
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Entwicklung der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung nach Jahren |
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Das Staatsekretariat für Migration SEM verwendet in seinen Ausländerstatistiken teilweise gleiche Begriffe wie das Bundesamt für Statistik BFS. Die entsprechenden Daten stammen aber einerseits aus unterschiedlichen Quellen und andererseits weichen die exakten Definitionen der Kategorien in Einzelfällen voneinander ab.
Die Statistiken des SEM basieren im Gegensatz zum BFS auf dem ZEMIS-Register. Das kann zu unterschiedlichen Zahlen in den jeweiligen Statistiken führen.
Insbesondere der Begriff der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung wird unterschiedlich definiert. Internationale Funktionäre und deren Familienangehörige sowie Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene, die seit über 12 Monaten in der Schweiz anwesend sind, werden in der Ausländerstatistik des SEM nicht berücksichtigt. |
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Quelle:
Text Staatssekretariat für Migration SEM, Schweiz, 15. April 2015 |
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Ständige ausländische Wohnbevölkerung |
Enthalten sind alle ausländischen Staatsangehörigen mit einer Niederlassungsbewilligung C, einer Aufenthaltsbewilligung B, einer Kurzaufenthaltsbewilligung L >= 12 Monate und anerkannte Flüchtlinge. Zum Bestand am Quartalsende werden auch die Geburten unter Geburtenüberschuss (Anzahl Geburten minus Todesfälle) verzeichnet.
Nicht dazu zählen Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene, Diplomatinnen und Diplomaten mit einer Aufenthaltsbewilligung des EDA, die internationalen Funktionärinnen und Funktionäre sowie deren Familienangehörige, sofern diese keine Erwerbstätigkeit ausüben. Die Daten des SEM beruhen auf den erteilten Bewilligungen (Registerdatei). |
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Nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung |
Alle ausländischen Staatsangehörigen, die weniger als ein Jahr in der Schweiz wohnhaft und im Besitz einer Kurzaufenthaltsbewilligung sind. Personen im Asylprozess (Ausweis F oder N) werden nicht berücksichtigt, da sie rechtlich zum Asyl- und nicht zum Ausländerbereich zählen. |
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Quelle:
Text Staatssekretariat für Migration SEM, Schweiz 2017 |
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