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Bundesrat lanciert Neuausrichtung des Versuchsbetriebs
Die Kantone sollen wieder begrenzte Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchführen können und dabei vollständig verifizierbare Systeme einsetzen. Dieses Ziel verfolgt der Bundesrat mit seinem Entscheid über die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs vom 18. Dezember. Präzisere Sicherheitsvorgaben, erhöhte Transparenzvorschriften, die engere Zusammenarbeit mit unabhängigen Fachpersonen sowie eine wirksame Überprüfung im Auftrag des Bundes sollen die Sicherheit der elektronischen Stimmabgabe gewährleisten. Zur Anpassung der Rechtsgrundlagen soll 2021 eine Vernehmlassung durchgeführt werden.
Mit der Neuausrichtung des Versuchsbetriebs zieht der Bundesrat die Lehren aus der bisherigen Versuchsphase. Er stützt sich dabei auf einen am 30. November 2020 verabschiedeten Bericht von Bund und Kantonen und den dazugehörigen Massnahmenkatalog zur Neuausrichtung und Wiederaufnahme der Versuche. Grundlagen dazu wurden im Dialog mit der Wissenschaft erarbeitet.
In Zukunft soll der Bund nur noch vollständig verifizierbare Systeme zulassen. Dies ist eine wichtige Massnahme zur Gewährleistung der Sicherheit von E-Voting: Die vollständige Verifizierbarkeit erlaubt es, Manipulationen an den elektronisch abgegebenen Stimmen festzustellen. Die Sicherheit der E-Voting-Systeme soll durch präzisere Sicherheitsvorgaben weiter gestärkt werden. Zudem sollen erhöhte Transparenzvorschriften und ein verstärkter Einbezug von unabhängigen Fachpersonen in die Konzeption, Entwicklung und Prüfung von E Voting-Systemen dazu beitragen, einen Prozess der kontinuierlichen Verbesserung zu etablieren. Zur Unterstützung dieses Prozesses soll auch der Dialog mit der Wissenschaft verstetigt werden.
Die Rolle des Bundes soll gestärkt werden, indem die Überprüfung der Systeme und von deren Betrieb durch unabhängige Fachpersonen direkt in seinem Auftrag erfolgt. Überdies sollen die Systeme der ständigen öffentlichen Überprüfung ausgesetzt werden, insbesondere durch ein Bug-Bounty-Programm. Wertvolle Hinweise aus der Öffentlichkeit sollen finanziell entschädigt werden. Das Bundesrecht verlangt bereits heute die Offenlegung des Quellcodes und der Dokumentation eines E-Voting-Systems. Für künftige Systeme und Systembestandteile wird die Publikation unter einer Open-Source-Lizenz angestrebt. Für bestehende Systeme wird geprüft, ob einzelne Komponenten unter eine solche Lizenz gestellt werden können.
Ausserdem sollen in der nächsten Phase des Versuchsbetriebs kantonal höchstens 30 Prozent und national höchstens 10 Prozent aller Stimmberechtigten zur elektronischen Stimmabgabe zugelassen werden. Jeder Kanton entscheidet weiterhin selber, ob er E-Voting-Versuche durchführen möchte. Auch die Beschaffung der Systeme bleibt Sache der Kantone. Der Bund setzt weiterhin den regulatorischen Rahmen undist für die Bewilligungen zuständig.
Der Bundesrat hat die Bundeskanzlei beauftragt, die für die Neuausrichtung erforderlichen Massnahmen in Zusammenarbeit mit den Kantonen schrittweise umzusetzen und bis Mitte 2021 eine Vernehmlassungsvorlage mit den notwendigen Anpassungen der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) vorzulegen. Wenn die Rechtsgrundlagen angepasst sind und die Systeme erfolgreich unabhängig überprüft wurden, können Versuche wieder aufgenommen werden. E-Voting kann sich langfristig nur bewähren, wenn die Bevölkerung dem elektronischen Stimmkanal vertraut. Die Massnahmen zur Neuausrichtung sollen dieses Vertrauen stärken.
Ausgangslage und weitere Schritte
E-Voting ist Teil der E-Government-Strategie Schweiz von Bund und Kantonen. Seit 2004 führten insgesamt 15 Kantone über 300 Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durch. Derzeit wird E-Voting nicht angeboten, da kein mit den bundesrechtlichen Vorgaben konformes System zur Verfügung steht. Für die nächste Versuchsphase werden Massnahmen umgesetzt, damit ein stabiler Betrieb mit vollständig verifizierbaren Systemen etabliert werden kann. Mit der Neuausrichtung sollen die Systeme weiterentwickelt, die Kontrolle und Aufsicht wirksamer gestaltet, die Transparenz und das Vertrauen sowie die Zusammenarbeit mit der Wissenschaft gestärkt werden. Einzelne Kantone sehen vor, E-Voting in den kommenden Jahren wieder einzuführen.
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Quelle:
Text Bundeskanzlei, 21. Dezember 2020 |
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