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Justizsystem in der Schweiz 2020
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Das Justizsystem in der Schweiz
Die Eidgenössischen Gerichte oder die Judikative
Die Judikative ist der neben der Exekutive und der Legislative die dritte Gewalt in einem demokratischen Rechtsstaat wie demjenigen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, also der Schweiz.

Die gesetzgebende Gewalt, die Legislative, sind die beiden Kammern des Eidgenössischen Parlaments, der National- und Ständerat. Ein Gesetz erhält lediglich Rechtskraft, wenn beide Kammern der Gesetzesvorlage zustimmen, und nicht Teile des Schweizer Volkes nicht von seine Referendumsrecht Gebrauch macht.

Die ausführende Gewalt, die Exekutive, ist der Bundesrat.

Im politischen System in der Schweiz gilt die Gewaltentrennung, d.h. keine Person darf gleichzeitig mehr als einer der drei Bundesbehörden - dem Parlament, der Regierung und dem obersten Gericht - angehören

Das letztinstanzliche Gericht im schweizerischen Rechtssystem ist das Bundesgericht in Lausanne und in Luzern. Entscheide der erstinstanzlichen Gerichte wie dem Bundesstrafgericht in Bellinzona, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundespatentgericht, welche beide ihren Sitz in St.Gallen haben, können zur Beurteilung ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Das Bundesgericht hat sich in Abteilungen aufgegliedert (sozialrechtliche Abteilungen I und II, öffentlich-rechtliche Abteilungen I und II, zivilrechtliche Abteilungen I und II, Strafrechtliche Abteilung, sozialrechtliche Abteilungen I und II). Die beiden sozialrechtliche Abteilungen tagen in Luzern.

Die 38 hauptamtlichen Richterinnen und Richter des Bundesgerichts werden von der Vereinigten Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat) für eine Amtsdauer von 6 Jahren gewählt. Für die Mitglieder des Bundesgerichts gilt eine Altersgrenze von 68 Jahren. Am Bundesgericht sind ausserdem noch 19 nebenamtliche Richterinnen und Richter tätig.

Quelle: Schweizerische Bundeskanzlei, Sektion Kommunikationsunterstützung, 2020
Text: RAOnline
Bundesgericht Bundesstrafgericht
Sitz in Lausanne Sitz in Bellinzona
Das Bundesgericht beurteilt als letzte Instanz Fälle aus nahezu allen Rechtsgebieten. Das Bundesstrafgericht beurteilt Straftaten u.a. gegen die Interessen des Bundes, Sprengstoffdelikte, grenzüberschreitende Fälle von Wirtschaftskriminalität, usw.
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Bundesgericht Bundesstrafgericht
Bundesverwaltungsgericht Bundespatentgericht
Sitz in St. Gallen Sitz in St. Gallen
Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt Fälle u.a. auden Bereichen Umwelt, Verkehr, Energie, Steuern und Bildung über Wirtschaft, Wettbewerb, Sozialversicherung und Gesundheitswesen usw. Das Bundespatentgericht beurteilt Straftaten im Streitfall, ob für eine technische Neuentwicklung Patentschutz beansprucht werden kann und ob Patentrechte verletzt worden sind.
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Bundesverwaltungsgericht Bundespatentgericht
Quelle: Schweizerische Bundeskanzlei, Sektion Kommunikationsunterstützung, 2020

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