Bildung
und Beschäftigung - Nationales Forschungsprogramm
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Nationales
Forschungsprogramm (NFP43) |
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Nationales
Forschungsprogramm (NFP43) |
Bildung
und Beschäftigung Link |
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Der
Übergang von der Sekundarschule I in die Sekundarschule II |
Zu
viele Möglichkeiten, unklare Kriterien |
Durch
die Verschränkung der Berufsbildung mit der Allgemeinbildung und die
Fortsetzung in öffentlichen Fach- und Fachhochschulen haben sich die
Struktur und das Funktionieren des schweizerischen Bildungswesens grundsätzlich
verändert. Die Mehrheit eines Jahrgangs absolviert heute eine Ausbildung
auf dem Niveau der Sekundarstufe II mit einer Anschlussmöglichkeit
im öffentlichen Tertiärbereich.
Instabile
Zone des Übergangs |
Bildungswege
weckt die Vorstellung, dass der Auswahlprozess am Übergang von der
obligatorischen Schule in die unterschiedlichen weiterführenden Wege
seine grosse soziale, kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung verloren
hat. Wie in den Studien von Urs Haeberlin, Thomas Meyer, Urs Moser und
Martin Niederberger ersichtlich wird, ist dieser Übergang aber nach
wie vor von grosser Bedeutung. Zugleich ist er aufgrund des Wandels
im Bildungswesens auch von Unsicherheiten geprägt:
Für
die an die obligatorische Schule anschliessenden Institutionen, vor allem
die Lehrbetriebe, liegen ausser den Angaben über den besuchten Schultyp
keine verlässlichen Daten für die Auswahl vor. Die Zeugnisnoten
der obligatorischen Schulen informieren eher über den individuellen
Lernfortschritt oder das Ranking in einer spezifischen Schulklasse, als
über einen vergleichbaren intellektuellen Leistungsstand. Aschliessende
Ausbildungsinstitutionen testen daher den Bildungsstand der Bewerber und
Bewerberinnen mit eigenen Verfahren.
In der Übergangszone zwischen Sekundarstufe I und II entwickelt sich,
wie Martin Niederberger zeigt, ein breites, weitgehend amorphes Angebot
von privaten und öffentlichen, betrieblichen und schulischen Zwischenlösungen:
Werkjahr, Berufswahljahr, Schnupperlehre, 10. Schuljahr usw. Sie sollen
vom Konjunkturpuffer bei Lehrstellenmangel bis zur Behebung individueller
Bildungsdefizite und zur Vorbereitung für spezifische Berufe zu allem
dienen. Eine Bildungsinstitution von diesem Ausmass - im Jahr 2000 hat
ungefähr ein Viertel der Abgänger der obligatorischen Schule
Zwischenlösungen gewählt - erfordert unbedingt auch einen klaren
Bildungsauftrag.
Für die Jugendlichen selbst ist dieser Übergang von grosser Bedeutung,
spurt er doch weitgehend die Einmündung in das Beschäftigungssystem
vor. Zwar schätzen sie gemäss der Untersuchung von Walter Herzog
die eigenen Chancen zum grossen Teil richtig ein und vermögen sich
in diesem Prozess zu behaupten. Der Weg über die Zwischenlösung
muss allerdings auch als eine Repetition des Auswahlprozesses gedeutet
werden. Mehr als die Hälfte all jener, die in eine Zwischenlösung
gehen, haben sich erst nach einem Misserfolg bei der Suche nach einem Platz
in der Sekundarstufe II für diesen Weg entschieden. Besonders schwächere
Schüler, Jugendliche mit Migrationshintergrund und Mädchen geraten
bei diesem Übergangsprozess in eine Risikosituation. Sie sind über
die eigenen Fähigkeiten, die Anforderungen und die Angebote ungenügend
informiert.
Keine
Garantie für Bildungsgerechtigkeit |
So
hat es sich gezeigt, dass die Aufnahme der Schüler und Schülerinnen
in die Sekundarstufe II nicht allein nach Kriterien der intellektuellen
Leistung erfolgt, wie sie für den Aufstieg im öffentlichen Bildungssystem
traditionell erwartet werden. Geschlecht, soziale Herkunft und Migrationshintergrund
spielen dabei immer noch eine unübersehbare Rolle. Die Ursache dafür ist allerdings nicht nur diskriminierendes Verhalten.
Vielmehr fehlt auch ein einheitlicher und transparenter Massstab, auf den
sich alle, die Absolventen bei der Suchenach Anschlusslösungen und
die weiterführenden Institutionen bei der Vergabe der Ausbildungsplätze,
beziehen könnten.
Berufsspezifische
Anforderungen transparent machen |
Allerdings
kann die intellektuelle Leistung, wie sie nach universalisierbaren Kriterien
(Sprache und Mathematik) erhoben wird, auch kaum allein genügen, um
alle Ausbildungsplätze in der Sekundarstufe II gerecht und effizient
zuzuweisen. Für die Vergabe von unterschiedlichen Ausbildungsplätzen
fallen auch nicht universalisierbare Kriterien ins Gewicht, wie spezifische
technische Fertigkeiten oder soziale Kompetenzen.
Für
die Stabilisierung des Übergangs von der Sekundarstufe I in die weiterführende
Bildung und damit auch für den Übergang vom Bildungs- ins Beschäftigungssystem
ist es bedeutsam, dass nicht nur der intellektuelle allgemeine Massstab,
sondern auch diese berufsspezifischen Anforderungen möglichst transparent
gemacht werden
Quelle: Schweizerischer Nationalfonds 2004 |
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